Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage von Gewerbetreibenden zurück, die im Schutzgebiet Fehrmarnbelt Angelfahrten anbieten wollten.
Dorsch (Beispielbild)
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, dass der Schutz des Dorsches in einem Teil des Naturschutzgebiets Fehmarnbelt in der Ostsee schwerer wiege, als die Möglichkeit von Gewerbetreibenden, dort Angelfahrten anzubieten. In einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht, der Dorsch befinde sich in einem schlechten Erhaltungszustand und wies die Klage der Anbieter ab.
Die Kläger veranstalten in der Ostsee Kutterausfahrten für Freizeitfischer. In ihrer Klage wandten sie sich gegen das Verbot der Freizeitfischerei im Naturschutzgebiets zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und der dänischen Ostseeinsel Lolland. Das Verbot gefährde die wirtschaftliche Existenz der Kläger.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, da das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt schutzwürdig und schutzbedürftig sei. Der Schutz des Dorsches dient dem Umweltschutz, welcher Verfassungsrang besitzt. Die Kläger konnten außerdem nicht ausreichend beweisen, dass ihr Gewinn existenzgefährdend zurückgehe, wenn sie auf andere Fanggründe ausweichen würden.
Gegen das Urteil können die Kläger noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
Was ist Eure Meinung dazu? Ist das Verbot der Freizeitfischerei vor Fehmarn sinnvoll? Schreibt es uns in die Kommentare!
Quelle: https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6529077
Dorsch (Beispielbild)
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, dass der Schutz des Dorsches in einem Teil des Naturschutzgebiets Fehmarnbelt in der Ostsee schwerer wiege, als die Möglichkeit von Gewerbetreibenden, dort Angelfahrten anzubieten. In einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht, der Dorsch befinde sich in einem schlechten Erhaltungszustand und wies die Klage der Anbieter ab.
Die Kläger veranstalten in der Ostsee Kutterausfahrten für Freizeitfischer. In ihrer Klage wandten sie sich gegen das Verbot der Freizeitfischerei im Naturschutzgebiets zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und der dänischen Ostseeinsel Lolland. Das Verbot gefährde die wirtschaftliche Existenz der Kläger.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, da das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt schutzwürdig und schutzbedürftig sei. Der Schutz des Dorsches dient dem Umweltschutz, welcher Verfassungsrang besitzt. Die Kläger konnten außerdem nicht ausreichend beweisen, dass ihr Gewinn existenzgefährdend zurückgehe, wenn sie auf andere Fanggründe ausweichen würden.
Gegen das Urteil können die Kläger noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
Was ist Eure Meinung dazu? Ist das Verbot der Freizeitfischerei vor Fehmarn sinnvoll? Schreibt es uns in die Kommentare!
Quelle: https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6529077
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: