Kormoran ab heute freigegeben
Ab heute, Donnerstag, dem 16. August sind neben Jungtieren auch Altvögel zur Bejagung freigegeben. Die Verordnung erlaubt den Abschuss der Vögel bis zu einem Abstand von 250 Metern zu stehenden und fließenden Gewässern. Das bis dato nötige und aufwändige Antragsverfahren entfällt. Nur in Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten sind weiterhin Einzelfallprüfungen notwendig.
Fischereiverband befürwortet die Entwicklung
Der Kormoran darf ganztägig 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bejagt werden. Der Fischereiverband NRW veröffentlichte eine Pressemitteilung zu der neuen Verordnung und begrüßt diese Entwicklung.
Den vollständigen Text der Kormoranverordnung findet Ihr hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=17072&ver=8&val=17072&sg=0&menu=1&vd_back=N
Informationen vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. gibt es hier:
https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/aktuelles/aktuelles/neue-kormoranverordnung-/6_26099.html