Ralle 24
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AW: Landessportfischereiverband lässt ungeprüfte Angler nicht an seine Gewässer
Hallo Martin,
erst mal finde ich es gut, dass Du Dir wirkliche Gedanken machst, anstatt stur jegliche Panikargumente zu vertreten.
Dennoch möchte ich Dir zu obigem etwas zu bedenken geben.
Natürlich kann ein Fischereirechtinhaber in Diskussionen verwickelt werden. Aber das kann doch nicht wirklich ein Grund sein, die Rechte des Einzelnen zu beschränken. Jeder Betreiber einer öffentlichen Einrichtung ( Hotel, Gastwirtschaft, Diskothek etc.) kann seine Gäste selektieren. Und er muss sich dann auch mit Gästen auseinandersetzen, die er nicht in seinem Lokal haben möchte.
Auch ist das Fischereirecht nicht mit dem Baurecht zu vergleichen und selbstverständlich ist das Fischereirecht, wie auch das Baurecht, gesetzlichen Regelungen unterworfen.
Und wenn Du ein Haus baust, bist Du dabei gesetzlichen Regeln unterworfen. Aber, wenn Du es vermietest oder verkaufst, kannst Du frei entscheiden, wem Du den Zuschlag gibst. Hier ist die Basis für einen Vergleich.
2: Habe ich mit einem Fischereirechteinhaber gesprochen (Privatmann). Der hatte seine eigenen Ansichten zum Thema. Er fand es eine Erleichterung für Ihn, wenn das gesetzlich geregelt ist (Fischereischeinpflicht). Jetzt hat er die Befürchtung, mit dem „Urlaubsangler“ in ewige Diskussionen verwickelt zu werden, wenn er sein Gewässer eben nicht dem „Touri-Schein“-Inhaber zur Verfügung stellen möchte.
Und zum Thema „auf seinem Grund und Boden kann er doch tun und lassen…“, das "Ralle" hier in einigen Posts so vehement vertreten hat, hatte er auch eine klare Meinung: Nein, kann er nicht.
Hallo Martin,
erst mal finde ich es gut, dass Du Dir wirkliche Gedanken machst, anstatt stur jegliche Panikargumente zu vertreten.
Dennoch möchte ich Dir zu obigem etwas zu bedenken geben.
Natürlich kann ein Fischereirechtinhaber in Diskussionen verwickelt werden. Aber das kann doch nicht wirklich ein Grund sein, die Rechte des Einzelnen zu beschränken. Jeder Betreiber einer öffentlichen Einrichtung ( Hotel, Gastwirtschaft, Diskothek etc.) kann seine Gäste selektieren. Und er muss sich dann auch mit Gästen auseinandersetzen, die er nicht in seinem Lokal haben möchte.
Auch ist das Fischereirecht nicht mit dem Baurecht zu vergleichen und selbstverständlich ist das Fischereirecht, wie auch das Baurecht, gesetzlichen Regelungen unterworfen.
Und wenn Du ein Haus baust, bist Du dabei gesetzlichen Regeln unterworfen. Aber, wenn Du es vermietest oder verkaufst, kannst Du frei entscheiden, wem Du den Zuschlag gibst. Hier ist die Basis für einen Vergleich.