AW: Mehr Eigenverantwortung in Bayern
Dass das natürlich nicht das Gelbe vom Ei ist und auch nicht der letzte Schritt sein darf, ist mir schon klar.
Mich wundert nur mit welcher Vehemenz hier die ganze Geschichte verdammt und verteufelt wird.
Aber lasst eueren Frust ruhig ab, dafür ist das AB ja da.
Es ist kein Frust bei mir, sondern Unverständnis darüber, dass wenn Sinnvolles angegangen wird, gleich mit
unsinnigen Auflagen verbunden wird; und somit zeigt es doch auch, dass keine Änderung gemacht wird ohne doch schnell mal dafür einzuschränken ...
und das haben an sich Juristen im Ministerium ausgedacht, in Sorge ohne verordnete Einschränkungen angreifbar zu sein:
Wenn schon große Äsche zurücksetzen, dann schränken wir die Fangzeit aber ein, damit Gegner befriedigt sind ... am besten natürlich wäre ein Nullsummenspiel für die Juristen.
Häppchenweise voran und schnell mal wieder ängstlich zurück in den Auflagenwahnsinn ...
ein drängenden Problem, das ich am Wasser derzeit sehe, und was ja auch, vom Verband beauftragt, angegangen werden sollte, ist:
Unerwünschter Beifang:
Was soll ich beim Forellenblinkern mit einem 12 cm Barsch machen oder mit einem 10 cm Aitel, einem mageren 55 cm Hecht?
Denk an einen fetten modrigen Karpfen, den nicht mal die Hauskatze ansieht und der Hund sich ekelt:
Zurücksetzen ist verboten, abschlagen und wegwerfen aber widerspricht dem Tierschutzgesetz (! Wird erstaunlich nie diskutiert!) und der Fischereiausübungsverordnung
Nichtangelnde, aber angelrechtliche Verordnungen entwerfende Juristen können sich das ja nicht vorstellen,
die sagen auf Anfrage nur:
"Angel halt nicht auf diese Fische! Angle selektiver".
Das Problem darinnen liegt offensichtlich, dass diese Juristen nur einen Krawattenknoten kennen, aber keinen Angelschnurknoten ...
und solange dies so ist, wird sogar der gewünscht angelfreundlichste Verband in Bayern am Ministerium und seinen nichtangelnden, angelpraxisfernen Juristen scheitern ....