Fragesteller
New Member
Hallo,
ich habe seit ein paar Wochen den Fischereischein und mir ist heute (Montag, 4. Januar) beim 1. Mal Angeln am Neckar (Baden-Württemberg) etwas absolut dämliches passiert:
Bevor ich an den Fluß gegangen bin, wollte ich die Jahreskarte für den Neckarabschnitt in einem Angelladen kaufen.
Allerdings hat dieser in der ersten Januarwoche noch geschlossen und ich bin dann trotzdem los, was sich als äußerst töricht herausgestellt hat.
Ich wurde von der Wasserpolizei kontrolliert und bin jetzt wegen Fischwilderei angeklagt worden. Meine Angelgeräte durfte ich behalten, mein Fischerischein habe ich auch wieder bekommen und der Beamte meinte, alles weitere werde die Staatsanwaltschaft veranlassen. Ich will und wollte die Jahreskarte wirklich kaufen, der Polizist hat mir das auch geglaubt, ich habe das auch so zu Protokoll gegeben und er meinte die Staatsanwaltschaft würde es wahrscheinlich fallen lassen. Ist das wirklich so? Oder muß ich meinen gerade frisch erworbenen Fischereischein wieder abgeben, bzw. mit einer hohen Geldstrafe rechnen? Hat da jemand schon die gleiche Erfahrung gemacht?
ich habe seit ein paar Wochen den Fischereischein und mir ist heute (Montag, 4. Januar) beim 1. Mal Angeln am Neckar (Baden-Württemberg) etwas absolut dämliches passiert:
Bevor ich an den Fluß gegangen bin, wollte ich die Jahreskarte für den Neckarabschnitt in einem Angelladen kaufen.
Allerdings hat dieser in der ersten Januarwoche noch geschlossen und ich bin dann trotzdem los, was sich als äußerst töricht herausgestellt hat.
Ich wurde von der Wasserpolizei kontrolliert und bin jetzt wegen Fischwilderei angeklagt worden. Meine Angelgeräte durfte ich behalten, mein Fischerischein habe ich auch wieder bekommen und der Beamte meinte, alles weitere werde die Staatsanwaltschaft veranlassen. Ich will und wollte die Jahreskarte wirklich kaufen, der Polizist hat mir das auch geglaubt, ich habe das auch so zu Protokoll gegeben und er meinte die Staatsanwaltschaft würde es wahrscheinlich fallen lassen. Ist das wirklich so? Oder muß ich meinen gerade frisch erworbenen Fischereischein wieder abgeben, bzw. mit einer hohen Geldstrafe rechnen? Hat da jemand schon die gleiche Erfahrung gemacht?