Peta erstattet Strafanzeige gegen Heinz Galling

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Peta erstattet gegen den NDR-Moderator Heinz Galling Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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Ein angeblich noch lebender Köderfisch erregt die Gemüter (Beispielfoto)

Peta verdächtige Galling, beim Angeln einen lebenden Köderfisch verwendet zu haben, um Hechte zu fangen. In der am 13. November ausgestrahlten Folge der NDR-Sendung „Rute raus, der Spaß beginnt“ soll Galling eine Rotfeder gefangen haben, um diese als Köder für Hechte zu verwenden, erklärte Peta. Ein Fernsehzuschauer soll Peta über ihr Whistleblower-Formular auf den mutmaßlichen Gesetzesverstoß hingewiesen haben.

Galling habe in der Sendung allerdings darauf hingewiesen, dass lebende Fische nicht mehr als Köder verwendet werden dürfen. Ab Minute 20.33 sei jedoch zu sehen, wie der Fisch noch zappelt. Peta schließe aus, dass es sich hierbei um Nervenzuckungen handelt, die auch nach dem Tod häufig vorkommen. Stattdessen erinnerte die Organisation den NDR an seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag und forderte den Sender auf, die Sendung „Rute raus, der Spaß beginnt“ sofort abzusetzen.

Hier könnt Ihr Euch die Folge noch einmal anschauen.


Habt Ihr die Folge gesehen? Wie ist Eure Meinung dazu? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.rnd.de/medien/ndr-leben...heinz-galling-DGX24HAK3FTYKPM5LMCUNWXNA4.html
 
Angeln ist naturnah, naturschützend, naturwerterfahrend, nachhaltig, minimalistisch, bürgerlich, selbstversorgend, tierschonend, selektiv, ...

Wo wollte man mit dem propagierten ausgelobten Klimawandel bzw. doch eher Nicht-so-gern-Klimawandel und Bedrohung der Ökosphäre eigentlich hin?
 
Edit: zur Verdeutlichung, der Post bezieht sich auf diesen Artikel.

Zur Einordnung des Artikels:
Wenn nach einer Strafanzeige ein sog. Anfangsverdacht besteht, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Anfangsverdacht dürfte hier auch unproblematisch vorliegen, da es jedenfalls nach dem Inhalt der Anzeige möglich ist, dass dort ein lebender Köderfisch verwendet wurde und das wäre eine Straftat nach dem TierSchG.

Die nächste Stufe ist jetzt zu prüfen, ob es denn so war und - vorbehaltlich anderer uns unbekannter Beweismittel- da dürfte sich das ganze dann auflösen und eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO erfolgen. Das ist ein völlig alltäglicher Prozess bei der Staatsanwaltschaft.

Na, dann ist es ja genau so gekommen. ;)
 
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