Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Sportfischerprüfung JA oder NEIN?


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Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Nabend,
Ist der Fischereischein( vor dem Gesetz) kein Sachkundenachweis??

Die Frage ist wofür?
Meines Wissens endet das Fischereirecht mit der "Aneignung" des Fisches nach dem Fang. Das nachfolgende Töten gehört demnach nicht mehr zum Fischereirecht. Das führt dann dazu, dass man zwar einen Fisch nur fangen darf, wenn man egal ob geprüft oder ungeprüft einen dazu benötigten Fischereischein (egal ab Vollwert-, Touri-, oder nur Friedfischschein) hat. Diesen Fisch anschließend töten, darf aber jeder andere auch, die nötige Sachkunde vorausgesetzt. Das es für die Tötung eines Tieres keiner Sachkunde durch eine Prüfung bedarf, zeigt der Kanninchenhalter. Kurzum, nur ich darf Kraft meines Fischreischeins in meiner Familie Fische fangen. Diese anschließend töten darf aber auch meine Frau.
Deshalb hat @antonio insofern recht, dass es zwar für das Fangen und das Töten einer Sachkunde bedarf, aber ein Nachweis für beides und schon garnicht für das Töten zwingend vorgeschrieben ist.

Gruß

Tomasz
 

antonio

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AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

tomasz wann wird der letzte das wohl endlich geschnackelt haben.

antonio
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Ironie an:
Wer an den benötigten Sachkundenachweis glaubt, setzt auch Harnischwelse zurück (und darf bittererweise noch Angler ausbilden...)
;-)))
Ironie aus..............
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Die Frage ist wofür?

Das wofür ist mir Wumpe.... bzw ein Aspekt um den es mir momenetan nicht geht.
Mich interessiert rein der FAKT ob der Fichereischein vor dem Gesetz ein Sachkundenachweis ist. ( Sinn oder Unsinn außenvorgelassen)
 

Zoddl

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Meine Quelle bezügl Fischereischein = Sachkundenachweis hierzu:
erste Seite, vorletzter Absatz

Aber ich lese grad, dass der Halunke von Verfasser mit einem simplen "und", dass sich so nicht im Gesetzestext findet, mich ganz mies gelinkt hat!
War dann wohl etwas voreilig von mir...|peinlich
Sorry dafür!


Grüzze
Zoddl
 

antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

tja, es wird wohl keinen entsprechenden gesetzestext oder ne verordnung geben wo das drin steht.
lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.
wers wissen will muß eben mal ne anfrage beim gewerbe- odder veterinäramt machen ob der fischereischein als sachkundenachweis für das gewerbliche töten anerkannt wird.

und ob mit oder ohne nachweis wer es verkehrt macht, kriegt so oder so eins auf die mütze.
der nachweis ist eben nur im gewerblichen bereich vorgeschrieben.

antonio
 

Zoddl

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

tja, es wird wohl keinen entsprechenden gesetzestext oder ne verordnung geben wo das drin steht.
lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.
wers wissen will muß eben mal ne anfrage beim gewerbe- odder veterinäramt machen ob der fischereischein als sachkundenachweis für das gewerbliche töten anerkannt wird.
Das der Fischereischein als Sachkundenachweis für das Töten von Fischen gilt, ist definitiv geregelt. Diesmal Originalquelle Gesetzestext:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm
(Punkt3.2.3.)

3.2.3 Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des Weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Klar gilt das als Nachweis - nur braucht man halt den Nachweis nicht ;-)))
 

antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

na dann hast du das richtige gefunden.
ändert aber nichts daran, daß man den nachweis im privaten bereich nicht braucht.
wenn ich aber jetzt gewerblich fische schlachten möchte, ist der fischereischein als nachweis gültig.

antonio
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

tomasz wann wird der letzte das wohl endlich geschnackelt haben.

antonio

Ganz ehrlich, so richtig verstanden habe ich das erst, als ich mich kürzlich mit dem Jugendfischreischein beschäftigt habe. Wobei mir schon klar ist, dass jeder Kanninchenzüchter seine Karnickel und auch jede Hausfrau den Silvesterkarpfen der Garaus machen darf.
Beim Jugendfischereischein wird von Verbandsseite so argumentiert, dass es ein Unding ist, dass jedes Kind von Gesetzeswegen einen Fisch töten, aber nicht ohne Jugend- oder auch vollen Fischereischein diesen Fisch auch fangen darf. Vaters Fische darf es aber wiederum schon töten. Hier ist die Grenze zwischen Fischereirecht und Tierschutzgesetz. Habe ich den Fisch erstmal rechtmäßig gefangen und bezeichene diesen jetzt als meinen, greift das Fischereirecht nicht mehr. Dann gilt das Tierschutzgesetz. Also sollten man bitteschön auch den Kindern über den Jugendschein die Möglichkeit geben, angeln zu dürfen. Und das Argument, dass das damit verbundene Töten der Fische für die Kinder zu grausam wäre, zieht nicht mehr, denn das dürfen sie auch ohne Schein.

Zum Töten von Wirbeltieren im außergewerblichen Bereich bedarf es keines Nachweises sondern der "...dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten...". Die kann man jedem Kind beibringen indem man ihm das wie und warum erklärt. Dazu muss es sachkundig sein, diese Sachkunde braucht es aber nicht nachzuweisen.
Aber mal im Ernst, das hat mich auch daher bislang nur am Rande interessiert, weil man das mit gesundem Menschenverstand regeln kann. Der Gesetzgeber nennt das dann eben mit den "...notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten...":g.

Gruß

Tomasz
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Das der Fischereischein als Sachkundenachweis für das Töten von Fischen gilt, ist definitiv geregelt. Diesmal Originalquelle Gesetzestext:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm
(Punkt3.2.3.)

Wie Thomas und Antonio schon geschrieben haben, ist damit der Nachweis erbracht, aber im außergewerblichen Bereich nicht erforderlich. So steht es im Gesetz und der zugehörigen Verordnung.

Gruß

Tomasz
 

Carp-MV

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Zum Töten von Wirbeltieren im außergewerblichen Bereich bedarf es keines Nachweises sondern der "...dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten...". Die kann man jedem Kind beibringen indem man ihm das wie und warum erklärt. Dazu muss es sachkundig sein, diese Sachkunde braucht es aber nicht nachzuweisen.
Aber mal im Ernst, das hat mich auch daher bislang nur am Rande interessiert, weil man das mit gesundem Menschenverstand regeln kann. Der Gesetzgeber nennt das dann eben mit den "...notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten...":g.
Genauso beläuft es sich mit dem Angeln ja auch.....
Das kann man jedem beibringen indem man ihm das wie und warum zeigt und dieser hat dann eben die "notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten". Eine Prüfung bedarf es dafür jedenfalls nicht.
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Der Nachweiß weißt ja nach das ich Besitz von theo + prak Wissen bzw Fähigkeiten bin. Baue ich nun Mist wäre das ja Vorsatz ( ich weis es ja) und kann entsprechen belangt werden.

Was ist nun mit dem der ohne "Ausbildung" den selben Mist baut? Der KANN es ja nicht besswer wissen. Wird der genauso belangt da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?
Oder sagt nun der verständliche Kadi: Hör zu - du wußstes das nicht - also kommst mit nem blauenAuge davon. ABER beim nächsten mal gibts was zwischen de Hörner!!!

Um das Beispiel genauer zu gestalten:
"Mist bauen" = Fisch fangen und diesen nicht betäuben+ töten sondern einfach lebend ins nächst beste Behältnis stecken...

Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.
 

Carp-MV

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Um das Beispiel genauer zu gestalten:
"Mist bauen" = Fisch fangen und diesen nicht betäuben+ töten sondern einfach lebend ins nächst beste Behältnis stecken...

Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.
Na dann würde ich mich aber wehren und darauf hinweisen das mir weder das betäuben noch das töten beigebracht wurde in dem Kurs und das ebensowenig geprüft wurde. Immerhin habe ich den FS doch als Nachweis das ich diese Dinge beherrsche oder nicht? Hab doch mein bestes gegeben und hab extra ne Prüfung abgelegt.... :m
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

...Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.

Keine Ahnung, das selbe ging mir auch gerade durch den Kopf, als ich überlegt habe, ob ich mir ein Parkticket hole, dann zu spät zurück am Auto bin und 15,- Strafe zahlen soll oder ob ich gleich auf das Parkticket verzichte und dann nur 5,- Ordungswidrigkeit bezahlen muss:).

Und zu meinem Beispiel mit der Hausfrau und dem Silvesterkarpfen noch der Hinweis, warum das heute immer seltener geschieht, liegt nicht daran das die Hausfrau den nicht auf den Kopf hauen darf, sondern zu Recht daran, dass sie den vermutlich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar lebend in Zeitungspapier eingewickelt nach Hause tragen sollte;).

Gruß

Tomasz
 

antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Der Nachweiß weißt ja nach das ich Besitz von theo + prak Wissen bzw Fähigkeiten bin. Baue ich nun Mist wäre das ja Vorsatz ( ich weis es ja) und kann entsprechen belangt werden.

Was ist nun mit dem der ohne "Ausbildung" den selben Mist baut? Der KANN es ja nicht besswer wissen. Wird der genauso belangt da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?

jo wird er, der tatbestand ist der selbe, wenn er nicht kann, darf er es auch nicht.
und ob ich es kann, das muß ich wissen.


Oder sagt nun der verständliche Kadi: Hör zu - du wußstes das nicht - also kommst mit nem blauenAuge davon. ABER beim nächsten mal gibts was zwischen de Hörner!!!

Um das Beispiel genauer zu gestalten:
"Mist bauen" = Fisch fangen und diesen nicht betäuben+ töten sondern einfach lebend ins nächst beste Behältnis stecken...

wird eben bestraft imm falle eines falles ob nun mit oder ohne nachweis.

Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.

es muß nicht mal ne handlung wieder besseren wissens sein.
mal nen ganz plumpes beispiel:

der scheininhaber müßte eigentlich wissen wie es geht.
wenn er aber absolut zu blöd ist, sein wissen umzusetzen(2 linke hände, alles daumen und noch schlimmer), wird er genauso bestraft wenn er es falsch macht, wie jemand ohne nachweis.

antonio
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Na dann würde ich mich aber wehren und darauf hinweisen das mir weder das betäuben noch das töten beigebracht wurde in dem Kurs und das ebensowenig geprüft wurde. Immerhin habe ich den FS doch als Nachweis das ich diese Dinge beherrsche oder nicht? Hab doch mein bestes gegeben und hab extra ne Prüfung abgelegt.... :m
Mach es dir nicht zu einfach. :) Das du den Fisch nicht lebend inne Tüte stecken darfst bekommste zu 100% in der Theorie begebracht.
Somit weißt du genau das du was falsch machst.

Fehlende Praxis würde bedeuten das du handwerkliche Fehler beim betäuben u.o. töten gemacht hast. Aber genau DAS ist in meinem fiktiven Beispiel nicht der Fall.
 
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