Nabend,
Ist der Fischereischein( vor dem Gesetz) kein Sachkundenachweis??
Die Frage ist wofür?
Das der Fischereischein als Sachkundenachweis für das Töten von Fischen gilt, ist definitiv geregelt. Diesmal Originalquelle Gesetzestext:tja, es wird wohl keinen entsprechenden gesetzestext oder ne verordnung geben wo das drin steht.
lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.
wers wissen will muß eben mal ne anfrage beim gewerbe- odder veterinäramt machen ob der fischereischein als sachkundenachweis für das gewerbliche töten anerkannt wird.
3.2.3 Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des Weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
tomasz wann wird der letzte das wohl endlich geschnackelt haben.
antonio
Das der Fischereischein als Sachkundenachweis für das Töten von Fischen gilt, ist definitiv geregelt. Diesmal Originalquelle Gesetzestext:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm
(Punkt3.2.3.)
Genauso beläuft es sich mit dem Angeln ja auch.....Zum Töten von Wirbeltieren im außergewerblichen Bereich bedarf es keines Nachweises sondern der "...dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten...". Die kann man jedem Kind beibringen indem man ihm das wie und warum erklärt. Dazu muss es sachkundig sein, diese Sachkunde braucht es aber nicht nachzuweisen.
Aber mal im Ernst, das hat mich auch daher bislang nur am Rande interessiert, weil man das mit gesundem Menschenverstand regeln kann. Der Gesetzgeber nennt das dann eben mit den "...notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten...":g.
Na dann würde ich mich aber wehren und darauf hinweisen das mir weder das betäuben noch das töten beigebracht wurde in dem Kurs und das ebensowenig geprüft wurde. Immerhin habe ich den FS doch als Nachweis das ich diese Dinge beherrsche oder nicht? Hab doch mein bestes gegeben und hab extra ne Prüfung abgelegt.... :mUm das Beispiel genauer zu gestalten:
"Mist bauen" = Fisch fangen und diesen nicht betäuben+ töten sondern einfach lebend ins nächst beste Behältnis stecken...
Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.
...Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.
Der Nachweiß weißt ja nach das ich Besitz von theo + prak Wissen bzw Fähigkeiten bin. Baue ich nun Mist wäre das ja Vorsatz ( ich weis es ja) und kann entsprechen belangt werden.
Was ist nun mit dem der ohne "Ausbildung" den selben Mist baut? Der KANN es ja nicht besswer wissen. Wird der genauso belangt da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?
jo wird er, der tatbestand ist der selbe, wenn er nicht kann, darf er es auch nicht.
und ob ich es kann, das muß ich wissen.
Oder sagt nun der verständliche Kadi: Hör zu - du wußstes das nicht - also kommst mit nem blauenAuge davon. ABER beim nächsten mal gibts was zwischen de Hörner!!!
Um das Beispiel genauer zu gestalten:
"Mist bauen" = Fisch fangen und diesen nicht betäuben+ töten sondern einfach lebend ins nächst beste Behältnis stecken...
wird eben bestraft imm falle eines falles ob nun mit oder ohne nachweis.
Als juristischer Laie würde es mich nicht wundern wenn der FS-Inhaber härter bestraft werden würde da Handlung wieder besseren Wissens.
es muß nicht mal ne handlung wieder besseren wissens sein.
mal nen ganz plumpes beispiel:
der scheininhaber müßte eigentlich wissen wie es geht.
wenn er aber absolut zu blöd ist, sein wissen umzusetzen(2 linke hände, alles daumen und noch schlimmer), wird er genauso bestraft wenn er es falsch macht, wie jemand ohne nachweis.
Mach es dir nicht zu einfach. Das du den Fisch nicht lebend inne Tüte stecken darfst bekommste zu 100% in der Theorie begebracht.Na dann würde ich mich aber wehren und darauf hinweisen das mir weder das betäuben noch das töten beigebracht wurde in dem Kurs und das ebensowenig geprüft wurde. Immerhin habe ich den FS doch als Nachweis das ich diese Dinge beherrsche oder nicht? Hab doch mein bestes gegeben und hab extra ne Prüfung abgelegt.... :m