AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz
Ich dachte wenigstens bei diesem Thema herrscht zumindest schon lange Einigkeit.
Im privaten Bereich (Angeln, Kaninchenzucht etc.) braucht man keinen Sachkundenachweis zum Töten - im gewerblichen Bereich schon.
Die Prüfung zum Fischereischein hat diesbezüglich (eigentlich !...s.u.) keinerlei
rechtliche Bedeutung.
Jedoch wäre es wünschenswert, dass richtiges Betäuben & Schlachten
JEDEM Angler beigebracht wird (ob nun im Rahmen der Prüfung - oder sonstwie - Hauptsache effektiv, flächendeckend und RICHTIG!) - in
Theorie & Praxis,
bevor er ans Wasser gehen darf - aber - das wird wohl leider aus vielen Gründen nur Wunschdenken meinerseits bleiben!
...und wer sich wirklich aufregen möchte, der kann sich mal mit der Praxis im kommerziellen Fischfang auf hoher See (und AUCH beim kommerz. Nebenerwerbsfischer!) beschäftigen und sich fragen, wie das mit dem Betäuben & Schlachten der gefangenen Fische dort so gehandhabt wird - und das sind die Fischstäbchen, die man dann zu kaufen bekommt....!
...das können wir Angler besser machen - und sollten es auch tun!
Ernie
PS:
Theoretisch ist es denkbar, dass man trotz allem vor Gericht von einem "geprüften" Angler ein "Mehr" an Wissen & Fähigkeiten verlangt, wenn es beispielsweise mal in einem Verfahren um einen Verstoss gegen das TierschG geht - ähnlich, wie von trainierten Kampsportlern oft "mehr" erwartet wird, wenn es um Körperverletzungsdelikte geht, als von einem "Normalo" - mir ist persönlich ein Fall bekannt, indem es für den Kampfsportler ein Nachteil war, dass er sich "so gut" wehren konnte - und es war kein "Exzess" im Spiel! Er wurde bestraft, weil man der Ansicht war, er hätte sich "anders" und "milder" verteidigen können - obwohl er der Angegriffene war!!!....rechtlich fast ein Skandal - aber praktisch wohl doch nicht so selten - zumindest nicht undenkbar!
Also
könnte sich das Vorhandensein eines Angelscheins allerhöchstens mal strafschärfend für einen geprüften Angler im Rahmen der Strafzumessung auswirken, wenn es z.B. um das TierschG geht, da der Richter (evtl. irrigerweise) davon ausgeht, man hätte bei der momentanen Prüfungspraxis ein "Mehr" an Wissen/Fähigkeiten, als der "Normalo"....theoretisch ist es bei einem geprüften Angler ja auch so (praktisch wäre es toll, wenn es immer auch so wäre.....
Zudem kann man bei Verstössen mit TierschutzG-Bezug einem geprüften Angler seinen Schein entziehen.
Aber - gesperrt werden für die Neuerteilung eines Fischereischeins können geprüfte und ungeprüfte Angler gleichermaßen wegen tierschutzrechtlichen Verstössen nach Rechtskraft der Entscheidung!
...teuer wird´s auch für beide!
E.