Das bleibt alles zu hoffen und der Lk wäre gut beraten, jetzt auch im Hinblick auf die Hauptsache anzuerkennen oder einer Erledigung zuzustimmen. Das VG hat immerhin die Gründe seiner Entscheidung aber ganz deutlich gemacht! Unstreitig war die Sache ja nach dem Inhalt des Beschlusses nicht. Großes Kino, wenn die tatsächlich behauptet haben sollen, dass es den Fischbeständen gut tut, wenn die Angler mal nicht am Gewässer sind. Eine schöne Missachtung der Regelungen des nds. Fischereirechtes.
So, erstmal kommt der Lk nun dem Beschluss nach und öffnet auch die anderen Gewässer, um weiteren Inanspruchnahme, z.B der des KBF, auszuweichen, aber er betont ausdrücklich die Vorläufigkeit.
Das lässt aufhorchen, denn würde man es akzeptieren, hätte es dieses Zusatzes nicht bedurft. Das hört sich also nicht unbedingt nach Erledigung an. Es sei denn, man will nach Außen das Gesicht wahren und die Niederlage erstmal nicht offen eingestehen.
Ich glaube dem Frieden erst, wenn bis zum 30.04 nicht noch was kommt.
Es gibt nämlich noch § 11 der Verordnung, wonach....
Die örtlich zuständigen Behörden können weitergehende Anordnungen treffen, soweit
es im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist und den vorstehenden Regelungen nicht widerspricht. Sie können insbesondere für bestimmte öffentliche Plätze, Parkanlagen und ähnliche Orte in ihrem Zuständigkeitsbereich generelle Betretungsverbote erlassen.
Das kann auch für öffentlich zugängliche Angelgewässer gelten.
Diese Ermächtigungsgrundlage wurde ab Gründonnerstag schon für einige Gewässer mit Publikumsverkehr (Eixer, Wehnser und Wipshausen) im Rahmen einer Allgemeinverfügung genutzt. Musste abgeändert werden, weil diese bereits über das Osterwochenende bis zum 19.04 gelten sollte. Wurde dann auf das Osterwochenende zeitlich beschränkt.
Würde man nun auf die Idee kommen, dass eine Vielzahl von Anglern (Der 1. Mai bzw das Wochenende bedeutet für viele Angler traditionell den Beginn der Raubfischsaison), Wanderern/Spaziergängern, Joggern, Tauchern, Surfern, Radfahrern die Gewässer am 01. Maiwochenende aufsuchen, könnte zumindestens zeitlich kurz befristet noch was drohen.
Am 30.04 lanciert, wäre Rechtsschutz rechtzeitig dann nicht mehr einzuholen.
Aufgrund dieses offenbar immer über das Ziel hinausschiedsenden Verhaltens des LK Peineb bleibe ich "vorläufig" skeptisch!