Nemo

Heckbremser
Ich weiß ja nicht warum du hier persönlich wirst aber scheint ja anscheinend deine Art zu sein. Da habe ich auch keine Lust weiter mit dir zu diskutieren. Schade dass mal wieder kein Meinungsaustausch auf kameradschaftlicher Ebene möglich ist, haben wir schließlich alle das gleiche Hobby.
Ich weiß, dass du dich nicht nur auf ein Foto beziehst, damit habe ich mich nur auf deine „Dokumentation“ bezogen aber auch dir gebe ich nur mal den Tipp den Artikel von Kolja zu lesen.
Danach kannst du gerne schreiben was die deiner Meinung nach noch nicht eindeutig geklärten Rechtsfragen sind.

Und ersten sitze ich nicht auf einem hohen Ross, dass brauch ich mir von dir nicht sagen zu lassen und zweitens bin ich mir ziemlich sicher das ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege und brauche mir definitiv keine Gedanken zu machen, jemals Ärger wegen eines releasten Fisches zu bekommen.
Du weißt weder wie ich angel noch wie ich mit dem gefangenen Fisch umgehe, da du mich nicht kennst, also unterrichte mich bitte wo du deine Expertise her nimmst?

Die grundsätzliche Entnahmeabsicht ist eine subjektive Sache, weshalb du dir nie sicher sein kannst, dass ein komischer Staatsanwalt das doch mal genauer wissen möchte.

Ja, wir harmonieren nicht sehr gut:XD Du legst mir ständig Aussagen in den Mund die ich nie getätigt habe, verstehst dabei auch offensichtlich nicht, worum es mir ging und meinst, mir die Welt erklären zu müssen. Gerne lassen wir dassmile01. Petri.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wingsuiter

Active Member
Die grundsätzliche Entnahmeabsicht ist eine subjektive Sache, weshalb du dir nie sicher sein kannst, dass ein komischer Staatsanwalt das doch mal genauer wissen möchte.

Ja, wir harmonieren nicht sehr gut:XD Du legst mir ständig Aussagen in den Mund die ich nie getätigt habe, verstehst dabei auch offensichtlich nicht, worum es mir ging und meinst, mir die Welt erklären zu müssen. Gerne lassen wir dassmile01. Petri.

Meine Entnahmeabsicht kann ich aber sehr gut beweisen, spätestens mit nem Bild vom fertig gegarten Fisch.

Ich wüsste nicht wo ich dir mal was in den Mund gelegt habe?!
Du eierst nur die ganze Zeit rum mit angeblich nicht eindeutig geklärten Rechtsfragen aber wirst nicht konkret.
Und ich erklär dir auch nicht die Welt, wenn ich mich recht entsinne hast du auf meinen Post reagiert und nicht ich auf deinen oder?!
Du scheinst eher wieder einer zu sein der nur seine Meinung akzeptiert und keine andere. Von daher viel Spaß noch am Wasser.
 

Nemo

Heckbremser
Meine Entnahmeabsicht kann ich aber sehr gut beweisen, spätestens mit nem Bild vom fertig gegarten Fisch.

Ich wüsste nicht wo ich dir mal was in den Mund gelegt habe?!
Du eierst nur die ganze Zeit rum mit angeblich nicht eindeutig geklärten Rechtsfragen aber wirst nicht konkret.
Und ich erklär dir auch nicht die Welt, wenn ich mich recht entsinne hast du auf meinen Post reagiert und nicht ich auf deinen oder?!
Du scheinst eher wieder einer zu sein der nur seine Meinung akzeptiert und keine andere. Von daher viel Spaß noch am Wasser.
Ist gut. Dir auch, danke. Petri
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hier gings ja ab. Ich versuche es mal zu versachlichen:

Ist das Fenster eine Entscheidung pro C&R (Angeln ohne Entnahmeabsicht)?
- Nein, dass ist es nicht!

Ist das zurücksetzen eines Fisches grundsätzlich strafbar?
- Nein, dass ist es nicht!

Ich habe schon oft darüber geschrieben. Einen Fisch, den man nicht verwerten kann, darf man zurücksetzen. Schaut man sich die Urteile an, erfolgen die Verurteilungen in alller Regel wegen eines verzögerten Zurücksetzens, weil Fotos oder Videos angefertigt wurden.

Jetzt seien wir doch mal ehrlich zu uns selbst. Eigentlich können wir als Angler jederzeit einen Fisch zurücksetzen. Wenn mal ein "Veganer" hinter der Hecke hervorspringt, hilft immer die Begründung, die konkreten Fisch konnte man nicht verwerten.

Probleme haben doch ausschließlich die Angler, die mit iherem Fang posen oder, die aus journalistischem Interesse Fotografieren oder filmen. Otto-Normalangler setzt zurück, was er nicht verwerten will und gut ist.

Posen mit dem Fang ist gegenwertig gesellschaftlich nicht vermittlungsfähig. Dieser Teil der Angler macht vermutich aber nicht einmal 10% Angler aus. Diese 10% sollten mal einfach erkennen, dass sie den Anglern einen Bärendinst erweisen. Verdamt noch mal, filmt so, dass man euch nicht ans Zeug flicken kann. Wie das geht habe ich schon oft beschrieben.

Ich stehe für die Angler ein und ich versuche auch für jenden Poser das Beste herauszuholen. Ich bin als Anwalt aber nie besser, als mein Fall. In der Regel kann ich dann nur Schadensbegrenzung betreiben. Das ist die Wahrheit!
 
Zuletzt bearbeitet:

thanatos

Well-Known Member
es geht doch hier nicht um zurücksetzen oder nicht sondern um groß oder klein - und meine Meinung dazu ist
daß,das jeder für sich entscheiden sollte und jedem klar sein müßte das für die Nachkommenschaft eines einzigen
Fisches eh nicht genug Nahrung vorhanden ist .Wenn man sich einen frisch geschlüpften Karpfen ansehen will
brauch man schon eine gute Lupe ,sein Futter erkennt man nur unter dem Mikroskop .
Extremer ist es noch bei Hechten die haben ihre Laichgebiete vielfach durch Melioration und Verbauung verloren .
Ein zweiter negativer Faktor ist sie sind ihren Fressfeinden schutzlos ausgeliefert .
Also zankt euch nicht so wie ihr es für richtig haltet ---so isset eben ! basta !!!
 

knutwuchtig

Well-Known Member
im grunde genommen müsste man für jedes einzelne gewässer erst einmal eine bestandsaufname machen, einen fundierten fachlich abgesicherten hegeplan erstellen und anschließend kämen dann entsprechend die regeln, wie sich einzelne angler zu verhalten haben.

das wäre zwar sehr sperrig und aufwändig, aber das vernüftigste was man machen kann.

man kann diskutieren wie man will .

zwei optionen haben wir 1.) verwertungsabsicht 2.) hegemaßnamen.

freizeitspaß und der ganze quark von beschönigungen bietet nur angriffsfläche

entnamefenster mach nur dann sinn, wenn man damit die alterspyramide effektiv stützt
alles andere ist nur blinder aktionismuss !

am allerwichtigsten ist ein punkt , der hier überhaupt noch nicht zum tragen gekommen ist

die selbstbeschränkung :
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

brauche mir definitiv keine Gedanken zu machen, jemals Ärger wegen eines releasten Fisches zu bekommen.

Irrglaube, schau mal ab 2:20 . https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Der-Angler-Jaeger,av-o1056868-100.html

dass du die 65er Schleie oder die 60er Nase jetzt auch schon zurücksetzen darfst und nicht abschlagen musst.

Stimmt für mich nicht, denn es wäre erstens ne Ordnungswidrigkeit nach §32 AVFiG und würde je nach Bewirtschafter auch noch mit Entzug der Angelerlaubnis bestraft. Was Kolja schreibt, ist seine persönliche Meinung und spiegelt nicht die Rechtslage in allen 16 Bundesländern an allen Gewässern wieder.

Sprich der FIsch ist komplett geschützt.

Das ist ja genau der Effekt von Entnahmefenstern, dass man eine Fischart eben nicht komplett sperren muss, um den Bestand auf dem gewünschten Niveau zu erhalten. Deshalb wird das in den angelsächsischen Ländern auch so gehandhabt, da könnte man ja alternativ auch einfach C&R anordnen. Aber mit dieser Lösung hat man eben nen Kompromiss gefunden.

Hegepläne braucht man bei uns sowieso für alle Gewässer, die der Hegepflicht unterliegen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Stimmt für mich nicht, denn es wäre erstens ne Ordnungswidrigkeit nach §32 AVFiG und würde je nach Bewirtschafter auch noch mit Entzug der Angelerlaubnis bestraft. Was Kolja schreibt, ist seine persönliche Meinung und spiegelt nicht die Rechtslage in allen 16 Bundesländern an allen Gewässern wieder.

Nicht nur ich halten diese Norm aus Bayern für rechtswidrig, wenn man sie so auslegt, dass Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen. So muss man sie aber nicht auslegen. Auch dazu habe ich schon geschrieben. - Wie oft kam diese Norm den in Bayern schon praktisch zur Anwendung?

Um Fragen vorzugreifen: Auch die Regelung in Hessen, bei der man für das Zurücksetzen einen vernünftigen Grund braucht, halte ich für rechtswidrig, weil mit § 17 TSG unvereinbar.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Nicht nur ich halten diese Norm aus Bayern für rechtswidrig, wenn man sie so auslegt, dass Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen. So muss man sie aber nicht auslegen.

Wie soll man das anders auslegen?

wer vorsätzlich oder fahrlässig ...d) unter Einhaltung der festgesetzten Fangbeschränkungen gefangene Fische oder gefangene Fische ohne Fangbeschränkung wieder aussetzt
?

Solange diese Vorschrift existiert beginge man damit eine Ordnungswidrigkeit. Da würde auch die Expertise von Kolja nichts dran ändern.
Wäre ja selber froh, wenn diese Regelung endlich verschwinden würde.

In den meisten Gewässern steht auf Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen der Entzug der Angelerlaubnis als Strafe. Wie oft das in Bayern nun schon passiert ist, weiß ich allerdings nicht.

Da ein Entnahmefenster ne Fangbeschränkung darstellt, wäre das aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber wie gesagt gewässer- und fischartbezogen an die örtlichen Verhältnisse angepasst.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo,
Wie soll man das anders auslegen?

Habe ich schon einmal erläutert:
§ 11 AVBayFiG
(8) Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden. Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht wieder ausgesetzt werden.

Die Frage ist doch, ob auf diese Weise § 17 Nr. 1TierSchG ausgehebelt werden kann:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ...

Der Angler also entgegen dem TierSchG einen Fisch ohne eine vernünftige Verwertung abknüppeln muss. In Bayern wird dann meist argumentiert, dass ja der Hegezweck hier ausreichender vernünftiger Grund sei. Dies ist aber insoweit problematisch, als man ein Heheziel nur gewässerspezifisch und nicht für ganz Bayern festlegen kann. Interpretiert man § 11 Abs. 8 aber so, dass er unabhängig vom Gewässer für ganz Bayern gilt, widerspricht er dem Gedanken des Tierschuzes. Genau das will er aber nicht, sonst wäre ja nicht die Formulierung "unter Beachtung des Tierschutzrechts" hineingekommen. Daher ist § 11 Abs. 8 m. E. tierschutzkonform, in der Weise auszulegen, dass ein nicht verwertbarer Fisch auch zurückgesetzt werden kann. Legt man in streng aus, hätte ich verfassungsrechtliche Bedenken.


Solange diese Vorschrift existiert beginge man damit eine Ordnungswidrigkeit. Da würde auch die Expertise von Kolja nichts dran ändern.

Wie oft ist denn nach dieser Norm schon ein Busgeld verhängt worden?


Wäre ja selber froh, wenn diese Regelung endlich verschwinden würde.
Daran arbeiten wir im Netzwerk und haben dazu auch schon Kontakt mit den Freien Wählern, die diese Norm infragestellen.

Wie oft das in Bayern nun schon passiert ist, weiß ich allerdings nicht.
Mir ist bislang kein Fall bekannt. Ich vermute sehr stark, dass die Behörden sich der Problematik bewusst sind.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Mir ist bislang kein Fall bekannt.

Ich war schon live dabei als ein Angler seinen Erlaubnisschein abgegeben musste und des Gewässers verwiesen wurde, weil er Satzkarpfen wieder schwimmen ließ. Von anderen Fällen wurde mir glaubhaft berichtet.

Solange §32 AVFiG rechtswirksam ist, kann man wohl nichts dagegen machen.

sonst wäre ja nicht die Formulierung "unter Beachtung des Tierschutzrechts" hineingekommen

Müsste es dann nicht eher heißen, dürfen nur unter Beachtung des Tierschutzrechts entnommen werden?

Da sich die Formulierung ja explizit auf das Zurücksetzten bezieht, könnte ja auch "ohne länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden" beim Zurücksetzen gemeint sein.

Wissen kann das nur der Gesetzgeber.

Die freien Wähler sind da wohl die richtige Adresse.

Schade, dass die Karpfen-Gaby nicht in meinem Wahlkreis wohnt.
 

Wingsuiter

Active Member
Hallo,
Irrglaube, schau mal ab 2:20 . https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Der-Angler-Jaeger,av-o1056868-100.html



Stimmt für mich nicht, denn es wäre erstens ne Ordnungswidrigkeit nach §32 AVFiG und würde je nach Bewirtschafter auch noch mit Entzug der Angelerlaubnis bestraft. Was Kolja schreibt, ist seine persönliche Meinung und spiegelt nicht die Rechtslage in allen 16 Bundesländern an allen Gewässern wieder.



Das ist ja genau der Effekt von Entnahmefenstern, dass man eine Fischart eben nicht komplett sperren muss, um den Bestand auf dem gewünschten Niveau zu erhalten. Deshalb wird das in den angelsächsischen Ländern auch so gehandhabt, da könnte man ja alternativ auch einfach C&R anordnen. Aber mit dieser Lösung hat man eben nen Kompromiss gefunden.

Hegepläne braucht man bei uns sowieso für alle Gewässer, die der Hegepflicht unterliegen.

Habs mir angeschaut und ist kein Irrglaube von mir, wenn ich mit nem Barschgeschirr und entsprechendem Köder nen Wels fange dann kann ich den auch zurücksetzen weil ich ihn nicht verwerten will. Wenn ich natürlich mit dickem Welsgeschirr da stehe dann kann ich natürlich nicht behaupten keinen Wels essen zu wollen. Sind doch bloße Mutmaßungen, wenn man die Einzelheiten nicht kennt. Und da ich meine Fischereiaufseher kenne und weiß wie die ticken brauch ich mir KEIN Gedanken zu machen.

Zu deinen restlichen Behauptungen hat hat Kolja schon Stellung bezogen, mehr sag ich dazu auch nicht, da er da über mehr Kompetenz verfügt wie ich. Natürlich ist es nur seine Meinung aber die vertrete ich nunmal auch. Wer wurde denn bis jetzt rechtskräftig verurteilt?? Alles Poser mit großen Fangfotos.
Und davon abgesehen, beziehe ich mich natürlich auch auf die Rechtslage in dem Bundesland wo ich Angel, in diesem Fall NRW. Darauf bezog sich natürlich auch meine Aussage, vielleicht war das nicht ganz klar.

Wenn ich aber den Bestand in meinen Gewässern anschaue, dann ist die Alterspyramide bzw. Das NIveau des Bestandes absolut in Ordnung was Großfische angeht. Da brauch es kein Entnahmefenster. Eher ein angehobenes Mindestmaß.
Und ich sag’s auch gerne nochmal mir geht es darum das für jedes Gewässer eben individuell entschieden werden müsste, aber das wird niemals so umgesetzt werden können. Deswegen für MICH Entnahmefenster—>kein Sinn.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Sind doch bloße Mutmaßungen, wenn man die Einzelheiten nicht kennt.

Eben, wie groß der Wels war, mit welcher Ausrüstung gefangen usw. wird gar nicht erwähnt. Nur, dass er nach dem Anlanden unmittelbar abgehakt und zurückgesetzt wurde und deshalb ne Anzeige erfolgte.

Und da ich meine Fischereiaufseher kenne und weiß wie die ticken brauch ich mir KEIN Gedanken zu machen.

Wenn in NRW nur Fischereiaufseher Anzeige erstatten können und du sie alle kennst ist ja schön für dich.

Ist in Bayern leider anders. Da kann dich jeder besorgte Bürger anzeigen, der am Abend vorher "Hobby mit Widerhaken" gesehen hat. Auch wenn es sich um untermaßige Fische handelt. Ist zumindest nem Bekannten schon passiert.

Wenn ich aber den Bestand in meinen Gewässern anschaue, dann ist die Alterspyramide bzw. Das NIveau des Bestandes absolut in Ordnung was Großfische angeht. Da brauch es kein Entnahmefenster. Eher ein angehobenes Mindestmaß

Verlangt erstens keiner ein Entnahmefenster für deine Gewässer, und ansonsten entscheiden das die Bewirtschafter/Gewässerwarte, was nun angebracht ist, nicht einzelne Angler.

In Bayern müssen jedenfalls drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein, um nen nicht geschonten legal zurücksetzten zu dürfen:

a) zur Erfüllung des Hegeziels b) unter Beachtung des Tierschutzgesetzes c) Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten

Als Angler kannst man hier eben nicht frei entscheiden, und die Fischereiausübungsberechtigten müssen ggf. auch erst die Fachberatung konsultieren.

Wenn die in Zukunft eben auch Entnahmefenster als nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahme ansehen würden, wäre mir das sehr recht.

Was bei euch in NRW passiert steht dann eh auf nem anderen Blatt,
 

Wingsuiter

Active Member
Hallo,

Eben, wie groß der Wels war, mit welcher Ausrüstung gefangen usw. wird gar nicht erwähnt. Nur, dass er nach dem Anlanden unmittelbar abgehakt und zurückgesetzt wurde und deshalb ne Anzeige erfolgte.

Wie du sagst es ist nichts über die genauen Umstände bekannt, daher kannst du auch nicht sagen ob eine strafbare Handlung vorgelegen hat oder nicht. Warum sollte ich mir also Gedanken machen? Wenn die genaue Sachlage doch gar nicht bekannt ist, ist das jawohl auch kein Argument, noch dazu dass journalistische Beiträge immer reißerisch aufgearbeitet werden. 3 Minuten Beitrag über Kontrollen ohne auch nur einen Vorfall hätte keinen Interessiert. Daher gebe ich nicht allzu viel auf den Beitrag. Ist meine Meinung, die muss dir ja nicht gefallen, darfst du gern anders sehen.

Wenn in NRW nur Fischereiaufseher Anzeige erstatten können und du sie alle kennst ist ja schön für dich.

Ist in Bayern leider anders. Da kann dich jeder besorgte Bürger anzeigen, der am Abend vorher "Hobby mit Widerhaken" gesehen hat. Auch wenn es sich um untermaßige Fische handelt. Ist zumindest nem Bekannten schon passiert.

Was willst du eigentlich von mir? Ich habe lediglich gesagt dass ich mir keine Gedanken mache eine Anzeige zu bekommen. Wenn du dir welche machst, freut mich für dich, ist für mich aber unerheblich. Nur weil du wir welche machst muss ich mir auch welche machen oder was? Lächerlich!
Und nein bei uns kann auch jeder Anzeige erstatten und ich habe auch nur von meinem Gewässer geredet, ich kenne gewiss nicht alle Aufseher in NRW.
Aber meinst du Ernsthaft besorgte Petrajünger erstatten keine Anzeige mehr wenn es ein Entnahmefenster gibt?? DA kann ich ja nur lachen. Wenn du einen Fisch released wirst du selbst mit Fenster eine Anzeige bekommen wenn es einer von denen sieht. Dann musst du nämlich erst einmal beweisen, dass der Fisch nicht innerhalb des Fensters lag.
Die Leute interessiert es einen scheiß ob wir uns an geltendes Recht halten oder nicht. Die werden immer Anzeigen erstatten weil sie das Angeln an für sich verbieten wollen. Da wird dir das Entnahmefenster nichts nutzen.
Das hat einzig und allein einen Sinn an ausgewählten Gewässern biologisch bzw. Am Bestand etwas zu ändern.

Verlangt erstens keiner ein Entnahmefenster für deine Gewässer, und ansonsten entscheiden das die Bewirtschafter/Gewässerwarte, was nun angebracht ist, nicht einzelne Angler.

Ach, ehrlich? Das hab ich ja gar nicht gewusst. *Ironie aus*
Ich habe in meinem Eingangspost lediglich meine Meinung zum Fenster kundgetan und danach meine Argumente aufgeführt, warum ich diese Meinung teile.
Die musst du ja nicht teilen aber in einer demokratischen Gesellschaft sollte man akzeptieren, dass unterschiedliche Leute unterschiedliche Meinungen vertreten.
Und du forderst doch ein Entnahmefenster. Und das allgemein, da wird dann wohl auch mein Gewässer zu gehören.
Aber Gott sei Dank entscheidest dass ja wie du selber weißt auch nicht du.

In Bayern müssen jedenfalls drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein, um nen nicht geschonten legal zurücksetzten zu dürfen:

a) zur Erfüllung des Hegeziels b) unter Beachtung des Tierschutzgesetzes c) Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten

Als Angler kannst man hier eben nicht frei entscheiden, und die Fischereiausübungsberechtigten müssen ggf. auch erst die Fachberatung konsultieren.

Wenn die in Zukunft eben auch Entnahmefenster als nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahme ansehen würden, wäre mir das sehr recht.

Was bei euch in NRW passiert steht dann eh auf nem anderen Blatt,

Ja das mag in Bayern so sein, aber ich vertrete ja auch nur meine Meinung. Ich akzeptiere ja auch deine, dass du Pro Fenster bist. Aber ich werd wohl noch aufführen dürfen warum ich dagegen bin und ich berücksichtige halt nur meine anglerische Situation.
Wie es dir in Bayern damit geht ist mir dabei ehrlich gesagt völlig Wurscht. Die Bayern sind ja für ihre Extrawürste bekannt ;-P
Meine Meinung muss dir ja nicht gefallen, aber ich werde sie doch wohl weiter vertreten dürfen. Wir leben ja Gott sei Dank in einem freien Land wo jeder Denken kann was er möchte.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Meine Meinung muss dir ja nicht gefallen, aber ich werde sie doch wohl weiter vertreten dürfen.

Klar kannst Du das, hab ich dir dieses Recht jemals abgesprochen?

Wenn ich nen Meter fange und ihn während ich ihn im Kiemengriff hab vom Haken befreie und dann direkt wieder zurücksetze oder sogar im Wasser belasse, dann brauch ich mir über Anzeigen keine Gedanken zu machen.

Und glaubst du ernsthaft mit Entnahmefenster wären Anzeigen Geschichte oder eine sichere Rechtslage geschaffen?

Wenn du glaubst, dass du selbst dabei auch ohne Entnahmefenster vor Anzeigen sicher bist, aber andere Angler, die das bei Entnahmefenster täten sehr wohl mit Anzeigen rechnen müssten, dann ist das halt deine persönliche Meinung, aber keine Tatsache.

Und du forderst doch ein Entnahmefenster.

Ach, tue ich das? Wo, wann und für welche Gewässer und Fischarten denn?

Dann musst du nämlich erst einmal beweisen, dass der Fisch nicht innerhalb des Fensters lag.

Ist das bei euch so? Dann müsst ihr wohl auch jeden untermaßigen Fisch auf dem Maßband fotografieren, um zu beweisen, dass er wirklich untermaßig war oder wie?

Müsste in einem Rechtsstaat nicht eher die Strafverfolgungsbehörde die Schuld des Beklagten beweisen?

Aber du hast recht, Diskussionen zwischen uns beiden sind sinnlos.
 

Wingsuiter

Active Member
Wenn du glaubst, dass du selbst dabei auch ohne Entnahmefenster vor Anzeigen sicher bist, aber andere Angler, die das bei Entnahmefenster täten sehr wohl mit Anzeigen rechnen müssten, dann ist das halt deine persönliche Meinung, aber keine Tatsache.

Das ist bei deiner Logik der Fall dass dich ein Entnahmefenster vor Anzeigen schützen würde. Meine Meinung ist dass du keins brauchst sondern jetzt schon davor sicher bist. Also es Anzeigentechnisch keinen Unterschied macht ob es eins gibt oder nicht.

Ist das bei euch so? Dann müsst ihr wohl auch jeden untermaßigen Fisch auf dem Maßband fotografieren, um zu beweisen, dass er wirklich untermaßig war oder wie?

Müsste in einem Rechtsstaat nicht eher die Strafverfolgungsbehörde die Schuld des Beklagten beweisen?
Wenn du meine Ausführung mal richtig im Zusammenhang gelesen hättest, dann hättest du vielleicht auch verstanden was ich geschrieben habe.

Natürlich gilt erst einmal in dubio pro reo, aber wir nehmen mal dein Beispiel in dem TV Beitrag. Der Aufseher A erstattet gegen den Angler B Anzeige. Mit der Aussage des A der das Geschehen inkl 2 Polizeibeamten beobachtet hat und bezeugen kann, dass B einen großen Waller zurückgesetzt hat liegt ja nunmal ein Beweis vor der die Schuld des B bezeugt. Dann ist B nunmal in der Beweispflicht dass er nicht schuldhaft gehandelt hat. Und das wäre im Falle eines großen Welses und einem Entnahmefenster die Sache, dass B beweisen muss dass der Fisch nicht innerhalb des Fensters lag.
Mal von den eigentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und dessen Bewertung jetzt natürlich abgesehen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Das ist bei deiner Logik der Fall dass dich ein Entnahmefenster vor Anzeigen schützen würde. Meine Meinung ist dass du keins brauchst sondern jetzt schon davor sicher bist. Also es Anzeigentechnisch keinen Unterschied macht ob es eins gibt oder nicht.


Wenn du meine Ausführung mal richtig im Zusammenhang gelesen hättest, dann hättest du vielleicht auch verstanden was ich geschrieben habe.

Natürlich gilt erst einmal in dubio pro reo, aber wir nehmen mal dein Beispiel in dem TV Beitrag. Der Aufseher A erstattet gegen den Angler B Anzeige. Mit der Aussage des A der das Geschehen inkl 2 Polizeibeamten beobachtet hat und bezeugen kann, dass B einen großen Waller zurückgesetzt hat liegt ja nunmal ein Beweis vor der die Schuld des B bezeugt. Dann ist B nunmal in der Beweispflicht dass er nicht schuldhaft gehandelt hat. Und das wäre im Falle eines großen Welses und einem Entnahmefenster die Sache, dass B beweisen muss dass der Fisch nicht innerhalb des Fensters lag.
Mal von den eigentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und dessen Bewertung jetzt natürlich abgesehen.
Das ist so nicht richtig. Die StA muss beweisen, dass der Fisch nicht im Fenster lag und das der Angler den Fisch verwerten konnte. Letzteres ist fast unmöglich.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

wenn du eine Frau wärst, würde ich jetzt Humphrey Bogart zitieren.

Mit der Aussage des A der das Geschehen inkl 2 Polizeibeamten beobachtet hat und bezeugen kann, dass B einen großen Waller zurückgesetzt hat liegt ja nunmal ein Beweis vor der die Schuld des B bezeugt

Meine Meinung ist dass du keins brauchst sondern jetzt schon davor sicher bist.

Was gilt denn nun?

Und das wäre im Falle eines großen Welses und einem Entnahmefenster die Sache, dass B beweisen muss dass der Fisch nicht innerhalb des Fensters lag.

Nein, die Strafverfolgung müsste beweisen, dass der Fisch innerhalb des Fensters lag.

Wenn der Richter entscheidet, dass er dem Augenmaß eines Polizisten mehr Glauben schenkt, als einem Angler, der die Länge am Maßband abgelesen hat, dann wäre das natürlich Pech.

Dürfte dann nach deiner Rechtsaufassung auch jeder Fisch, der zu klein oder zu groß ist, auch mit Maßband fotografiert werden , um den Beweis zu sichern?

Das wäre ja dann ein vernünftiger Grund, da die Angler ja beweispflichtig wären.

Bin aber schwer am Zweifeln, ob das die Juristen genauso sehen.
 
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