Wingsuiter
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Welche Handlungsschritte nun beim Messen, evtl. Zurücksetzen oder Abschlagen und dokumentieren nun erlaubt sind und der guten fachlichen anglerischen Praxis (die immer noch nicht eindeutig definiert ist) entsprechen, lasse ich mir gerne von entsprechender Stelle vorgeben (darum ging es mir hier auch ), aber bestimmt nicht von dir.
Wenn es dir darum geht, hilft dir ein Entnahmefenster allerdings auch nicht, damit wird nur das Zurücksetzen eines „zu großen“ Fisches vorgeschrieben. Sehr wahrscheinlich wird noch nichtmal geschrieben werden auf welche Art das zu geschehen hat, außer unverzüglich mit größt möglicher Sorgfalt etc.
Daher wird das dein Problem nicht lösen, die gute fachliche anglerische Praxis wird durch Entnahmefenster nicht genauer definiert werden. Es wird auch nicht genauer definiert werden wie nun gemessen abgeschlagen etc werden muss. Genauer wie jetzt wird es nicht werden.
So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. Bei uns in der Gegend hab ich noch keinen Erlaubnisschein/Fangmeldung gesehen, wo nicht sofort die Fischart und das Gewicht + meist noch die Länge eingetragen werden muss.
Für den Bewirtschafter ist die entnommene Stückzahl und das Fanggewicht ne entscheidende Information für die Fischhege.
Kann natürlich anderswo ganz anders gehandhabt werden.
Hast du zufällig so nen Schein zur Hand und kannst ihn reinstellen? (Geht mir nicht darum dass ich dir nicht glaube, nur was genau gefordert wird)
Ich bin mir sicher dabei geht es darum den getöteten und Entnommenen!! Fisch zu wiegen und dies zu dokumentieren.
Das steht ja auch in keinem Konflikt zum Gesetz. Und das „sofortige“ Eintragen bezieht sich ja darauf, das du nicht noch erst zum Auto läufst und 5 Fische wegbringst sondern direkt deinen Fang einträgst damit die Höchstmenge nachvollziehbar ist.