Das sehe ich anders, die möglichen negativen Konsequenzen wurden im Vorfeld diskutiert, man hat sich aber dennoch entschlossen den Sachverhalt überprüfen zu lassen.
Nicht dennoch, sondern gerade aus diesem Grund. Wir haben den Sachverhalt im Vorfeld durch einen Juristen prüfen lassen und die daraus resultierende Empfehlung zur Klage umgesetzt. Wir haben positive und negative Aspekte abgewogen und da in unseren Augen die für Angler positiven Punkte überwiegen, danach die Klage eingereicht.
Ob nun wirklich die unbeugsame Treue zu Recht und Ordnung das Motiv dafür war, oder auch der jahrelang geführte Zwist mit Vereinen und Verbänden; oder auch das streben sich einen Namen zu machen?
Ich habe keinen jahrelangen Zwist mit Vereinen/ Verbänden! Ich habe sogar zu manchem Verantwortlichen ein gutes Verhältnis und einen regelmäßigen Austausch. Ich nenne hier keine Namen, da ich nicht möchte, dass es Probleme für diejenigen gibt. Denn Frau Dr. HK wäre sicherlich "not amused", wenn das durchsickert. Sind ja nicht alle so gut auf uns zu sprechen.
Würde ich mir einen Namen machen wollen, würde ich warten bis Greta 18 ist und sie heiraten oder hätte eines meiner vorherigen ehrenamtlichen Projekte fortgeführt und hätte die Anonymität dort aufgegeben. Dort habe ich im Hintergrund gearbeitet, so wie es auch ursprünglich mein Plan mit Anglerdemo war. Bis jemand die Idee mit der Podiumsdiskussion hatte und ich mich habe breitschlagen lassen. Eine Entscheidung, die ich heute noch teilweise bereue, zumindest dann, wenn ich privat mit meiner Familie auf Fehmarn oder in Heiligenhafen bin.
Antwort zu 1: Klares Ja
Antwort zu 2: Klares Ja
Antwort zu 3: Klares Nein, aber das nach dem Komma verstehe ich in dem Zusammenhang nicht, denn hier ist es völlig egal, wem es zugutekommt, es muss nur rechtmäßig sein
Für mich gibt es keine Diskussion, es hat sich jeder Bürger an geltendes Recht zu halten.
In Bezug auf die Förderungen aus der Fischereiabgabe sehe ich für die Vereine und Verbände überhaupt keine Probleme.
Die Fischereibehörde hat eine Förderrichtlinie (Fischhorizonte) erlassen und in dessen Rahmen läuft die Bezuschussung bzw. Förderung.
Und bei einer von einer Behörde erlassenen Richtlinie gehe ich grundsätzlich erst einmal von einer entsprechenden Gesetzmäßigkeit aus. Sie sieht so aus:
https://www.schleswig-holstein.de/D...Fischhorizonte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.schleswig-holstein.de/D...8B49E74A109B4E890D?__blob=publicationFile&v=3
https://www.schleswig-holstein.de/D...8B49E74A109B4E890D?__blob=publicationFile&v=2
Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Im Ergebnis zeigt es ja, dass wir hier zumindest - was anderes hätte ich von Dir nicht erwartet - in Bezug auf das Rechtsverständnis auf einer Linie sind. Ich unterstelle den Verbänden ja auch nicht, dass sie sich nicht gesetzeskonform verhalten haben, sondern ich lasse nur die Vergabepraxis prüfen. Die Klage läuft ja gegen das Land (MELUND) und nicht gegen einen Verband/ Verein.
Ich gehe auch grundsätzlich erst einmal davon aus, dass Richtlinien rechtlich einwandfrei sind. Aber ob diese dann auch so umgesetzt werden, ist zumindest bei der Fischereiabgabe in SH nicht sichergestellt. Bei der letzten Prüfung hat der Landesrechnungshof diverse Punkte aufgelistet, die nicht korrekt waren. Seitdem hat sich viel geändert, das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen mehrfach angepasst. Somit muss man prüfen, ob diese Änderungen alle berücksichtigt werden (ohne die einzelnen Punkte alle jetzt noch einmal hier aufzuführen).
Jeder, der Geld aus diesem Topf haben möchte, muss das mit detaillierter Begründung beantragen. Dazu bedarf es von der Fischereibehörde genehmigter Hegepläne, einen Nachweis darüber, dass der Besatz in diesem Gewässer richtig ist, eines vorherigem Monitorings zur Feststellung des Bedarfes und laufender Erfolgskontrollen, inklusive Angabe alle Anglerzahlen, aller Fangdaten dieser Angler und nach Abschluss der Maßnahme eines Abschlussberichtes.
Über den Antrag muss nach Prüfung der Vergabeausschuss beratschlagen und abstimmen. Alle Kosten, die man erstattet haben möchte, muss man vorstrecken und bekommt sie auf Antrag erstattet, die Vorauslage zieht sich auch schon mal über ein Jahr hin, solange hat man als Antragsteller die Kostenlast.
Leider wird nur ein geringer Teil der Fischereiabgabe für Fischbesatz eingesetzt. Der größte Teil der FA versickert in anderen Kanälen, die direkt mit Angeln nichts zu tun haben oder für Angler eher unbedeutend sind.
Sollte diese Vergaberichtlinie nicht rechtens sein, landet der schwarze Peter bei der Fischereibehörde, Vereine und Verbände haben keinen Nachteil, eher Vorteile, weil sie sich dann eine ganze Menge Arbeit sparen können, die dann die Behörde alleine machen muss.
Da ich weiß, dass die Behörde keine personellen Kapazitäten hat, ist davon auszugehen, dass dann entsprechende Besatzmaßnahmen unterbleiben. Bei Lachs- und Meerforelle stört es die Vereine in den Binnengewässern kaum, es würde eine Fischart wegfallen, auf die eh nur spezialisierte Angler Fischen, insofern sind die Gesamtfangmengen auch nicht extrem hoch und der Rest der Angler fängt eben die reichlich anderen vorhanden anderen Fische.
Die Allgemeinheit der Angler wird dann aber folglich auch auf diese Fische verzichten müssen, bzw. nur noch die fangen können, die durch die Förderung anderer Anrainerstaaten in Deutschland ankommen, die übrigens ähnlich fördern, da machen den Besatz auch Vereine und Verbände…. Vielleicht klagt da ja auch demnächst jemand, z.B. gegen die Fischereiabgabe in Dänemark.
Der Unterschied in Dänemark ist relativ einfach zu erklären- hier zahlen Angler über den Fischereischein die Abgabe und die Gelder werden zu 100% für Angler und Besatzmaßnahmen eingesetzt, speziell auch in der Ostsee mit Meerforelle und Lachs.
Wenn die Behörde dann also keinen Besatz mehr durchführen würde, dann wird die Verwendung der FA ja noch fraglicher. Ist dann der Besatz mit Nordseeschnäpel u.ä. geschützten Fischarten gar nicht erforderlich, sondern eher als "nice to have" anzusehen, weil die Angler das bezahlen? Dann sehe ich mich in der Entscheidung , die FA überprüfen zu lassen, bestätigt!
Wenn Vereine und Verbände keinen Nachteil haben, verstehe ich die Aufregung übrigens umso weniger. Die Behörde hat auch keinen Nachteil, denn entweder sie ist verpflichtet, bestimmte Maßnahmen durchzuführen - dann wird es eine Finanzierungsmöglichkeit im Haushalt geben - oder eben nicht. Dann hat man jahrelang die Gelder der Angler einfach mal ohne Notwendigkeit verbraten.
Man muss sich immer über eines im Klaren sein, beteiligt sich die Allgemeinheit der Angler nicht an der Arbeit und dem Besatz an Vereinsgewässern, dann müssen Vereine die Allgemeinheit der Angler auch nicht an Ihre gepachteten Gewässer lassen, somit im schlimmsten Fall „NULL“ Erlaubnisscheine. Oder man rechnet alle Arbeitsstunden und Kosten um und eine Tageskarte kostet dann vielleicht 100,-€ für Nichtmitglieder…, oder die Vereine bekommen einen sehr starken Mitgliederzuwachs...
Teilweise kosten die Karten für Gewässer - wo der Besatz durch die FA gefördert wird - für Nichtmitglieder bereits jetzt teilweise das 3-fache!
Ich denke nicht, dass es für Angler negative Folgen bezüglich der Gewässer hat, eher im Gegenteil. Aus kaufmännischer Sicht wird es den Wettbewerb erhöhen, da man zusätzliche Mitglieder benötigt, um die wegfallenden Einnahmen aus der FA auszugleichen. Beiträge erhöhen, wäre sicherlich ein Fass ohne Boden, denn dadurch könnten wieder Mitglieder kündigen, was zu neuen Erhöhungen führen könnte. Erhöhung der Erlaubnisscheine? Könnte ähnliche Folgen haben, wie eine Beitragserhöhung, also weniger verkaufte Karten. Also muss man die Qualität der Gewässer z.B. durch Besatz, Zugang zu den Gewässern etc. und die Dienstleistung als Ganzes verbessern und sich von der Masse der Vereine absetzen. Davon partizipieren Angler.
Auch würde man unter Umständen beginnen den Besatz "Profis" zu überlassen. Fachleute einzusetzen und zu bezahlen, könnte auf Dauer günstiger sein, als dieses in Eigenregie durchzuführen. Einfach ein paar Regenbogenforellen in den Vereinteich werfen, reicht dann eventuell nicht mehr aus. Auch das könnte Gewässer für uns Angler reizvoller werden lassen. Wettbewerb erhöht grundsätzlich erst einmal die Qualität und die Leistung, auch wenn manche in dieser dann neuen Welt auf der Strecke bleiben werden. Die Gewässer werden dann von anderen Vereinen übernommen, eventuell gar von jemanden, der ein wirtschaftliches Interesse hat. Das bedeutet erst einmal nichts schlechtes, denn auch derjenige muss sich dem Wettbewerb stellen.
Oder, wie Du schon für den NOK geäußert hast, WiSH pachtet alle Gewässer und lässt die Allgemeinheit der Angler überall kostenlos Angeln.
Sollte die WiSH den NOK pachten, würde das Angeln dort sicherlich nicht kostenlos sein, das erwartet auch keiner vom LSFV SH, oder? Zumindest würde es keine Preisunterschiede von 300% zwischen Mitgliedern und normalen Anglern/ Touristen geben, das kann ich bereits heute versichern! Wir würden sicherlich ein solches Gewässer nutzen, um den (Angel-) Tourismus zu fördern und nicht um Touristen durch völlig überhöhte Preise (Wucher?) abzuschrecken.
Ich bin auf jeden Fall auf das Ergebnis der Klage gespannt, kann aber mit jedem Ergebnis bestens leben.
Und wieder eine Gemeinsamkeit.
Danke für Eure tolle Arbeit!Macht weiter so.
Danke, Machen wir!
@Dorschgreifer, der Verband kann doch auch selbst eine entsprechende Gebühr erheben, das wäre doch effizienter und er hätte mehr Kontrolle über die Mittel als über die FA. In Sachsen / Niedersachsen ist das doch gelebte Praxis, dort existiert keine FA (mehr). So weit ich informiert bin, ist Fischbesatz nur ein Teil der FA - vielleicht kann Lars alle Ausgaben auflisten und darstellen, was tatsächlich Anglern zugute kommt.
Ich jedenfalls war schon sehr erschrocken über manche Posten (Brandenburg, siehe Anfrage der Grünen).
Die Auflistung werde ich die Tage mal einstellen, da ich aktuell mal wieder unterwegs bin. Die Zahlen sprechen auf jeden Fall eine deutliche Sprache, aber nicht für uns Angler!