AW: Urteil: Trophäenangelnan Angelanlagen ist Tierquälerei
Da geht es ja übrigens eigentlich nicht um die Angler selber, sondern um den Anbieter - einen gewerblichen Angelanlagenbetreiber, der da juristisch angegangen wird..
Ursache u. a. mit die Sendung "Hobby mit Widerhaken" - siehe auch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=271265.
Und während Berufsfischer massenweise Fische in Netzen zermatschen und ersticken lassen dürfen, einen Großteil davon wieder über Bord werfen dürfen, weil da der Tierschutz wegen "vernünftigem Grund" (Gewerbe) nicht so zählt und der Rest der gefangenen Berufsfischerfische vermarktet wird, ist man als Gewerblicher scheinbar auch tierschutz-juristisch der Arsch, sobalds ums Angeln geht.
Dass zudem natürlich der DAFV die drohenden Auswirkungen der damaligen Sendung "Angeln mit Widerhaken" nicht erkannt hat, auch nichts macht, um das da verzerrte Bild richtig zu stellen, das ist der Grund, warum ich die Verbandler als Totengräber des Angelns bezeichne.
Unabhängig davon, was man im Einzelnen von solchen Anlagen hält, ist dieses Urteil wieder ein Stein mehr in der Mauer, die Menschen vom Angeln allgemein fernhalten soll.
Und wird von der spendensammeldnen Schützerindiustrie weiter genutzt werden, um weltfremde Abknüppelgebote wie in Bayern möglichst bundesweit durchzusetzen, Angelanlagen allgemein dicht zu machen (siehe auch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=295357 ) und Gewässer zu sperren, sobald Fische/Gewässer zu belastet für den Verzehr sind - Angler waren wegen fehlender Lobby schon immer einfachere Gegner als Berufsfischer..
Ich hoffe, der Betreiber nutzt die rechtliche Möglichkeit der Beschwerde beim OVG..