DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

UND SELBSTVERSTÄNDLICH BIN ICH GEGEN DIESEN ANGLERFEINDLICHEN UNFUG!!!

Wäre schön, wenn das die Verbände auch wären und endlich mal für Angler und das Angeln kämpfen würden!!

Ich auch, aber sie kämpfen doch ! Steht auf Seite 34 - Anwachsen der Otter - Populationen ist eine neue Herrausforderung für die Fischerei - er wird zum 2. Kormoran ! Ob man das so stehen lassen kann ? Erinnert mich irgentwie an die z.Z. bei uns getätigte Diskussion : Die 2 Wölfe bei mir in der Nachbarschaft machen alle Kühe und Schafe platt und vertilgen nebenbei noch sämtliche Wildbestände im Wald.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Hallo Thomas,
hast du schon mal überlegt, was du auf deine Briefe antworten könntest, wenn du in der Position von Fr. Dr. wärest?

Du hättest einige repräsentative Pflichten, aber weder die Ahnung noch die Macht wirklich etwas zu ändern.

Die Dame hat wohl noch nie eine Rute (Angel) in der Hand gehabt und weiß wohl kaum, worum es geht. Jede Aussage ihrerseits würde Sie in Schwierigkeiten bringen, weswegen Sie diesbezüglich nichts öffentlich sagen oder schreiben wird.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Hallo Thomas,
hast du schon mal überlegt, was du auf deine Briefe antworten könntest, wenn du in der Position von Fr. Dr. wärest?
Als Angler hätte ich andere Schwerpunkte und müsste daher keine solchen Briefe beantworten - denn den Fisch des Jahres aus Schützersicht gäbe es mit mir nämlich nicht, höchstens den "Fisch des Jahres der Angler"..
Siehe auch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=293762


Die Dame hat wohl noch nie eine Rute (Angel) in der Hand gehabt und weiß wohl kaum, worum es geht..
Die "Kompetenz" von Verbänden, Delegierten, Funktionären und Angestellten haben wir ja oft genug "gelobt"....

Das ist wieder nur ein Beispiel mehr..

Mit dem Huchen den Fisch des Jahres küren, der fast nur in einem Bundesland vorkommt - und jeder Huchen in diesem Bundesland MUSS nach geltendem Landesrecht, sofern über Maß und ausserhalb der Schonzeit, wegen der "Hege" ABGEKNÜPPELT werden....

Hallo - gehts noch?

Avanti, Dilettanti!!

Ich bin so stolz, kein organisierter Angelfischer zu sein, der solche Verbände, die solchen Unfug treiben, auch noch finanziert und unterstützt..

Sondern nur einfacher Angler ........
 
Zuletzt bearbeitet:

BMP

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Das Tierschutzgesetz verbietet das töten von Tieren ohne vernünftigen Grund. Da ein Bundesgesetz höher bewertet wird als ein Landesgesetz können die Bayern da schreiben was sie wollen. Niemals würde ein Richter jemanden bestrafen, der einen mäßigen nicht geschützten Fisch wieder zurückgesetzt hat.

Im übrigen gilt das für ganz Deutschland, es wurde noch nicht eine Strafe wegen so einem Verhalten ausgesprochen.

Alle bislang ausgesprochenen Strafen für C&R begründen sich auf das Fotografieren der Fische und dem damit verbundenen extra Zeitaufwand.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Der vernünftige Grund zum in Bayern vorgeschriebenen Abknüppeln ist mit der Hege durch Bewirtschafter gegeben, die jeden nicht zu entnehmenden Fisch schützen müssen (womit jeder nicht geschützte aus Hegegründen zu entnehmen ist), einen weiteren wie Verwertung für den einzelnen Angler braucht es nicht :
Die bayrische Verordnung mit dem Abknüppelgebot nach 11 Afvig ist nach wie vor geltendes Recht in Bayern.

Das sieht der Gesetzgeber, die Behörden, der Verband und jeder Anwalt mit Ahnung nachweisbar genau so, dass das eben gilt.

Die Hege ist der zugelassene, vor jedem Gericht standhaltende, vernünftige Grund, nach der JEDER nicht geschonte Fisch zu entnehmen ist.

Die AUSNAHME ist die Schonung der Fische aus Hegegründen, die der Gesetzgeber oder Bewirtschafter zu veranlassen hat. Das ist Pflicht der Bewirtschafter, das umzusetzen und dafür zu sorgen.

Der LFV Bayern hat das ja selber eingesehen, dass das Unfug ist und GEÄNDERT werden sollte (siehe: http://www.lfvbayern.de/geschaeftsjahr-2013.pdf, Seite 36), weil das eben NOCH JETZT GENAUSO gilt.

Nur die Mittelfranken wollen z. B. auf jeden Fall am Abknüppelgebot festhalten, siehe Interview:
Angelpolitisch wird der Bezirk Mittelfranken bei seiner Linie bleiben, nichts unternehmen gegen das Angeln aus Gründen des Nahrungsmittelerwerbs bzw. Hegegründen, dem Entnahmegebot von maßigen Fischen und dem Nachtangelverbot von 24 - 5 Uhr an den Verbandsgewässern (viele von der öffentlichen Hand gepachtet (Land (fränkische Seenplatte)) und (Bund (RMD)).

Ansonsten hat der Angler in Bayern (der weder befähigt, befugt noch berechtigt ist, zur Hege selber Entscheidungen zu treffen) als "Erfüllungsgehilfe" und Schlächter für den Bewirtschafter aus Hegegründen jeden nicht geschonten Fisch zu entnehmen.

Ganz im Einklang mit Bundesgesetzen und nach geltendem Landesrecht.

Wer will, kann das trotz der ganzen Belege (eindeutiger Text Verordnung, Interview Braun, Veröffentlichung LFV Bayern, Interview Mittelfranken etc.) gerne anders sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

BMP

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Das mag zwar theoretisch alles richtig sein aber in der Praxis vollkommenen irrelevant. Es gibt keinerlei Anklagen dazu, die jemand wegen dieser Praxis bekommen hat. Im umgekehrten Fall, dass jemand Abschlägt und denn Fisch dann vergräbt, hätte ich viel mehr Bauchschmerzen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Wenn die Behörden und Aufseher sich in Bayern nicht an geltendes Recht halten und das nicht ahnden, ist das deren Problem (und gut für vernünftige Angler).

Nur genauso rechtswidrig wie das zurücksetzen von nicht geschonten Fischen in Bayern.

Fakt ist rechtlich nach wie vor:
Mit dem Huchen den Fisch des Jahres küren, der fast nur in einem Bundesland vorkommt - und jeder Huchen in diesem Bundesland MUSS nach geltendem Landesrecht, sofern über Maß und ausserhalb der Schonzeit, wegen der "Hege" ABGEKNÜPPELT werden....

Hallo - gehts noch?
 
Zuletzt bearbeitet:

BMP

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Leider muss ich dir dort widersprechen.
Das Bundesgesetz schlägt in diesem Fall jedes Landesgesetz.

Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung. Auch für ein unter Schmerzen leidendes Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, ist ein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben, um es von seinen Schmerzen zu erlösen. Das Merkblatt über den Inhalt tierschutzrelevanter Anzeigen enthält u. a. Hinweise zur Auslegung des vernünftigen Grundes i. S. des TierSchG.

Wenn ich also als Fischereiberechtigter keinen Vernünftigen Grund darin sehe, mache ich mich strafbar, wenn ich den Huchen abschlage. Selbst wenn ich damit gegen ein Landesgesetz verstoßen würde.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Begreifs endlich:
Der vernünftige Grund ist gegeben durch die Hege, es braucht keinen weiteren wie die Verwertung durch den Angler - wünschenswert, aber nicht notwendig.

Die bayrische Verordnung mit dem Abknüppelgebot nach 11 Afvig ist nach wie vor geltendes Recht in Bayern.

Das sieht der Gesetzgeber, die Behörden, der Verband und jeder Anwalt mit Ahnung nachweisbar genau so, dass das eben gilt.

Die Hege ist der zugelassene, vor jedem Gericht standhaltende, vernünftige Grund, nach der JEDER nicht geschonte Fisch zu entnehmen ist.

Die AUSNAHME ist die Schonung der Fische aus Hegegründen, die der Gesetzgeber oder Bewirtschafter zu veranlassen hat. Das ist Pflicht der Bewirtschafter, das umzusetzen und dafür zu sorgen.

Der LFV Bayern hat das ja selber eingesehen, dass das Unfug ist und GEÄNDERT werden sollte (siehe: http://www.lfvbayern.de/geschaeftsjahr-2013.pdf, Seite 36), weil das eben NOCH JETZT GENAUSO gilt.

Nur die Mittelfranken wollen z. B. auf jeden Fall am Abknüppelgebot festhalten, siehe Interview:
Angelpolitisch wird der Bezirk Mittelfranken bei seiner Linie bleiben, nichts unternehmen gegen das Angeln aus Gründen des Nahrungsmittelerwerbs bzw. Hegegründen, dem Entnahmegebot von maßigen Fischen und dem Nachtangelverbot von 24 - 5 Uhr an den Verbandsgewässern (viele von der öffentlichen Hand gepachtet (Land (fränkische Seenplatte)) und (Bund (RMD)).

Ansonsten hat der Angler in Bayern (der weder befähigt, befugt noch berechtigt ist, zur Hege selber Entscheidungen zu treffen) als "Erfüllungsgehilfe" und Schlächter für den Bewirtschafter aus Hegegründen jeden nicht geschonten Fisch zu entnehmen.

Ganz im Einklang mit Bundesgesetzen und nach geltendem Landesrecht.

Wer will, kann das trotz der ganzen Belege (eindeutiger Text Verordnung, Interview Braun, Veröffentlichung LFV Bayern, Interview Mittelfranken etc.) gerne anders sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

BMP

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Der klügere gibt nach ;-)

Auch wenn ich anderer Meinung bin und es für gefährlich halte, wenn du hier solche Stammtischparolen ausgibst. Denn es wird ohne zweifel genügend geben, die es glauben und entsprechend handeln.

Natürlich gebe ich dir recht, dass die Situation sehr unglücklich ist. Die Rechtsprechung ist allerdings eine andere wie du es hier darstellst.
 

labralehn

Fisch Versteher
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Der klügere gibt nach ;-)

Auch wenn ich anderer Meinung bin und es für gefährlich halte, wenn du hier solche Stammtischparolen ausgibst. Denn es wird ohne zweifel genügend geben, die es glauben und entsprechend handeln.

Natürlich gebe ich dir recht, dass die Situation sehr unglücklich ist. Die Rechtsprechung ist allerdings eine andere wie du es hier darstellst.

Du angelst in Bayern?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Angebot:
Jeder Angler, der in Bayern angelt, aber nicht glaubt, dass bayrisches Recht in Bayern gilt und das klären will, kann sich bei mir melden.

Wir dokumentieren alles mit der Videokamera (Fang, zurücksetzen, etc., inkl. des Einverständnisses des Anglers/organisierten Angelfischers als Beweisverwertung), wie er einen nicht geschonten Fisch zurücksetzt und zeigen denjenigen dann wegen Verstoss gegen § 11 Abs. 8 Satz 1 AVBayFiG an. Gilt natürlich nicht für im Sinne des Gesetzes geschlossene Gewässer, bei denen Hege nicht gilt (was ja aber beim Huchen als Flussfisch, Thema hier, eh keine Rolle spielt).

Kann ja keinem was passieren, der glaubt, bayrisches Recht würde in Bayern nicht gelten..

Bitte vorher mit eurem Anwalt absprechen und mir das schriftlich bestätigen, dass ihr entsprechenden Rat von ihm zur Problematik eingeholt habt (denn ob ihr nach bewusstem, öffentlich zugegebenen Verstoss gegen Fischereirecht nochmal in Bayern angelt, könnte dann schwierig werden), dann gehts los.........

Ansonsten ist weiterhin die Sachlage klar, eindeutig und von mir entsprechend belegt durch Gesetzestext, Interview zum Gesetz mit dem damals zuständigen Ministerialreferernten, Ausführungen des LFV Bayern und des Bezirksverbandes Mittelfranken (kann natürlich trotzdem jeder besser wissen wollen als die alle):
Der vernünftige Grund zum in Bayern vorgeschriebenen Abknüppeln ist mit der Hege durch Bewirtschafter gegeben, die jeden nicht zu entnehmenden Fisch schützen müssen (womit jeder nicht geschützte aus Hegegründen zu entnehmen ist), einen weiteren wie Verwertung für den einzelnen Angler braucht es nicht :
Die bayrische Verordnung mit dem Abknüppelgebot nach 11 Afvig ist nach wie vor geltendes Recht in Bayern.

Das sieht der Gesetzgeber, die Behörden, der Verband und jeder Anwalt mit Ahnung nachweisbar genau so, dass das eben gilt.

Die Hege ist der zugelassene, vor jedem Gericht standhaltende, vernünftige Grund, nach der JEDER nicht geschonte Fisch zu entnehmen ist.

Die AUSNAHME ist die Schonung der Fische aus Hegegründen, die der Gesetzgeber oder Bewirtschafter zu veranlassen hat. Das ist Pflicht der Bewirtschafter, das umzusetzen und dafür zu sorgen.

Der LFV Bayern hat das ja selber eingesehen, dass das Unfug ist und GEÄNDERT werden sollte (siehe: http://www.lfvbayern.de/geschaeftsjahr-2013.pdf, Seite 36), weil das eben NOCH JETZT GENAUSO gilt.

Nur die Mittelfranken wollen z. B. auf jeden Fall am Abknüppelgebot festhalten, siehe Interview:
Angelpolitisch wird der Bezirk Mittelfranken bei seiner Linie bleiben, nichts unternehmen gegen das Angeln aus Gründen des Nahrungsmittelerwerbs bzw. Hegegründen, dem Entnahmegebot von maßigen Fischen und dem Nachtangelverbot von 24 - 5 Uhr an den Verbandsgewässern (viele von der öffentlichen Hand gepachtet (Land (fränkische Seenplatte)) und (Bund (RMD)).

Ansonsten hat der Angler in Bayern (der weder befähigt, befugt noch berechtigt ist, zur Hege selber Entscheidungen zu treffen) als "Erfüllungsgehilfe" und Schlächter für den Bewirtschafter aus Hegegründen jeden nicht geschonten Fisch zu entnehmen.

Ganz im Einklang mit Bundesgesetzen und nach geltendem Landesrecht.

Wer will, kann das trotz der ganzen Belege (eindeutiger Text Verordnung, Interview Braun, Veröffentlichung LFV Bayern, Interview Mittelfranken etc.) gerne anders sehen.

Das diese Verordnung anglerfeindlicher Schrott ist und weggehört, merke ich nochmal an, bevor einer denkt, mir würde das gefallen - es ist nur die rechtlich eindeutige, momentan gültige Situation!
 
Zuletzt bearbeitet:

Hezaru

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Das Problem ist wohl das dem Erlaubniskarteninhaber nicht die geringste Kompetenz und Entscheidungskompetenz zugesprochen wird. Gewässer und Fische sind aber so komplex das eine Regel (Schonmass, Zeit)nie für ein ganzes Bundesland optimal sein können.z:B.
Rutte am Bodensee 30cm Schonmass, bei uns währen 50cm angebracht.
Würden alle Gesetze, Verordnungeng, Richtlinien negativ (bezug aufs Angeln) umgesetzt, bliebe vom Recht zu Angeln (Fischereirecht ) schon nicht mehr viel übrig.
Der Trööt gehöhrt gelöscht, nicht das da wer auf dumme Gedanken kommt...
 

Hezaru

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

doaxxnsepp
gut und nett.
Stell dir vor Der Huchen ist komplett geschont. Kein FVerein würde dann noch Junghuchen besetzen und es sollte dann auch ab und zu mal ein 100cm plus Fisch entnommen werden um Platz für die kleineren zu schaffen.
Egal, eine Huchenregelung passt nie für ganz Bayern.
Schützt man alle bis 120cm, kommen nie kleine hoch.
Ich will sagen, der Staat muss sich mehr heraushalten und mehr Vertrauen in die Kompetenz der Bewirtschafter legen.
Ist für viele andere Fischarten übertragbar#h
 

Ossipeter

Active Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Dann schau dir mal die Änderung zum Bayer. Fischereigesetz ab 01.12.2014 an: Abschaffung des Begriffs "Hegene".
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

@BMP
Es dauert etwas bis man den bayerischen Ansatz nachvollziehen kann. "Nachvollziehen" heisst dabei nicht gutheissen!

@Herzaru
In Nds wird da gerade die nächste Stufe gezündet. Dort sollte die Äsche ganzjährig geschützt werden. Das konnte der Landesverband noch abwenden, da dann tatsächlich keiner mehr Äschen besetzt und der schwarze Vogel damit gewonnen hätte.
Aber......Besatz darf nur noch aus örtlichem Beständen heraus erfolgen! Wie soll das gehen? Jetzt muss also jeder Bestand genetisch bestimmt werden und ein Zuchtprogramm für jeden Stamm aufgelegt werden!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Ist eigentlich auch in Bayern so:
Wenn die ihre Gesetze und Verordnungen auch durchsetzen würden, dürfte keine Fischart in einem Gewässer beangelt werden, wo sie besetzt werden muss.

Erst dann wieder, wenn der Bestand sich so weit erholt hätte, dass man wieder abschöpfen müsste. Das ist eben Hege im Sinne des Tier- und nicht des Naturschutzes. Und darum gehts eben beim "vernünftigen Grund". Tierschutz und Hege im Sinne des Tierschutzes...

Das ist ja gerade auch das, was in NRW, SH und NDS die rot-grünen Regierungen versuchen durchzudrücken.

Dass hier auch wieder Tierschutz über Naturschutz gestellt wie auch in Bayern (also letztlich deutschlandweit alle relevanten Parteien an dem Dreck beteiligt sind), sollte langsam mal einige zum aufwachen bringen - vielleicht sogar mal die Verbände...

Und das perverseste Beispiel dieser schrägen Philosophie (Tier- vor Naturschutz) ist eben momentan die bayrische Gesetzgebung!

Also das Thema hier:
Fisch des Jahres........

Die Regelung also, die dazu zwingt, jeden maßigen Huchen ausserhalb der Schonzeit zu knüppeln - da wird sich der Fisch des Jahres freuen, dass für ihn solcher Tierschutz (weil über Naturschutz stehend momentan) im abgeknüppelt werden endet................
 

3vor4

New Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

Leider muss ich dir dort widersprechen.
Das Bundesgesetz schlägt in diesem Fall jedes Landesgesetz.



Wenn ich also als Fischereiberechtigter keinen Vernünftigen Grund darin sehe, mache ich mich strafbar, wenn ich den Huchen abschlage. Selbst wenn ich damit gegen ein Landesgesetz verstoßen würde.

Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren [...] im Rahmen waidgerechter Jagdausübung.

Und daher leider gegeben.

Hallo zusammen. Ich bin neu hier und hoffe auf spannende Diskussionen. Ich bin die letzten Tage eintrug am mitlesen und wollte mich eigentlich die Tage in einem gesonderten Thread vorstellen. Hier wollte ich jedoch keinen Senf dazugeben und mache das daher hier schnell.

Ich bin der Lars und komme aus der Nähe von Trier. Angeln kenne ich bisher nur aus dem Ausland, da mich die Prüfung und die Geschichten der Deutschen Angler über Regularien doch eher abgeschreckt haben.

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:

Berk

Member
AW: DAFV und DSAV: Nachfrage zum Fisch des Jahres - Der Huchen

doaxxnsepp
gut und nett.
Stell dir vor Der Huchen ist komplett geschont. Kein FVerein würde dann noch Junghuchen besetzen und es sollte dann auch ab und zu mal ein 100cm plus Fisch entnommen werden um Platz für die kleineren zu schaffen.
Egal, eine Huchenregelung passt nie für ganz Bayern.
Schützt man alle bis 120cm, kommen nie kleine hoch.
Ich will sagen, der Staat muss sich mehr heraushalten und mehr Vertrauen in die Kompetenz der Bewirtschafter legen.
Ist für viele andere Fischarten übertragbar#h

Wie konnten Fische eigentlich existieren, bevor der Mensch die Großen entnommen hat, um für die kleinen Platz zu schaffen...ist wohl was für Galileo Mystery. Im dem südlich von Bayern gelegenen Nachbarland klappt es auch mit zurücksetzen- noch so ein Wunder der Natur.

Nicht böse nehmen, aber ich höre (in Bayern) so oft Argumente, auf die man antworten muss: es ging auch vor dem Mensch! Wie hoch Fischdichte sein kann, sieht man ja regelmäßig bei Angelurlauben auf dieser schönen Erde - und da sind wir in Bayern Lichtjahre davon entfernt.
Also, bei uns stimmt was nicht - aber nur weiter die Großen knüppeln - dann klappt das schon bald mit dem gesunden und tollen Bestand!
 
Oben