Dsgvo

Wegberger

aus dem Westen
AW: Dsgvo

Hallo Lajos,

bleiben wir doch bei deinem Beispiel.

Wie würdest du es den finden, wenn die Umzugsdaten auch anderen Firmen gegen Cash zur Verfügung gestellt werden. Zum Beispiel Firmen die aus deiner Umzugshistorie eine Risiko-oder Bonitätprognose über dich heimlich herstellen und dies dann weiter verkaufen.
Du wirst es gar nicht bemerken, aber wenn du Angebote anforderst werden ggf. die Daten im Hintergrund hinzugezogen, dir dein für die Firma massgeschneidertest Angebot erzeugen.
Vielleicht teure als das für einen anderen Kunden - aber die Datensammler wissen ganz genau was du bereit bist zu zahlen. (Natürlich nicht alleine durch deine Umzughistorie - aber da kommen dann alle Daten-Bausteine zusammen)

Die Wirtschaft ist begierig darauf, aus dem Datenmoloch Profit zu schlagen.
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo Lajos,

bleiben wir doch bei deinem Beispiel.

Wie würdest du es den finden, wenn die Umzugsdaten auch anderen Firmen gegen Cash zur Verfügung gestellt werden. Zum Beispiel Firmen die aus deiner Umzugshistorie eine Risiko-oder Bonitätprognose über dich heimlich herstellen und dies dann weiter verkaufen.

Hallo,

aber das gibts doch schon seit Jahrzehnten. Wo Du wohnst entscheidet mit auch darüber, wie kreditwürdig Du bist und das nicht erst seit gestern.
Mein Beispiel sollte ja nur aufzeigen, wie schnell sich der sogenannte "mündige Bürger" durch ein unbedachtes Kreuzchen ins Aus setzen kann und sich dann noch wundert, dass ihn viele Sendungen erst mal gar nicht mehr erreichen, dabei hat er es ja so gewollt|uhoh:.
Und das nenne ich übertrieben, weil der Einzelne meist gar nicht überblickt, was er da veranlasst.
Das ist ein relativ einfaches Beispiel, aber wenn da schon etwa 75 Prozent der Bevölkerung nicht mehr durchblicken, brauchen wir hier, beim Datenschutz eben klarere, einfachere Bestimmungen oder eben eine andere Bevölkerung. Da Letzteres nicht geht, bleiben nur die Bestimmungen übrig.
Gesetze und Verordnungen sollten für die Bürger da sein und nicht umgekehrt und beim sogenannten Datenschutz läuft da einiges falsch:(.

Gruß

Lajos
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Hallo



Es sind die selben Regeln für Vereine wie auch bis hin zu großen Konzernen.

Mir ist kein Angelverein bekannt, der von seinen Mitgliedern eine schriftliche Einwilligung zur elektronischen Datenverarbeitung eingeholt hat. Sicher mag es auch Ausnahmen geben, aber ich kenne keine.
Eine Vielzahl der Angelvereine handeln rechtswidrig. Aber wie gesagt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Servus
Fischer am Inn


Trifft nicht jeden Verein so wie einen großen Konzern, dann ein doch großer Teil der Vereine müssen auch weiterhin keinen Datneschutzbeauftragten ernennen.

Vereine handeln derzeit nicht rechtwidrig, da die ausdrückliche Einwilligung bisher nicht erforderlich war.
Solch leichtfertige Behauptungen sollten unterlassen werden.

Die bsiherigen Mitgliedsdatein gelten als Altbestände aus bisheriger "Übung", hierzu wird vorsorglich geraten, die Einwilligungen schriftlich nachzuholen.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Dsgvo

Hallo miteinander,

das Inkrafttreten der EU-DSGVO hat den Anlass geliefert, dass die Thematik wieder aktuell im Fokus ist. Das ändert aber nichts daran, dass bisher auch für Angelvereine und Verbände schon Datenschutzrecht verbindlich war.


Wir sind hier kein Rechtsseminar und von daher können wir es uns ersparen weiter zu diskutieren. Ich denke, die Problemlage ist erkannt.

Schauen wir vorwärts auf das was uns der Bay. LFV (oder andere LFV´s) als Problemlösung demnächst anbieten werden.

Servus
Fischer am Inn
 
AW: Dsgvo

Unsere Anfrage an das für uns zuständige Landratsamt in Bayern:
Wir fragen welchen rechtlichen Status in Bayern die von der Fischereiausbildung in Starnberg ausgebildeten Kontrolleure haben.
Die Kontrolleure bekommen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit personenbezogene Daten unserer Mitglieder. Demzufolge müssen die Fischereiaufseher eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung erklärt haben. In der Regel und nach unserem Verständnis bei ihrem Vorgesetzten oder Auftraggeber.
Wir können bisher nicht ermitteln wer genau der Auftraggeber der Kontrolleure ist und ob der DSGVO entsprechende Datenschutzerklärungen vorliegen.
Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und wir bitten rechtzeitig vorher um verbindliche Informationen ob Datenschutzerklärungen (Geheimhaltungsverpflichtung) vorliegen.
Wir müssen sonst unsere Mitglieder anweisen, ab dem 25. Mai bis zur Klärung die Herausgabe von personenbezogenen Dokumenten (Fischereischein, Erlaubnisschein) gegenüber Kontrolleuren abzulehnen.


Heute die Antwort:
Vielen Dank, dass Sie uns auf die Problematik der Fischereiaufsicht in Verbindung mit der DSGVO hingewiesen haben. Wir werden dies in Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten prüfen.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass in Bayern nach Art. 77 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BayFiG eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die Identitätsfeststellung in den Fällen des Art. 72 Abs. 2 und Abs. 3 BayFiG gegenüber einem Fischereiaufseher verweigert wird. Damit ist dies kein geeignetes Mittel, den Datenschutz zu wahren, sondern würde von uns entsprechend geahndet werden.
Sobald uns nähere Informationen bezüglich des Vollzugs der DSGVO vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Da tut sich ein richtiges Pronblem auf.
Ich zeige meine Papiere und zeige dann den Kontrolleur, bzw seinen Auftraggeber an.
Ich zahle nix und der Auftraggeber des Kontrolleuers ettliche 100 Euro oder deutlich mehr weil ich ihn anzeige.

Scheint wohl im gesamten Deutschland so zu sein. Die Verbände sollten da eigentlich die Vereine richtig informieren.
Wieder mal festgestellt, zu nix zu gebrauchen.
 
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smithie

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Die Vereinsmitglieder haben doch über den Erlaubnisschein einen Vertrag mit dem Verein.

Darüber hinaus kann man auch diskutieren, ob die Datenschutzinteressen hier dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen überwiegen.

Ich bin gespannt, was der DS Beauftragte sagt!
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Dsgvo

@willmalwassagen
Damit sind nur die Vereinsaufseher gemeint, oder?
Also nicht die amtlichen.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Dsgvo

wieso betrifft das alle, die staatlich bestellten sind doch via Behördenfunktion authorisiert?
 
AW: Dsgvo

Es gibt staatliche Fischereiaufseher die im Auftrag der Fischereibehörde oder sonstigen Behörden handeln. Die sollten von Amtswegen bereits eine Geheimhaltungsverpflichtung erklärt haben.

In Bayern zum Beispiel sind die in der Regel nur staatlich geprüft, werden also von Vereinen beauftragt. Die haben in der Regel nix unterschrieben und auch keinen Plan von DSGVO.

Wir haben bereits viel Geld für den Datenschutzbeauftragten ausgegeben und sind deshalb sicher, es ist so wie wir sagen.
Die müssen alle eine Erklärung abgegeben und zwar beim Auftraggeber der Kontrolle, in der Regel der Vereinsvorstand.
Ansonsten kann es beim üblichen verhalten"das interessiert mich doch nicht" richtig teuer werden.

Das wäre auch eine klassische Aufgabe der Verbände, die Mitgliedsvereine zu schulen und mit Dokumentenvorlagen zu unterstützen. Aber auch hier scheint das globale Versagen eher die Regel zu sein.

So fordert der LFVBW die Mitgliedsvereine auf, die Mitgliederadressen an ihn zu senden. Die pauschale Erklärung auf der HP, das wird nur für Verbandsinteressen verwendet.
Da bin ich mir sogar sicher. Aber kein Verein darf seine Mitglieder Daten für Verbandsinteressen an den Verband einfach so senden. Da muss jedes einzelne Mitglied eine Datenschutzerklärung dazu unterschreiben und seine Zustimmung erteilen. Das geht nicht mit einem Vorstandsbeschluss oder einem Beschluss der Mitgliederversammlung.
Also hier fordert der Verband mit einer ungültigen Datenschutzerklärung seine Mitglieder zum unrechtem Handeln auf.

Hinweis an die Admins.
Wenn der Verband Einspruch erhebt, lasst euch eine Bestätigung von deren Datenschutzbeauftragten vorlegen.
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,

ich weiss nicht inwieweit hier der Datenschutz überhaupt tangiert ist.
Schließlich steht in der Satzung der Vereine (zumindest die paar die ich kenne) ausdrücklich drin wer kontrollieren darf und wie das abläuft.
Verweigert jetzt jemand die Einsicht in seinen Fischereischein und Erlaubnisschein, so wird eben die Polizei gerufen. Ist er Schwarzfischer, ist der Fall eh klar, Anzeige wegen Fischwilderei. Ist er Mitglied und wollte, warum auch immer, dem satzungsmäßig agierenden Fischereiaufseher, seine fischereilichen Papiere nicht zeigen, fliegt er aus dem Verein.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,

Schließlich steht in der Satzung der Vereine (zumindest die paar die ich kenne) ausdrücklich drin wer kontrollieren darf und wie das abläuft.

Bei uns steht sogar drin, dass jedes Mitglied auf Verlangen einem anderen Mitglied das Deckblatt des Erlaubnisscheins zeigen muss, wenn der andere das ebenfalls tut.

Da bei 1000 Mitgliedern nicht jeder jeden persönlich kennt, finde ich das nachvollziehbar.

Ob dies nun einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt ist zum Glück nicht mein Problem.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,

ich weiss nicht inwieweit hier der Datenschutz überhaupt tangiert ist.
Schließlich steht in der Satzung der Vereine (zumindest die paar die ich kenne) ausdrücklich drin wer kontrollieren darf und wie das abläuft.
Verweigert jetzt jemand die Einsicht in seinen Fischereischein und Erlaubnisschein, so wird eben die Polizei gerufen. Ist er Schwarzfischer, ist der Fall eh klar, Anzeige wegen Fischwilderei. Ist er Mitglied und wollte, warum auch immer, dem satzungsmäßig agierenden Fischereiaufseher, seine fischereilichen Papiere nicht zeigen, fliegt er aus dem Verein.

Petri Heil

Lajos

Was da in der Satzung steht, ist erst mal völlig egal. Hier geht es um die Einhaltung einer EU-Verordnung, die in nationales Recht umzusetzen ist. Und diese besagt, dass ab Gültigkeit der DSGVO jede Person, die im Auftrag Einsicht in persönliche Daten erhält, eine von ihrem Auftraggeber veranlasste Geheimhaltungserklärung unterzeichnet haben muss. Hier ein Muster dazu: https://www.aachen.ihk.de/blob/acih.../muster_verpflichtung_datengeheimnis-data.pdf

Das wird alles noch ein Mordstheater. Ich hatte heute erst wieder beruflich im Rahmen von IT-Verfahren mit der Fragestellung zu tun, was DSGVO-konform ist und was nicht. Da werden vielfach erst Grundsatzurteile Licht ins Dunkel bringen.

Wenn es hier zu Klagen kommt, weil Papiere aufgrund Nichtvorhandenseins der Erklärungen nicht vorgezeigt werden oder weil kontrollierte Personen im Nachhinein gegen die Vereine (Auftraggeber der Kontrolleure) klagen (Verletzung des Datenschutzes), werden einige Vorstände sehr große Augen bekommen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,



Bei uns steht sogar drin, dass jedes Mitglied auf Verlangen einem anderen Mitglied das Deckblatt des Erlaubnisscheins zeigen muss, wenn der andere das ebenfalls tut.

Da bei 1000 Mitgliedern nicht jeder jeden persönlich kennt, finde ich das nachvollziehbar.

Ob dies nun einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt ist zum Glück nicht mein Problem.

Der Deckel des Erlaubnisscheins ist eventuell nicht mal problematisch. Anders sieht es bei Verpflichtungen zum Vorzeigen von Fangbüchern aus, weil dort z.B. nachvollziehbar ist, an welchen Tagen der Angler an welchen Gewässern unterwegs war. Und das sind Daten, die geschützt sind.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Dsgvo

Der Deckel des Erlaubnisscheins ist eventuell nicht mal problematisch. Anders sieht es bei Verpflichtungen zum Vorzeigen von Fangbüchern aus, weil dort z.B. nachvollziehbar ist, an welchen Tagen der Angler an welchen Gewässern unterwegs war. Und das sind Daten, die geschützt sind.

keine Ahnung, was bei Euch auf dem Deckel steht,
ansonsten hat man da was in die Welt gesetzt ohne zu überlegen, wo man damit überall eingreift
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,


heute ist darüber bei uns in der Zeitung (Nürnberger Nachrichten) ein Artikel darüber. Darin ist eine Aussage vom Datenschutzexperten des Bayerischen Landes-Sportverbands, Professor Rolf Lauser veröffentlich, in der er etwas Entwarnung, hinsichtlich der Vereine, gibt.
"Niemand muss persönlich haften, sofern Daten nicht verkauft werden."
Aber: " Problematisch wird es, wenn Vertrauliches mit Absicht missbraucht wird."
Außerdem ist noch ein Interview mit Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutz, auf gleicher Seite abgedruckt. In diesem sagt er in Bezug auf die Vereine: "Die Norm gilt aber für alle, die mit Daten umgehen, und damit auch für Vereine, wobei sich die Anforderungen für diese nicht so sehr von den bereits gültigen unterscheiden".
Also, so heiss wie es gekocht wird, wird es offensichtlich nicht gegessen, zumindest nicht für Vereine. Das ist das, was ich diesen beiden Aussagen dieser Experten entnehme.


Petri Heil


Lajos
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Hallo,


heute ist darüber bei uns in der Zeitung (Nürnberger Nachrichten) ein Artikel darüber. Darin ist eine Aussage vom Datenschutzexperten des Bayerischen Landes-Sportverbands, Professor Rolf Lauser veröffentlich, in der er etwas Entwarnung, hinsichtlich der Vereine, gibt.
"Niemand muss persönlich haften, sofern Daten nicht verkauft werden."
Aber: " Problematisch wird es, wenn Vertrauliches mit Absicht missbraucht wird."
Außerdem ist noch ein Interview mit Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutz, auf gleicher Seite abgedruckt. In diesem sagt er in Bezug auf die Vereine: "Die Norm gilt aber für alle, die mit Daten umgehen, und damit auch für Vereine, wobei sich die Anforderungen für diese nicht so sehr von den bereits gültigen unterscheiden".
Also, so heiss wie es gekocht wird, wird es offensichtlich nicht gegessen, zumindest nicht für Vereine. Das ist das, was ich diesen beiden Aussagen dieser Experten entnehme.


Petri Heil


Lajos

Was der schreibt, ist völliger Unsinn und pfeifen im Walde. Am Ende entscheiden Gerichte auf Basis von Gesetzen. Und wenn der Verein dann abgemahnt oder angezeigt wird, landet der Stress natürlich bei den Vorständen.

Das fängt bei den Internet-Auftritten der Vereine an. Da genügt es schon, wenn im Kontaktformular der Name als Pflichtfeld angegeben werden muss.
Hier wird das Thema recht gut angerissen: https://www.heise.de/ix/meldung/Dat...eue-Abmahngefahren-fuer-Websites-3936980.html

Ich bin wirklich gespannt, wie die Problematik mit den Geheimhaltungserklärungen von Kontrolleuren weitergeht. Mein Vorstand wies bisher regelmäßig in Versammlungen alle Mitglieder darauf hin, dass jeder berechtigt ist, den korrekten Eintrag von Fängen bei anderen Mitgliedern zu kontrollieren. Das geht jetzt nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Dsgvo

Es ist geradezu erschreckend wie manche versuchen das Theme für Vereine kleinzureden.
Ich kenne kein Gesetz in dem steht, gilt nicht für Vereine.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Dsgvo

Es ist geradezu erschreckend, wie manche glauben, dass es bisher keinen Datenschutz für Vereine gab ...
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Dsgvo

Es gibt auch immer wieder Leute, die glauben, weil sie bisher bis heute-justamente-jetzt durchgekommen sind, so wird das in Zukunft auch klappen ... kann man auch in die weite Welt gucken.


Angelvereine mit einem Einmann-Betrieb als Kassenwart oder Schriftführer haben es aber sehr übersichtlich und einfach, da verwaltet einer die Daten, hat einen PC, Zugang, kann Adresslisten oder neuerdings bei mir auch Maillisten erstellen, das ist doch gut überschaubar! :m

Beim letzten Vereinsbeitritt musste ich die Einwilligung für elektronische Verarbeitung und Mailadresse und Benachrichtungen gleich beim Aufnahmeantrag mit unterschreiben.
Kann sein, dass man ohne gar nicht als Mitglied angenommen wird.
Aus Sicht der Vereinsführung auch kein Problem.
 
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