Na da bin ich ja doch etwas beruhigt: Dachte schon du bist der klassiche Jurist, der bis zum Tode vertritt: Was ich nicht kenne oder nicht verstanden habe, das gibt es nicht!
Freut mich, dass mein Vorgehen, das eigentlich dich und nicht Grünknochen zum Nachstudium anregen sollte, dir Wissenszugewinn bringt und hoffe, du wirst nun meine Einlassungen, dass selbstverständlich eine Petition an das Finanzamt möglich ist, auch wenn dies sogar anscheinend Juristen unbekannt ist. Zu den weiteren Punkten, die du mir nicht glauben willst (wolltest?) bitte meine "Assignments" nachlesen, vertiefen und dann erschließt sich das hoffentlich auch. Aber an sich habe ich alles (u.a. auch die zwei Arten der Petition, das Vorgehen der "zuständigen Stellen") schon vor längerer Zeit explizit in notwendiger Reduktion auf das AB hier erklärt. Hast leider eben immer überlesen oder nicht ernstgenommen so als Netzwerker, die sehr selektiv sich aussuchen, mit wem sie reden und über wen.
Diese Art der Petition an das FA (verwaltungsjuristische Begriffe erpare ich mir hier, wie immer, denn wir sind in einem Anglerforum, in dem jeder verstehen soll!) , 2 unterschiedliche Begriffe sind hierzu gefallen von Grünknochen und von mir, ist ein Grundrecht nach Art. 17 GG, auch wenn begrifflich dort nicht so genannt.
Eine Eingabe einer Petition an den Bundestag ist übrigens nicht zwingend an 50000 Unterschriften gebunden, das Anspruch steht sogar lt. Bundesverfassungsgericht gemäß Art 17 GG jediglichen Gruppierungen oder gar Einzelpersonen zu, die Hürde ist als "Querulantensperre" festgelegt, nicht als absolut zu sehen, auch wenn immer so dargestellt gehandhabt wird.