Thomas9904
Well-Known Member
AW: Für Nachtangelverbot: Bernd Pieper, LV Weser-Ems Präsi und DAFV Vizepräsident
Man muss da einfach mit klaren Fragen und Kompetenz vorgehen, welche die Behörde beantworten muss und so die Behörden in die Enge treiben, statt vor denen einzuknicken.
Welche Vögel sind da in welcher Zahl und zu welcher Zeit?
Wo genau sind die störungsempfindlichen Niststätten?
Wieso sind die da, obwohl es zur Zeit kein Nachtangelverbot gibt?
Sind die betroffenen Arten in ihrem Bestand gefährdet?
Ist die Verhältnismäßigkeit gegeben?
Ganz wichtig:
Wer macht die vorher-nachher-Erfolgskontrolle?
Und wenn eine Behörde nicht all diese Frage so beantworten kann, dass keinerlei Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bleibt, ist eine solche Maßnahme eigentlich auch rechtswidrig und man kann rechtlich (Normenkontrollverfahren wie Klagen Betroffener) dagegen vorgehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Weser-Ems diese Fragen gestellt hat, denn dann wäre das Verbot so nicht gekommen.
Das einknicken mit dem Zugeständnis des partiellen Nachtangelverbotes seitens des Verbandes statt klarer Klagedrohung bei Umsetzung zeigt nur wieder einmal mehr, wie anglerfeindlich Verbände der organisierten Angelfischerei sein können..
Gut, wenn man sieht, dass es auch anders geht:
Man muss da einfach mit klaren Fragen und Kompetenz vorgehen, welche die Behörde beantworten muss und so die Behörden in die Enge treiben, statt vor denen einzuknicken.
Welche Vögel sind da in welcher Zahl und zu welcher Zeit?
Wo genau sind die störungsempfindlichen Niststätten?
Wieso sind die da, obwohl es zur Zeit kein Nachtangelverbot gibt?
Sind die betroffenen Arten in ihrem Bestand gefährdet?
Ist die Verhältnismäßigkeit gegeben?
Ganz wichtig:
Wer macht die vorher-nachher-Erfolgskontrolle?
Und wenn eine Behörde nicht all diese Frage so beantworten kann, dass keinerlei Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bleibt, ist eine solche Maßnahme eigentlich auch rechtswidrig und man kann rechtlich (Normenkontrollverfahren wie Klagen Betroffener) dagegen vorgehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Weser-Ems diese Fragen gestellt hat, denn dann wäre das Verbot so nicht gekommen.
Das einknicken mit dem Zugeständnis des partiellen Nachtangelverbotes seitens des Verbandes statt klarer Klagedrohung bei Umsetzung zeigt nur wieder einmal mehr, wie anglerfeindlich Verbände der organisierten Angelfischerei sein können..
Gut, wenn man sieht, dass es auch anders geht:
Ich hab ja oben verlinkt (http://www.lsfv-nds.de/index.php?option=com_content&view=featured&Itemid=129), was der LSFV-NDS gemacht hat, als Angelverbote im Rahmen der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes angedroht wurden.
Die Stellungnahme (PDF im Text des LSFV-NDS) ist absolut lesenswert, hab ich gestern Abend noch gemacht.
Und mir als Radaubruder hat vor allem der letzte Satz gefallen, dass man im Falle einer Nichtberücksichtigung der Forderungen nach einer weitgehenden und sachlich gebotenen Freistellung der Angelfischerei von den dargestellten Verboten ein Normenkontrollverfahren gem. § Ziffer 47 VwGO anstreben wird.
So stell ich mir gute Beziehungen zu Behörden vor!
Klartext!!
Im Gegensatz zum vor Behörden einknickenden Pieper:
Denen zeigen, dass man sich nichts gefallen lässt!
Dass die Salamitaktik mit immer ein bisschen mehr verbieten nicht weiter klappt.
So muss das !!!!
PS:
Natürlich hat Pieper und der LFV Weser-Ems "gute" Beziehungen zu den Behörden..
Die Behörden freut es doch, wenn sie wissen, sie haben keinen Widerstand zu erwarten und können alles gegen Angler ohne großen Widerstand durchdrücken..
Ob die bei W-E überhaupt schon mal was von Normenkontrollverfahren oder Klagen gegen Behörden und spendensammelnde Natutschutzindustrie gehört haben?
PPS
Merke:
Wer kämpft, kann verlieren..
Wer nicht kämpft, hat schon verloren...