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Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Vielleicht meldet sich mal ein Biologe hier im Forum. Was ich da lese rollt mir die Fußnägel auf.

Meinst du einen der Wissenschaftler, die hier langjährig tradiert durch den Kakao gezogen wurden, der Lüge und Spinnerei bezichtigt?

Die gibt´s hier vermutlich nicht mehr.

Das Hechte über selektive Entnahme großer Fische im Durchschnitt kleiner blieben, kann ich noch erinnern, aber wo ich das Gelesen habe, fällt mir gerade nicht ein.

Aber manchmal reicht ja auch der gesunde Menschenverstand. Bei allen Tieren , wo es um die Qualität des Individuums geht wählt der Züchter besonders gute Tiere aus und nicht die mickrigen um auch wieder einen guten Nachwuchs zu bekommen.

Bei der Intensivhaltung, wo der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund steht, mag sich das mal ändern, da geht es eher um den Zuwachs in den jungen Lebenstagen, auch wenn das adulte Tier danach nicht mehr laufen kann, oder zu anderen Fehlern im Alter neigt.

In der Natur sind es aber die Größeren, die Stärkeren, die ihre Gene weitergeben, da sie für den Nachwuchs bessere Voraussetzungen schaffen, die besseren Stellen für die Eiablage beanspruchen. Und das gilt in de Natur durchaus auch für Salmoniden, vielleicht liegt der Fehler ja im Abstreifen.
 
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Kolja Kreder

Mitglied
Verzeihung:D

...was sagt denn der Rechtsgelehrte zumindest über die rechtlichen Folgen, so lange wir auf den Biologen warten?
Habe ich mich doch schon oft genug dazu geäußert.

Das Küchenfenster ist keine "Legitimation" von C&R. Das wird von vielen missverstanden. Das Küchenfenster ist eine Bewirtschaftungsmaßnahme, die je nach Gewässer und Fischart sinnvoll oder auch nicht sinnvoll sein kann. Wenn ich Arlinghaus richtig verstehe, ist dass Küchenfenster vor allem dann wirksam, wenn man im Fenster auch konsequent entnimmt. Ferner verstehe ich Arlinghaus so, dass es vor allem für Raubfische und nicht für Friedfische interessant ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Vielleicht meldet sich mal ein Biologe hier im Forum. Was ich da lese rollt mir die Fußnägel auf.

Mir nicht. Diego Barneche hat m.W. Bachelor und Master in Biologie und Ökologie und seinen Doktortitel mit quantitativer Ökologie erworben.

Robert Arlinghaus hat Fischwirtschaft und Gewässerbewirtschaftung studiert und über Angeln als Wirtschaftsfaktor promoviert.

Die saugen sich diese Theorien nicht aus den Fingern.

Dem möchte ich nicht auch wiedersprechen, aber eben allesamt sowieso C&R Länder.

Auch dort wird noch reichlich mit Entnahmeabsicht geangelt. Wenn die Angler dann z.B. nur 1 Lachs pro Tag und maximal 10 pro Saison entnehmen dürfen, geht es dann eben lieber den 20kg Fischen an den Kragen, dafür lässt man dann die 10kg Fische wieder schwimmen. Damit kann man die Entnahmemasse verdoppeln. Wenn Darwin recht hat, wäre das dann ne negative Selektion für den Bestand. Deshalb wird dann eben ein Entnahmefenster eingeführt oder zumindest die Entnahme von Großfischen streng gedeckelt.

Ist halt im Vergleich zu D ne gegensätzliche Weltanschauung dort.

Die Behörden fragen sich dort: Könnte es den Bestand sichern oder verbessern und die Angelmöglichkeiten erhalten? Wenn, ja dann ordnen wir das mal an.

In D fragen sich die Behörden: Könnte das zu mehr C&R führen? Falls ja, untersagen wir das den Bewirtschaftern.

In Übersee macht man Jagd auf Angler, die illegal Fische entnehmen.

In D, insbesondere Freiburg, macht die Polizei Jagd auf Angler, die Fische zurücksetzen.

Völlig gegensätzliche Herangehensweise halt.

Karpfen kommen aus dem warmen asiatischen Raum und haben in Jahrtausenden über die Generationen nie kaltes Wasser kennen gelernt.

Warst du im Winter schon mal in Rumänien, der Ukraine, Kasachstan, Georgien, China etc. ???
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Moin,

man erkläre mir, warum ein bspw. 90er Zander zurückgesetzt werden sollte.

Ich verstehe das logisch nicht.

Ein Altfisch hat schon mehrfach abgelaicht und somit seine angeblichen guten Gene reichlich abge eiert.

Wenn ich den mitnehme, habe ich viel mehr Fleisch, als an einem Lütten.
Demzufolge ist der Bedarf länger gedeckt wenn man Fischesser ist.

Ich brauche weniger Fische, um meinen Bedarf zu decken.

Seite zwei:

Welche Biomasse an Zander bspw. ist für den gesamten Laichbestand entscheidend:

die breite Basis/Mitte oder die ganz wenigen Altfische?

Wer bringt die Masse an Laich denn ins Wasser - Zanderoma oder die jungen Wilden ( "Legion" ).
Nochmal: der Alte hat es schon vielfach geschafft...und Teile der Mittelschicht haben seine Gene "eingebaut".

Wenn man die wenigen Einzeltiere braucht um den Bestand zu sichern, läuft schon lange was verkehrt.

In ungeeigneten Gewässern gibt es nach dem Besatz auf lange Sicht nur wenige aber dafür richtig Große.

Der Laicherfolg ist nicht vorhanden.

Pottangler auch mit bösem Blick abstrafen weil der Großfisch angeblich so wichtig ist???

R.S.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ich verstehe das logisch nicht.

Musst du auch nicht. Das wäre Sache der Gewässerbewirtschafter. Angler müssen sich nur an die Regeln halten, keine aufstellen.

Und in vielen deutschen Bundesländern/Bezirken dürften die Bewirtschafter solche modernen Maßnahmen wahrscheinlich aus ideologischen Gründen auch kaum genehmigt bekommen.

Aus ideologischer Sicht wären wohl nur noch P&T-Teiche mit fangfähigen Fischen zum Angeln akzeptabel, wenn überhaupt.
 

Laichzeit

Well-Known Member
@fishhawk
Die kalten Winter in Kasachstan sind dem Karpfen relativ wumpe, solange das Gewässer tief genug ist. Wasser unterm Eis hat immer 0-4 °C. Dafür sind deren Sommer sehr warm und nicht so durchwachsen wie die Unseren. Wenn hier im Mai, Juni mal für ein paar Wochen die Sonne weniger scheint, verhungert die Karpfenbrut, das Gleiche bei vorzeitigem und kühlem Herbstwetter. Die Temperatur macht viel aus, aber es liegt auch an anderen Einflüssen, wie der Konkurrenz mit anderen Fischarten, dem Plankton, der Karpfengenetik ect.
Ein Beispiel für den Einfluss der Temperatur ist der Karpfenbestand im Bodensee. Nennenswerten Bruterfolg gibt es nur in Hitzesommern und der große Wasserkörper ist ein guter Wärmespeicher über Schlechtwetter- und Kälteperioden.
 

jkc

Well-Known Member
Moin,

man erkläre mir, warum ein bspw. 90er Zander zurückgesetzt werden sollte.

Ich verstehe das logisch nicht.

Moin, im Prinzip steht das doch alles oben.
Die Eier des großen Fisches sind größer und bieten der Brut bessere Überlebenschancen auch unter schlechten Bedingungen, Extremfall könnte so aussehen, dass die Brut der "normalos" in schlechten Jahren komplett kaputt geht und nur die Brut der großen Fische überlebt.
Weiterer Vorteil kann darin liegen, dass große und kleinere Fische teils weder zur gleichen Zeit, noch am gleichen Platz Laichen, wobei davon auszugehen wäre, dass der erfahrenere Fisch den besseren Platz wählt. Beim Zander könnte das so aussehen: Die normalen Fische laichen in einer Tiefe in der z.B. aufgrund Pegelveränderung keine Brut durchkommt, die richtig großen laichen etwas tiefer und deren Brut kommt durch.
Zugeben alles nur konstruierte Beispiele, aber es ist für mich grundsätzlich schon nachvollziehbar, das ein natürliches System um so stabiler ist je breiter es aufgestellt ist...

Grüße JK
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo,
Und in vielen deutschen Bundesländern/Bezirken dürften die Bewirtschafter solche modernen Maßnahmen wahrscheinlich aus ideologischen Gründen auch kaum genehmigt bekommen.

Das Entnahmefenster muss nicht genehmigt werden. Das kann der Gewässerbetreiber so setzen, wenn er denn will. Es ist eine Hegemaßnahme. Die Fischhege ist Aufgabe des Gewässerbetreibers (Pächters).
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das Entnahmefenster muss nicht genehmigt werden. Das kann der Gewässerbetreiber so setzen, wenn er denn will. Es ist eine Hegemaßnahme. Die Fischhege ist Aufgabe des Gewässerbetreibers (Pächters).

Mit dieser Aussage liegst du leider falsch. Jedes Entnahmefenster in Bayern muss durch die Untere Fischereibehörde genehmigt werden, genau wie jede Erweiterung der Schonzeit über das gesetzliche Maß hinaus. Und diese Genehmigungen bekommt man nur schwer.

Siehe meinen Beirag von 2013: https://www.anglerboard.de/threads/ein-stueck-aus-dem-mittelfraenkischen-tollhaus.255677/
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Das Entnahmefenster muss nicht genehmigt werden. Das kann der Gewässerbetreiber so setzen, wenn er denn will. Es ist eine Hegemaßnahme. Die Fischhege ist Aufgabe des Gewässerbetreibers (Pächters).

Für Bayern schonmal falsch.

Aus Hessen wurde ja hier im Forum auch gemeldet, dass nach dem Wegfall der Zanderschonzeit in Fließgewässern die Bewirtschafter dort auch nicht so einfach eigene Schonzeit oder Schonmaße einführen könnten.

Allerdings gibt es in Hessen ein staatliches Entnahmefenster für Salmo trutta .

Wie es in den restlichen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.

Aber dass die Bewirtschafter überall Schonzeiten/Schonmaße so völlig frei Schnauze festsetzen können, wage ich mal zu bezweifeln.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Mit dieser Aussage liegst du leider falsch. Jedes Entnahmefenster in Bayern muss durch die Untere Fischereibehörde genehmigt werden, genau wie jede Erweiterung der Schonzeit über das gesetzliche Maß hinaus. Und diese Genehmigungen bekommt man nur schwer.

Siehe meinen Beirag von 2013: https://www.anglerboard.de/threads/ein-stueck-aus-dem-mittelfraenkischen-tollhaus.255677/

Wenn wir vom Küchenfenster reden, dann reden wir nicht von Schonzeit.

Ich bin von § 11 Abs. 8 AVBayFiG ausgegangen:

(8) 1Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden. 2Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht wieder ausgesetzt werden.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo Kolja,

die Sache bei uns in Bayern hat folgenen Hintergrund: vor so etwa 8 Jahren angelte eine Angler an einem Karpfenteich. Dort war das Mindestmaß für Karpfen auf 60 cm festgelegt. Nun fing der Angler zwar etliche Karpfen, welche aber deutlich unter den 60 cm lagen. Daraufhin hatte der eine Auseinandersetzung mit dem Teichinhaber, welche offensichtlich zu keinem befriedigenen Ergebnis führte. Daraufhin beschwerte dieser Angler sich höheren Orts über dieses Mindestmaß. Dort war man der Meinung, dass der Teichinhaber diese Mindestmaß so hoch festsetzte, damit keine Karpfen entnommen werden können und dies dem Sinn der Angelei widerspricht.
Dies hatte zur Folge dass für die nächsten zwei/drei Jahre erstmal nur noch die gesetzlichen Mindesmaße galten. Erst danach wurde die "Sache" etwas liberaler gestaltet. Aber bis heute gilt, eine eigenmächtige Änderung bei Schonzeiten und Mindestmaßen ist nicht erlaubt, dies ist zu beantragen und zu begründen und erst nach Genehmigung darf hier eine Änderung vorgenommen werden.

Petri Heil

Lajos
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
Wenn wir vom Küchenfenster reden, dann reden wir nicht von Schonzeit.

Ich bin von § 11 Abs. 8 AVBayFiG ausgegangen:

(8) 1Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden. 2Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht wieder ausgesetzt werden.


Gerade Dir als Anwalt sollte das eigentlich zu wenig sein..., dafür müsstest Du jetzt einmal alle Fundstellen auseinander nehmen und schauen, was damit noch verbunden ist... Hegepflicht gilt in Bayern schon einmal nicht an geschlossenen Gewässern (Da hat man grundsätzlich andere Freiheiten), an offenen Gewässern gibt es eine Hegepflicht. Zur Hegepflicht gehört in der Regel ein Hegeplan. In diesem Hegeplan werden die Hegeziele für einzelne Gewässer, für die ein Hegplan gilt festgehalten. Dieser Hegeplan wird bei der Fischereibehörde eingereicht und von dieser genehmigt. Will man zur Erfüllung seines Hegezieles also von fischereirechtlichen Vorgaben abweichen, muss man das ausführlich begründen und nur, wenn die Fischereibehörde diese Gründe anerkennt, wird das im Einzelfall für dieses eine Gewässer genehmigt. So habe ich das zumindest für Bayern verstanden.

In Schleswig Holstein ist das ziemlich genau so. Ohne Genehmigung der Fischereibehörde keine Abweichung von Mindestmaßen oder Schonzeiten. Selbst beim Besatz wird einem die Größe (keine maßigen Fische) und die Menge (wieviel trägt der entsprechende Gewässertyp um den es geht) vorgeschrieben.... Um da eine handfeste Begründung hinzubekommen bedarf es in SH zumindest meist eines von der Fischereibehörde anerkannten Biologen, der das Gewässer einstuft, die Bestände ermittelt und in seinem Ergebnis genau feststellt, welche Handlungsbedarfe es gibt. Und bevor in SH ein Entnahmefenster eingeführt wird, muss man vorab dafür sorgen, dass Die Grundvoraussetzungen für eine natürliche Vermehrung stimmen. Das bedeutet eventuell einbringen von Laichsubstraten, Laichpflanten, Totholz usw..., also erst einmal die Faktoren die für den natürlichen Bestand erforderlich sind. In SH wird gerade ein Praxistest für ein Küchenfenster durchgeführt, um feststellen zu können, ob es überhaupt eine Wirkung hat... wird übrigens aus der böse Fischereiabgabe finanziert...:rolleyes:

Wurde hier in der Hamburgdiskussion vom Biologen Martin Purps (Beitrag 8) erwähnt:

http://www.anglerforum-sh.de/showthread.php?23667-Angeln-in-Hamburg-wird-anders


So einfach, wie man das als Anwalt vom Schreibtisch aus denkt und einfach nur Paragraphen runterleiert, ist das leider in der Praxis nicht. Ich erstelle in SH einige Hegepläne und hatte da schon so einige Diskussionen und schriftlichen Austausch mit der Fischereibehörde. Habe selbst schon erleben dürfen, das Vereinen Verwarnungen wegen falschen (nicht genehmigten) Besatzes ausgesprochen wurden, worauf beim nächsten Mal ein Bußgeld folgt.

Selbst zu geänderten Mindestmaßen und Schonzeiten der Vereine gibt es eine Aussage:

https://lsfv-sh.de/2019/02/22/veraenderung-von-mindestmassen-und-schonzeiten/#more-1150

Aufgrund dieser habe Ich Herrn Dr. Lemke in SH angeschrieben, der mir das aus Fischereibehördensicht schriftlich bestätigt hat, das Abweichungen ohne begründete Genehmigungen zumindest in offenen, hegeplanpflichtigen Gewässern nicht zulässig sind.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo Kolja,

die Sache bei uns in Bayern hat folgenen Hintergrund: vor so etwa 8 Jahren angelte eine Angler an einem Karpfenteich. Dort war das Mindestmaß für Karpfen auf 60 cm festgelegt. Nun fing der Angler zwar etliche Karpfen, welche aber deutlich unter den 60 cm lagen. Daraufhin hatte der eine Auseinandersetzung mit dem Teichinhaber, welche offensichtlich zu keinem befriedigenen Ergebnis führte. Daraufhin beschwerte dieser Angler sich höheren Orts über dieses Mindestmaß. Dort war man der Meinung, dass der Teichinhaber diese Mindestmaß so hoch festsetzte, damit keine Karpfen entnommen werden können und dies dem Sinn der Angelei widerspricht.
Dies hatte zur Folge dass für die nächsten zwei/drei Jahre erstmal nur noch die gesetzlichen Mindesmaße galten. Erst danach wurde die "Sache" etwas liberaler gestaltet. Aber bis heute gilt, eine eigenmächtige Änderung bei Schonzeiten und Mindestmaßen ist nicht erlaubt, dies ist zu beantragen und zu begründen und erst nach Genehmigung darf hier eine Änderung vorgenommen werden.

Petri Heil

Lajos
Und in welchen Gesetzt oder Verordnung ist diese Beantragung geregelt?
 

Kolja Kreder

Mitglied
@Dorschgreifer : Ich mache mir das nicht einfach. Nochmal, das Küchenfenster ist kein C&R light. Das Küchenfenster ist als Hegemaßnahme konzepiert. Es ist auch nicht bei jeder Fischart und bei jedem Gewässer sinnvoll. Dort wo es sinnvoll ist, kann man es aber auch begründen. Dort, wo es nicht sinnvoll ist, braucht man es nicht einführen.

Ich sehe nicht, wo der Text aus dem 2. Link ein Fenster verhindert oder genehmigungspflichtig macht. Dort wird doch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass das Mindestmaß vom Verein aus Hegegründen geändert werden kann. Mit dem Fischereipachtvertrag ist auch immer die Übertragung der Hegepflicht verbunden. Also kann der Hegeverpflichtet auch aus Hegegründen ein Fenster Einführen. Die Aufnahme in den Hegeplan, wird in dem Link aks "kann" und nicht als "muss" formuliert. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Link auch nur um eine Stellungnahme und Rechtsauffasseung. Eine Rechtsauffassung die ich im Übrigen nicht vollständig teile.

@Lajos1 : Einen Hegeplan muss man auch in NRW für die Gewässer einreichen, die keine Privatgewässer sind. Im Übrigen gilt, was ich zu Dorschgreifer geschrieben habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

MarkusZ

Well-Known Member
Und in welchen Gesetzt oder Verordnung ist diese Beantragung geregelt?

Das wurde per Verwaltungsanordnung an die zuständigen Behörden geregelt.

Ohne Genehmigung der Fischereifachberatung geht da nur in ganz engen Grenzen was. Bei Karpfen und Waller wird grundsätzlich keine Schonzeit oder Schonmaßerhöhung genehmigt. Immer mit Begründung der Gefahr von C&R.

Ob man in anderen Bundesländern auch vorab ne Genehmigung braucht, weiß ich nicht. Ich vermute mal, dass die Behörden aber einschreiten würden, wenn sie der Meinung wären, dass die Fangbestimmungen des Bewirtschafters nicht den Vorstellungen der Fachberatung oder der "guten Praxis" entsprechen.

Ist wie immer Ansichtssache. Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, ist es dann auch erlaubt?
 

Kolja Kreder

Mitglied
Das wurde per Verwaltungsanordnung an die zuständigen Behörden geregelt.

Ohne Genehmigung der Fischereifachberatung geht da nur in ganz engen Grenzen was. Bei Karpfen und Waller wird grundsätzlich keine Schonzeit oder Schonmaßerhöhung genehmigt. Immer mit Begründung der Gefahr von C&R.

Ob man in anderen Bundesländern auch vorab ne Genehmigung braucht, weiß ich nicht. Ich vermute mal, dass die Behörden aber einschreiten würden, wenn sie der Meinung wären, dass die Fangbestimmungen des Bewirtschafters nicht den Vorstellungen der Fachberatung oder der "guten Praxis" entsprechen.

Ist wie immer Ansichtssache. Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, ist es dann auch erlaubt?
Eine Verwaltungsforschrift ist eine interne Dienstanweisung einer übergeordneten Behörde. Dies ist keine gesetzliche Regelung. Oft sind es Anweisungen, wie eine gesetzliche Regelung zu interpretieren ist. Also muss es immer noch eine Norm aus Gesetz oder Verordnung geben, auf der das Ganze beruht. Anderenfalls bleibt es bei § 11 Abs. 8 AVBayFiG. Die Fischereiberatung ist m. W. ein rein beratendes Gremium. Das ist kein Entscheider.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
Die Aufnahme in den Hegeplan, wird in dem Link aks "kann" und nicht als "muss" formuliert.

Im Gesetz steht es aber, das Angaben zu machen sind und nicht können:

§ 21
Hegepläne

(1) Hegepflichtige Personen, die ihre Fischereiberechtigung bzw. Fischereiausübungsberechtigung nutzen, haben Hegepläne aufzustellen, in denen Bestimmungen zu treffen sind über
1.Fischereiaufwand,
2.Fänge und
3.Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen.

Welche Gewässer Hegeplanpflichtig sind, steht dann im § 3, nämlich alle offenen Gewässer.

Darüber hinaus handelt es sich bei dem Link auch nur um eine Stellungnahme und Rechtsauffassung. Eine Rechtsauffassung die ich im Übrigen nicht vollständig teile.

Ja, eine Rechtsauffassung, die die Behörde in SH aber zu 100% teilt...

Und wie du schon schreibst, ist das eine Rechtsauffassung und Deine eine andere, also kann deine Rechtsauffassung ganz genauso in Frage gestellt werden, oder unrichtig sein.... , wobei darüber wohl ein Gericht entscheiden müsste. Aber selbst da können unterschiedliche Richter unterschiedlicher Meinung sein.

Und zumindest ich verknüpfe bei den Dingen auch nichts mit C&R, für mich sind das Regelungen, an die ich mich zu halten habe, wenn ich keine Probleme mit dem Gesetzgeber haben möchte. Nicht jeder ist so Klagefreudig wie Ihr.

Ich habe eine geteilte Meinung zum Küchenfenster, begrüße es, wenn alle anderen Maßnahmen nicht reichen und es im Einzelfall erforderlich ist, verteufele es aber, wenn es nicht fachlich begründet und pauschal ausgesprochen wird, denn dann kommt es einer pauschalen unberechtigten Einschränkung der Angler gleich.

Insofern hat alles sein Für und Wieder....
 

MarkusZ

Well-Known Member
Die Fischereiberatung ist m. W. ein rein beratendes Gremium. Das ist kein Entscheider.

Richtig, die Fischereifachberatung erstellt ein Gutachten ob die Fangbestimmungen den Anforderungen von BayFiG/AVFiG etc. entsprechen, genehmigt wird es dann von der zuständigen Behörde, die die Erlaubnisscheine siegelt.

Die Vereine schreiben zwar den Zusatz "genehmigt von der Fischereifachberatung" in die Karten, aber rein verwaltungstechnisch trifft das nicht zu.

Wo in Art 11 Abs 8 AVFiG steht, dass die Bewirtschafter frei nach gusto Schonzeiten und Schonmaße festsetzen können bzw. selber entscheiden dürfen was für sie "gute fachliche Praxis" ist, kann ich jetzt aber nicht nachvollziehen.

Wäre aber durchaus froh wenn es tatsächlich so wäre.

Ob Entnahmefenster mittlerweile überall als Standard einer nachhaltigen Hege nach guter fachlicher Praxis gelten, kann ich nicht beurteilen. Dazu fehlen mir die Daten.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
Widerspricht zwar der alten Schule, aber wenn man danach ginge, würden auch z.B. Karpfen im Winter in eine Art Starre verfallen und keine Nahrung aufnehmen. Da haben mittlerweile viele Angler den Gegenbeweis angetreten.

Wenn aus Gegenbeweis die grauen Zellen angestrengt werden würden, käme schnell dahinter woran das liegt.
Karpfen kommen aus dem warmen asiatischen Raum und haben in Jahrtausenden über die Generationen nie kaltes Wasser kennen gelernt. Dann nach Europa eingeschleppt kennen die keine Winterstarre etc. weil es in den Genen nicht "programmiert" ist. Die genetische "Umprogrammierung" auf hiesige Temperaturverhältnisse geschiet nich in ein paar Jahrzehnte.
Selten so einen Quatsch gelesen....Sorry!
Vielleicht solltst Du Deine grauen Zellen mal etwas mehr anstrengen...
Kälte macht vielen Karpfen nicht viel aus, weil es in weiten Teilen Ihrer Verbreitung viel Kälter wird wie in Deutschland und es in der Tiefe unter dem Eis doch immer gleich warm bleibt.
Nur ist es bei uns im Winter oft viel wärmer und im Sommer kälter und das vertragen sie nicht so.
Denn wenn es im Winter warm ist brauchen und suchen sie Futter und wenn der Sommer kalt ist laichen sie nicht.
Aber für Dich scheinen Karpfen ja auch nur aus dem Tropischen Asien zu kommen und nicht aus den Steppenlandschaften um das Kaspische oder schwarze Meer.
Will sagen selbst -30C oder -40C macht Ihnen und anderen Fischen nichts aus, wenn denn die Sommer warm genug sind.

Wobei die Jahrzehnte ja wohl auch noch ein Witz sind.
Selbst wenn sie erst von den Römern bei uns verbreitet wurden, wären das 1000 -2000 Jahre und würde in Generationen gerechnet unglaubliche Anpassungsmöglichkeiten ergeben.

Aber eigentlich nervt es mich, bei so einem Thema überhaupt etwas zum Karpfen zu schreiben.
Eingentlich sollte man da Karpfen und Regenbogenforelle ausklammern, weil es ja fast immer nur Besatzfische sind.
Bei solchen Besatzfischen gibt es keine Vorteile, jenseits des "Spassfaktors" sie zu erhalten und dieser "Spaßfaktor" bringt die ganze Diskussion in Verruf.
Man könnte natürlich auch umgekehrt sagen das Fischbesatz Allgemein: "Eine Diskussion um den Erhalt von Laichfischen und Laichplätzen" verhindert.

Vielleicht sollte man mal folgenden Versuch machen.
Man entnehme 3 kleinen und 3 großen Hechtdamen Eier gleichen Volumens und mische Sie, um sie dann mit einem Milch-Gemisch einiger Milchner zu befruchten.
Die Gemeinsame Hechtbrut, gibt man dann einmal in einen Futterfischreichen und einen Futterfischarmen Teich ohne Hechte und wartet ab bis sie groß werden.
Hat man vorher die Elterntiere genetisch bestimmt, wird man sehen was sich Durchsetzt.
Hechte können unglaublich schnell wachsen und sind absolute Kanibalen

Ich vermute mal das im Futterreichen Gewässer zunächst auch noch die Kleineren wachsen, sich aber später Start-Größe immer weiter durchsetzt.
Ich vermute oder behaupte die Größere Menge an kleinen Eier oder besserer Befruchtung und Gesundheit wird überhaupt nichts bringen, da es nur Reserve oder Futter ist.
Wenn es so ist, dann würde eine Überfischung der Großhechte in der Natur, gar dafür sorgen das die wenigen überlebenden Großhechte sich nur noch erfolgreicher weitergeben, was die Genetische Vielfallt weiter reduziert, wenn dort keine echte Konkurenz am Start ist.
Dann auch da würden Ihre Nachkommen immer noch Start Vorteile ausleben, wenn sie denn größer sind, als die der vielen Kleinen und Mitleren.
Ich könnte mir gar vorstellen, das sich Draußen vorrangig die Großhechte erfolgreich vermehren und der Rest als Reserve oder auf Probe mitlaicht..
Gleichzeitig wäre aber die Erprobung um zum erfolgreichen Laichfisch oder Großfisch zu werden ungleich härter, wenn dort schon uralte Hechte herrschen.
Lichtet man aus steigen auch Schwächere auf, wobei Besatzfische noch mal etwas ganz Anderes sind.

Ich denke, Wir sind erst am Anfang die komplexen Zusammenhänge in der Natur zu verstehen.
Die Fischzucht ist da viel einfacher und technich-primitiv auf Erzeugung von Fisch als Nahrung ausgerichtet.


Aber so ein Versuch bringt nur Wissen und kein Geld, also wird es wohl keiner machen?


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