AW: Dsgvo
Hallo,
Es dürfen keine personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) vom Angelverein elektronisch (z.B. auf einem PC) gespeichert, verarbeitet ... werden, wenn nicht eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Anglers vorliegt.
Das ist zu kurz gesprungen. Aus meiner Sicht gibt es drei Kernpunkte:
- Wenn ich irgendwo Mitglied werden will oder etwas kaufe, muss ich ggf. halt meine Daten angeben. Wenn ich das nicht will, dann geht das halt nicht -> ohne Daten halt kein Mitglied oder Kunde.
- Wenn ich Kunde oder Mitglied werden will, kann ich allerdings verlangen, dass der Verein oder der Händler mir ausweisst -> wem, warum und in welchen Umfang er Dritten meine Daten weitergibt und das derjenige sich an die Datenschutzregeln hält. Dieser Nachweis muss halt vom Verein/Händler mit dem Dritten ausgehandelt und dokumentiert werden und ich kann als Mitglied / Kunde verlangen, dass ich das schriftlich kriege. Und wenn ich das nich will - was mir dort ausgewiesen wird, dann kann ich halt nicht Mitglied oder Kunde werden.
- Der Verein oder Händler muss sich bei Dritten, denen er Kunden-, Mitgliederdaten weitergibt absichern - das diese Institutionen sich an die Regeln halten und die Daten nur zum notwendigen Umfang erhalten und nicht zum Beispiel dann noch weiterverkaufen.
Ich finde das nicht schlimm, sondern in dieser digitalen Welt einen richtigen Schritt. Das ist auch kein bürokratischer Wust - sondern das ist einfach einmal die Hausaufgaben machen.
Es gibt Einzel-, Gesamt- und Rahmen-ADVn, die je nach den Volumen die Sache einfacher machen. Als LV (falls die Vereine personenbezogene Daten weiter melden) würde ich z.Bsp. allen Vereinen als Dritter eine Rahmen-ADV fertigen. Diese "Lieferanten-ADV könnten dann alle Vereine als Beilage am Jahresanfang ihren Mitgliedern mitliefern. Dann würde die Lieferanten-ADV zur Kunden-ADV.
Da ich aus der gewerbliche Ecke komme, kann ich jetzt nicht sagen ob es für Vereine Sonderregelungen gibt ... denke aber nicht.