AW: Angeln am Main 2016
Ich weiß nicht was die Diskussion soll was auf den Karten steht. Die Verordnung wurde am 05.12. vom Umweltministerium verabschiedet und gilt seit dem 15.12.16 und steht ab sofort im Hessenrecht!
Es ist auf deutsch gesagt scheiß egal, was die Zunft auf die Karten gedruckt hat. Die Karten sind auch schon Jahre im Voraus vorproduziert. Das geltende Recht und somit die HfischV + HfischG mit den aktuellen Zusätzen ist bindent! Ab 15.12.2016! Dies betrifft vor allem Schonzeiten und Mindestmaße aber auch alle anderen Punkte die im direkten Konflikt zwischen der Gewässerordnung (was auf der Karte steht) der Zünfte und dem HfischV und HfischG stehen. Erlassen können die Zünfte nur so etwas wie temporäres KuKö verbot oder Köfiverbot. Außerdem könnten sie bei der oberen Fischereibehörde Sondergenehmigungen einholen. Das wird aber nicht passieren.
Ich finde den Aufschrei seit einigen Tagen im Netz sehr interessant. Seit Monaten ist bekannt, dass die alte HFO ausläuft und durch das HfischV ersetzt wird. Der Verband hat in seinem Magazin (Hessenfischer) und auf der Webseite dazu Stellung bezogen und glücklicherweise das schlimmste abgewendet. Jeder der den ursprünglichen Entwurf kennt, weiß dass wir mit einem blauen Auge davon gekommen sind. Es muss für jeden Angler klar sein, dass diese Verordnung vom Ministerium und dessen Gremien und Arbeitsgruppen, also von Nichtanglern gemacht werden. Ich bin absolut kein Freund von Verbänden, wären jetzt aber die Hessenfischer nicht gewesen, hätten wir nicht mehr den
§ 10
(3)Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang
ohne vernünftigen Grund ist verboten. Gebietsfremde invasive Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden.
sondern
(3) Das Zurücksetzen eines Fisches nach dem Fang ist verboten. Das gilt nicht für Fische, die einem Fangverbot nach § 1 oder § 2 Abs. 1 Satz 1 oder in einem nach § 39 des Hessischen Fischereigesetzes ausgewiesenen Schonbezirk unterliegen.
Was das für einen rechtlichen Unterschied macht dürfte wohl allen klar sein.
Deshalb: Die Zanderschonzeit und die Barbenschonzeit sind ärgerlich aber nicht so schlimm wie es hätte kommen können. Wir Angler, auch diejenigen, die nicht in Vereinen und Verbänden sind, müssen uns endlich besser vernetzten und uns für solche Vorgänge interessieren. Auch wenn es manchmal anstrengend ist. Sich nicht über Gesetze und Reformen zu erkundigen bzw. zu interessieren und im Nachhinein über alles zu meckern, ist nicht der richtige Weg.
Der Verband hätte sicher eine bessere Unterstützung gebrauchen können von der Basis. Wir alle müssen endlich am gleichen Strang ziehen, um uns unser schönes Hobby nicht von Büroheinis, Petra und Co. verderben zu lassen.
Wir kennen die Realitäten am Wasser, nicht die Arbeitsgruppen rund um Biobüros, die aus Steuergeldern bezahlt werden um oberflächliche Ergebnisse zu liefern, welche dann Grundlage für wahllose Gesetzte und Verordnungen werden.
So genug zu dem Thema. Ich geh jetzt wieder angeln und setzte einen 49ger Zander zurück, wie es nun meine Pflicht ist