Jetzt haben wir uns die letzten Wochen intensiv mit dem Baglimit auseinandergesetzt.
Ab jetzt steht wieder der Kampf gegen das Angelverbot im Fehmarnbelt im Vordergrund, denn natürlich haben wir auch in den letzten Wochen im Hintergrund intensiv an unserer Klage weitergearbeitet. Das Gericht hat uns zu der ein oder anderen Stellungnahmen aufgefordert und die Gegenseite hat sich zwischenzeitlich auch geäußert. Hierzu werden wir uns jedoch aus taktischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich äußern.
Wir haben uns in den letzten Monaten mit verschiedenen Planfeststellungsunterlagen zur festen Fehmarnbeltquerung auseinandergesetzt, aber auch verschiedene Umweltberichte für Flächenentwicklungsplan für die deutsche AWZ der Ostsee gelesen.
So spielt hier der Dorsch dann doch wieder eine Rolle. Insbesondere die schwächelnde Reproduktion ist ja laut Wissenschaftlich für die deutliche Reduzierung der Fangmengen der Fischerei sowie des Baglimits für uns Angler verantwortlich.
Liest man dann in verschiedenen Gutachten von deutschen Behörden Sätze wie „Fischarten wie Dorsch und Flunder mit verhältnismäßig schweren Eiern sind daher am empfindlichsten gegenüber Sedimentation.“ und wenige Sätze später dann „Beim Dorsch wirkt sich das Vorhaben (feste FmbQ) im Wesentlichen auf die Nahrungsgebiete aus.“ Wird abschließend dann „Daher können nur lokale Auswirkungen im unmittelbaren Baubereich entstehen und Auswirkungen für die Fischfauna des Meeresgewässers Deutsche Ostsee insgesamt können ausgeschlossen werden.“ fragen wir uns, wer eigentlich ernsthaft noch daran glaubt, dass Angler negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt haben. Ok, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie anscheinend. Denn die Schreiben dann in einem aktuellen Gutachten zu einem Flächenentwicklungsplan einmal mehr „Eine lange unterschätzte Rolle spielt auch die Freizeitfischerei in der Ostsee, die in Deutschland über die Hälfte der jährlich entnommenen Fischbiomasse ausmacht“. Puh, mal wieder schwere Kost… Mit welchen wissenschaftlichen Untersuchungen arbeiten die eigentlich? Denn das gleiche Institut schreibt „Es ist wahrscheinlich, dass es während der Bauphase durch kurze, intensive Schallereignisse insbesondere während der Installation der Fundamente zur Vergrämung von Fischen kommt.“ Und weiter heisst es „Die baubedingten Auswirkungen auf die Fischfauna werden insgesamt als nicht erheblich eingeschätzt, da diese von kleinräumiger und kurzfristiger Natur sind.“
Wurden denn hierbei wirklich alle verfügbaren wissenschaftlichen Arbeiten ausreichend berücksichtigt? So können wir wissenschaftliche Arbeiten finden, die zumindest Zweifel aufkommen lassen müssen: „die bei Rammarbeiten erzeugte Schallintensität und Frequenzspektrum können nahezu alle Fische wahrnehmen (KNUST ET AL. 2003)“. Der bei Rammarbeiten entstehende Schalldruck reichte aus, um bei Kabeljau innere Blutungen und Barotraumen der Schwimmblase zu verursachen. Diese Wirkung wurde ab einer Entfernung von 1400 m oder näher von einer Rammschallquelle festgestellt (DE BACKER ET AL. 2017).
Das BSH geht jedoch davon aus, dass „Allerdings ist auch hier mit einer Fluchtreaktion der Fische zu rechnen, eine Rückkehr nach Beendigung der Störung ist wahrscheinlich.“ Wenn die Fische tot sind oder werden die toten Fische hier lediglich vergessen zu erwähnen?
Baumaßnahmen im Testfeld „alpha ventus“ in der südlichen Nordsee hatten einen stark verringerten Bestand von pelagischen Fischen relativ zu dem umgebenden Gebiet zur Folge (KRÄGEFSKY 2014), und auch im Vorhabengebiet „BARD Offshore 1“ ergaben sich während der dreijährigen Bauphase deutliche Hinweise auf temporäre Vergrämungen, vermutlich durch Rammarbeiten und erhöhten Schiffsverkehr. Hydroakustische Messungen im ersten deutschen Windpark „alpha ventus“ zeigten eine verringerte Fischdichte während der Bauphase, vermutlich infolge von Rammarbeiten und andere Bauaktivitäten. Zeigten aber keine toten Fische? Oder auch nur vergessen zu erwähnen?
Nur die Auswirkungen der Freizeitfischerei sind anscheinend erheblich. Mal ehrlich, es geht doch der Politik nur noch darum, uns Anglern den Spaß zu nehmen und uns Stück für Stück das Hobby zu verbieten. Oder wie will man uns noch erklären, dass z.B. die Stellnetzfischerei weniger Auswirkungen auf das NSG Fehmarnbelt haben soll, als die Freizeitfischerei? Denn nur das Angeln ist bereits und die Schleppnetzfischerei soll noch verboten werden. Die Politik unterstellt demnach dem Angeln eine erheblichere Störwirkung als der Bau der festen FMBQ, dem Bau von Windparks oder der Stellnetzfischerei.
Es macht nicht immer Spaß, diesen Behördenblödsinn zu lesen und bereitet uns immer wieder Kopfschmerzen. Ja, so hoffen wir am Ende auf ein faires Urteil des VG Köln!