Hallo,
Wenn also die Gerichte bei der Vergabepraxis der FA Rechtsverstöße feststellen sollten, schwächt das die Verbände?
Also lieber Füße still halten und nichts sagen?
Die Meinung kann man vertreten.
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Ich habe auch nichts gegen eine Fischereiabgabe, nur gegen die Verteilung der Zuwendungen. Ich wäre sogar bereit mehr als 10.- Euro zu bezahlen, wenn wir Angler davon spürbare Vorteile hätten und nur ANGLER und ALLE ANGLER davon partizipieren würden.
Und darum wird das Ministerium im Fall des Falles die Vergaberichtlinie entsprechend ändern. Und ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht zum Nachteil der Verbände geschehen wird.
dass "alle Angler Zuwendungen erhalten können und nicht nur organsierte",
wie soll/kann ein nichtorgansierter Angler darlegen, was er für die Angelei tut um einen Zuschuss aus er FA zu erhalten? Macht er Besatz, macht er Gewässerpflege, macht er Jugendarbeit etc. ?
Und? Dafür bezahlen die ja auch die Gastkarten und somit die Gewässernutzung und zwar dann, wenn ich ein Gewässer nutze. Habe ich Topgewässer, verkaufe ich viele Gastkarten und habe entsprechende EInnahmen. Ich muss mich halt dem Wettbewerb stellen und etwas bieten, wenn ich es denn wirklich will. Kohle aus der FA abgreifen und nichts tun ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. Wenn sich ein Verein extrem ins Zeug legt und insbesondere auch für Nichtmitglieder Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen an seinen Gewässern anbietet, so spricht doch nichts dagegen.Partizipieren tun die mitunter schon, wenn sie auf Gastkarten an einen gut gepflegten und gehegten Gewässer fischen können.
. Jeder halbwegs seriöse Mensch weiß, dass es für jedes Fischereigesetz als Landesrecht Vorgaben auf bundesgesetzlicher und Verfassungsebene gibt. Und zu diesen Rahmenbedingungen zählt nun mal das Naturschutz- bzw. Tierschutzrecht. Was also soll ''zeitgemäß'' sein? Der (mögliche) Wegfall der FA, oder aber die Neugestaltung der FA sind jedenfalls nix anderes als
simple gesetzliche Änderungen und haben nix mit dem Globalthema ''Fischereigesetz im allgemeinen'' zu tun.
So wie ich die Richtlinie interpretiere, muss man in Bayern weder Angler sein noch selbst FA gezahlt haben um einen Förderantrag stellen können.
Ich kann etwas zu den bayerischen Regeln beitragen: Der zentrale Begriff ist der der Hege.
Wenn aber ein Verband/ Verein sogar öffentlich zugibt, Preise für Nichtmitglieder unverhältnismäßig hoch (dreifach gegenüber Mitgliedern) anzusetzen, damit die Mitglied in einem Verein (und somit im Verband) werden, dann dürfen solche Gewässer nicht über die FA gefördert werden. Das ist zumindest meine Meinung. Aus dem Topf aller bedienen und diese dann benachteiligen? Ein Satz weiter steht dann "Angeln in der Mitte der Gesellschaft"- wenn man die Angler durch solche Maßnahmen schon spaltet...Ist klar!
Servus,
für dIe FiAbgaR in Bayern ist der Begriff "Hege" nicht zutreffen und formuliert:
Der Zweck der Fischereiabgabe ist genau geregelt:
FiAbgaR
1.
Zweck der Förderung
Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern.
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.
dass ökologische Maßnahmen nicht über FA gefördert werden dürfen
Für Maßnahmen , die vorwiegend allgemeinen Natur- oder Artenschutzcharakter haben, gibt es ja andere Fördermöglichkeiten.
Totholz einbringen, Laichplatzrestaurierung
Hallo,
Ist aus meiner Sicht schon ne Maßnahme, die vorwiegend auf die Verbesserung der Fischbestände abzielt. Aber wenn du das anders siehst.
Neben Mitteln aus den landesministerien gibt es aber noch jede Menge andere Fördertöpfe, im Zweifel mal bei NABU etc. nachfragen, wo man überall Fördergelder akquirieren kann.
Ich hätte auch nichts dagegen Maßnahmen über Beiträge oder Gebühren für Erlaubnisscheine zu finanzieren.
Ich hab mich schon immer gefragt, warum nur Inhaber von Fischereischeinen die FA bezahlen müssen, aber nicht die Fischereiberechtigten.
Gewässerpflege? Entweder Aufgabe des Naturschutzes (somit aus dem Haushalt der Länder/ Bund / EU zu finanzieren) oder im Interesse des Vereines (über Beiträge/ Gastkarten zu finanzieren). Jugendarbeit ist auch für nichtorganisierte kein Problem, siehe das Kinderangeln in Heiligenhafen. Zuschüsse aus der FA? Werden wir mal sehen, wenn wir die Anträge für 2020 stellen. Ich denke wir kennen die Antwort bereits.
Und? Dafür bezahlen die ja auch die Gastkarten und somit die Gewässernutzung und zwar dann, wenn ich ein Gewässer nutze. Habe ich Topgewässer, verkaufe ich viele Gastkarten und habe entsprechende EInnahmen. Ich muss mich halt dem Wettbewerb stellen und etwas bieten, wenn ich es denn wirklich will. Kohle aus der FA abgreifen und nichts tun ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. Wenn sich ein Verein extrem ins Zeug legt und insbesondere auch für Nichtmitglieder Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen an seinen Gewässern anbietet, so spricht doch nichts dagegen.
Wenn aber ein Verband/ Verein sogar öffentlich zugibt, Preise für Nichtmitglieder unverhältnismäßig hoch (dreifach gegenüber Mitgliedern) anzusetzen, damit die Mitglied in einem Verein (und somit im Verband) werden, dann dürfen solche Gewässer nicht über die FA gefördert werden. Das ist zumindest meine Meinung. Aus dem Topf aller bedienen und diese dann benachteiligen? Ein Satz weiter steht dann "Angeln in der Mitte der Gesellschaft"- wenn man die Angler durch solche Maßnahmen schon spaltet...Ist klar!
sondern ein Problem der Bewirtschafter ist
Das kann man alles wunderbar in einem neuen Fischereigesetz perfekt regeln. Und das wird kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit.
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Dann haben die Verbände ja genügend Zeit sich darauf vorzubereiten und neue Strategien zu entwickeln.
Kohle aus der FA abgreifen und nichts tun ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. Wenn sich ein Verein extrem ins Zeug legt und insbesondere auch für Nichtmitglieder Angelmöglichkeiten zu angemessenen Preisen an seinen Gewässern anbietet, so spricht doch nichts dagegen.
wie kommst du zu dieser Einschätzung?