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Guest
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen
Alles Roger, aufgenommen, kapiert und abgespeichert.
Nuja, in Bayern hat man eben genug damit zu tun die Verbote zu lernen .
Die sind aber klar und deutlich. Auszug aus der bayr. Ausführungsverordnung:
Verboten ist 1. das Fischen unter Verwendung von
a) Sprengstoffen, Giften, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln (insbesondere Harpunen, Gern), Speeren und groben Werkzeugen,
b) Betäubungsmitteln und Lichtquellen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch
Du brauchst in B-W keine Genehmigung, laut Gesetz/Verordnung grundsätzlich erlaubt, sofern ein (nicht näher definierter ) sinnvoller Grund nach TSG vorliegt (Verwertung/Hege sind da ja schon sicher durch) ..
Mich stören einfach nur immer die pauschalen Aussagen was alles verboten wäre, obwohls nachweisbar (Gesetze/Verordnungen) NICHT stimmt...
Habt ihr die Gesetze nicht gelernt bei eurer Prüfung?
Nur Verbote??
Alles Roger, aufgenommen, kapiert und abgespeichert.
Nuja, in Bayern hat man eben genug damit zu tun die Verbote zu lernen .
Die sind aber klar und deutlich. Auszug aus der bayr. Ausführungsverordnung:
Verboten ist 1. das Fischen unter Verwendung von
a) Sprengstoffen, Giften, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln (insbesondere Harpunen, Gern), Speeren und groben Werkzeugen,
b) Betäubungsmitteln und Lichtquellen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch