Hechte auch ohne lebendköder fangen

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Guest
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Du brauchst in B-W keine Genehmigung, laut Gesetz/Verordnung grundsätzlich erlaubt, sofern ein (nicht näher definierter ) sinnvoller Grund nach TSG vorliegt (Verwertung/Hege sind da ja schon sicher durch) ..


Mich stören einfach nur immer die pauschalen Aussagen was alles verboten wäre, obwohls nachweisbar (Gesetze/Verordnungen) NICHT stimmt...

Habt ihr die Gesetze nicht gelernt bei eurer Prüfung?

Nur Verbote??

Alles Roger, aufgenommen, kapiert und abgespeichert.

Nuja, in Bayern hat man eben genug damit zu tun die Verbote zu lernen ;).
Die sind aber klar und deutlich. Auszug aus der bayr. Ausführungsverordnung:

Verboten ist 1. das Fischen unter Verwendung von
a) Sprengstoffen, Giften, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln (insbesondere Harpunen, Gern), Speeren und groben Werkzeugen,
b) Betäubungsmitteln und Lichtquellen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch


 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Auch wenns manche nicht glauben:
Bayern ist nun mal nicht der Nabel der Welt.
;--))))))))))))))))))


Es gibt in Deutschland 16 Landesfischereigesetze, jeweils dazu ne Verordnung, dazu Regeln von Verbänden, Vereinen und Bewirtschaftern....

Immer auch ein bisschen über den eigenen lokalen/regionalen Tellerrand gucken - weitet den Horizont.............
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Auch wenns manche nicht glauben:
Bayern ist nun mal nicht der Nabel der Welt.
Anglerisch zumindest eher malso der Vorraum zum Höllenpfuhl, verglichen mit anderen (EU-,Bundes-) Ländern was Gewässersituation und Fischvorkommen betrifft. Verbauung von Gewässern nur ein Punkt, der horrible genug ist.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Anglerisch zumindest eher malso der Vorraum zum Höllenpfuhl, verglichen mit anderen (EU-,Bundes-) Ländern was Gewässersituation und Fischvorkommen betrifft. Verbauung von Gewässern nur ein Punkt, der horrible genug ist.

Hast du schon mal in Bayern geangelt? Ich würde z.B. hinsichtlich Gewässerqualität und Fangergebnissen in Mittelfranken nie mit meiner alten Heimat (Lausitz) tauschen wollen. Und dabei fische ich derzeit nur an meinen Vereinsgewässern und lasse die Verbandsgewässer (RMD-Kanal, Fränkische Seenplatte etc.) außen vor.
 

Georg79

Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

@Bernd2000
Zuerst mal möchte ich mich in aller aufrichtigster Form bei dir entschuldigen, dass ich dich hier so plump und dumm angemacht habe.
In meinem Alter sollte man sich eigentlich gezügelter verhalten.
Gewisse Umstände lassen aber selten auch mal meinen Aggressionen freien Lauf.
Sorry dafür ganz ehrlich.

Wer in Bayern Fischt, der hat leider nicht allzu große Zeit und meistens auch nicht die Lust dazu über den Tellerrand hinaus zuschauen.
Bayern ist vom Rest der Bundesländer das wohl schwierigste und undurchsichtigste von allen Bundesländern in Deutschland.
In Bayern hat man nicht nur Fischereigesetz und deren Verordnungen das eindeutig ist.
Hinzu kommen die der Fischereiberechtigen zusätzlichen Verschärfungen von z.b.:
Schonmaß
Schonzeit
Mindestmaß
Maximum maß
Maximum täglich gefangener Fische / Edelfische
Köderverbote
Was ja eigentlich alles noch im Rahmen ist und auch bei guten Erlaubnisscheinen auf der Rückseite steht.

Und dann muss man in Bayern noch beachten:
Naturschutzgesetz
Vogelschutzgesetz
Gewässerschutzverordnung
usw.
Gibt es in anderen Bundesländern sicher auch aber nicht annähernd so streng und drastisch wie in Bayern.
Nicht umsonst sagt man dass alles was wo anders erlaubt ist, ist in Bayern verboten und zwar strengstens und unter härtester Bestrafung.
Es gibt da sicher noch mehr, was ich nichtmal annähernd kenne.

Was aber zum einen auch gut so ist, denn meinen Recherchen nach ist Bayern das am besten geignetste Bundesland zum Fischen. Allein schon die Fischbestände sind zu 80% absolut Bombastisch.
Z.b. das Wiederansiedlungsprogramm des Huchen mit dem erhöhten Schonmaß von 90cm und das generelle Fischereiverbot während der Haubtfangzeit des Huchen.
Da freut man sich dann doch gleich dreifach, wenn man dann doch mal einen erwischt.

Das Tierschutzgesetz ist eigentlich verbindlich für ganz Deutschland.
§1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Dieses Gesetz gilt nicht nur für Bayern, sondern für ganz Deutschland.
Zur Ausübung des Sportfischfangs, Hobbyfischerei oder wie man es auch nennen mag ist es für mich kein vernünftiger Grund einem Köfi lebend Das Vorfach durchzufädeln nur um seine evtl. Chancen auf den Raubfischfang zu erhöhen.

Und soweit ich weiß, darf eine Behörde ein Gesetz nicht mildern, lediglich verschärfen.

Bin aber auch kein Rechtsanwalt und lasse mich hier gern Aufklären (auch wenn ich schon Volljährig bin|kopfkrat)

mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:

oberfranke

Active Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Was aber zum einen auch gut so ist, denn meinen Recherchen nach ist Bayern das am besten geignetste Bundesland zum Fischen. Allein schon die Fischbestände sind zu 80% absolut Bombastisch.
Z.b. das Wiederansiedlungsprogramm des Huchen mit dem erhöhten Schonmaß von 90cm und das generelle Fischereiverbot während der Haubtfangzeit des Huchen.
Da freut man sich dann doch gleich dreifach, wenn man dann doch mal einen erwischt.

Das Tierschutzgesetz ist eigentlich verbindlich für ganz Deutschland.
§1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Dieses Gesetz gilt nicht nur für Bayern, sondern für ganz Deutschland.
Zur Ausübung des Sportfischfangs, Hobbyfischerei oder wie man es auch nennen mag ist es für mich kein vernünftiger Grund einem Köfi lebend Das Vorfach durchzufädeln nur um seine evtl. Chancen auf den Raubfischfang zu erhöhen.

Und soweit ich weiß, darf eine Behörde ein Gesetz nicht mildern, lediglich verschärfen.


@georg79
Genau so ist es!!
 

oberfranke

Active Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Du brauchst in B-W keine Genehmigung, laut Gesetz/Verordnung grundsätzlich erlaubt, sofern ein (nicht näher definierter ) sinnvoller Grund nach TSG vorliegt (Verwertung/Hege sind da ja schon sicher durch) ..

Bei Flüssen mit z. B. Entnahmepflichtpflicht für Waller wird eine Verurteilung im Falle einer Anzeige wg. Lebendköfi in B-W also mehr als schwierig werden..

Mich stören einfach nur immer die pauschalen Aussagen was alles verboten wäre, obwohls nachweisbar (Gesetze/Verordnungen) NICHT stimmt...

Habt ihr die Gesetze nicht gelernt bei eurer Prüfung?

Nur Verbote??

Also ich habe sogar lesen gelernt.

Das Angeln mit lebenden Köderfisch ist grundsätzlich untersagt.
So stehts nun mal geschrieben- Ausnahme hierzu müssen begründet werden und zwar so dass das Tierschutzgesetz §§1 und 17 nicht mehr greift. Wenn überhaupt wird es wohl nur schwer möglich sein. Da ja genügend Raubfische auch ohne Einsatz des lebenden Köderfisches gefangen werden.

Eine Begründung wie sie im ersten Post hier angeführt wurde. ".... bei uns machen das alle so ...." reicht mit größer Sicherheit nicht aus.
Klar, wo kein Kläger da kein Richter- wenn ein Kläger auftritt fällt man damit beim Richter wohl durch.

Auszug aus dem Landesrecht Baden Württenberg
§ 3

Fischerei mit Angeln



(3) Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist unzulässig, soweit es den §§ 1 und 17 des Tierschutzgesetzes widerspricht, insbesondere wenn kein vernünftiger Grund vorliegt. Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist, dürfen sie nur am Maul oder am Rücken angehängt werden; sie sind sicher zu befestigen.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Wäre es grundsätzlich(!) verboten,gäbe es keine Ausnahmen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Eben - und es ist übrigens laut CErodnung/Text ganz genau die gleiche Voraussetzung wie beim Angeln selber:
Ein vernünftiger Grund..

Denn der erlaubt eben "Tierquälen", obs das Angen/der Angelvorgang selber oder der lebende Köfi ist.

Also sicher anerkannt Hege/Verwertung - weitere müsste man noch durchsetzen..

Manche merken gar nicht, wie dünne die Luft ist mit den moralisch/ethisch sich höherstehend dünkenden Besserangelfischern..

Denn wer mit solchen Argumenten gegen lebenden Köfi argumentiert, argumentiert auch gegen das Angeln als solches..
 

NedRise

Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Bin ganz Rhöner seiner Meinung. Mehr muss man dazu eigt. nichts mehr sagen. Empfinde es übrigens mehr als frech hier darüber zu diskutieren ob der Verbot für lebende Köderfische berechtigt ist oder nicht. Ganz einfach es gibt nicht umsonst Regeln und Gesetzte. Es ist zurecht verboten.

Naja, da machst Du es dir bisschen einfach, Gesetze kann man durchaus hinterfragen und ändern. Es gab schon eine menge Gesetze die nach heutiger Sicht selbst einen Strafbestand darstellen.

Der lebende Köfi ist dem Zeitgeist zum Opfer gefallen, weiter nichts. Ich angele gerne mit Köfi im Winter allerdings mit einem totem.

Manchmal wünsche ich einigen Moralisten das die lieben Antiangler endlich mal mitkriegen wie viele Gummifische voller Weichmacher, so beim Spinnangeln versenkt werden, damit Sie merken das wir alle in einem Boot sitzen.

Aber keine Sorge das kommt noch, das mit dem mitkriegen, nicht das mit dem merken.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Hallo,

ich bin zwar absolut für das Verbot des lebenden Köderfisches, denn man braucht ihn nicht um Raubfische zu fangen; jedoch
"grundsätzlich" bedeutet eben "mit Ausnahmen".
Früher als der lebende Köderfisch Usus war wurden deutlich weniger Hechte gefangen als heutzutage.

Petri Heil

Lajos
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Hallo,

ich bin zwar absolut für das Verbot des lebenden Köderfisches, denn man braucht ihn nicht um Raubfische zu fangen; jedoch
"grundsätzlich" bedeutet eben "mit Ausnahmen".
Früher als der lebende Köderfisch Usus war wurden deutlich weniger Hechte gefangen als heutzutage.

Petri Heil

Lajos

gibt's für letzteres Ne Statistik?
Gruß A.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

und heute hat sich geräte+ködertechnisch einiges exorbitant getan, was selbst Anfängern Erfolge zukommen läßt, die vor 40 Jahren vlt. mal als Fama von sowas "grünen Krokodilfisch" gehört haben.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Hallo angler1996,

eine Statistik dazu kenne ich nicht. Es sind meine Erfahrungswerte und die aus meinem Bekanntenkreis aus 55jähriger Angelei. Ich selbst fischte ja früher auch gelegentlich mit dem lebenden Köderfisch (so um 1985 wurde er dann verboten, zumindest in Bayern) und auch mit der Spinnangel.
Heute gehe ich ab und zu auf Hecht nur noch mit der Spinnangel.
Früher ( vor 30 - 50 Jahren waren für einen Normalangler 10 Hechte im Jahr ganz gut) heute sind, wohlgemerkt bei gelegentlichen Hechtangeln 20 kein Problem. Mein Sohn ist ausgesprochener Hechtspezialist; weniger als 150 in der Saison sind eigentlich schwach. Alles mit Kunstköder. Diese Anzahl wäre vor ca. 40 Jahren jenseits aller Vorstellungen gewesen.

Petri Heil

Lajos
 

Georg79

Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

(3) Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist unzulässig, soweit es den §§ 1 und 17 des Tierschutzgesetzes widerspricht, insbesondere wenn kein vernünftiger Grund vorliegt. Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist, dürfen sie nur am Maul oder am Rücken angehängt werden; sie sind sicher zu befestigen.

Wo lernt man Paragrafendeutsch?
Als Vorgesetzter beim Bund... Kram ich jetz mal hoch und zerpflücke diesen Auszug:
(3) Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist unzulässig,
Unzulässig = verboten, ist nicht, darf man nicht, gar nie nicht

soweit es den §§ 1 und 17 des Tierschutzgesetzes widerspricht,
Schau mer mal §1 an:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.insbesondere wenn kein vernünftiger Grund vorliegt.

Lebenden Köfi am Maul oder Rücken oder sonstwo anhacken schützt nicht dessen Wohlbefinden = Verstoß gegen §1 Tierschutzgesetz = Verboten, darf man nicht, gar nie nicht.

Den Lebenden Köfi zum Angeln für Raubfische zu verwenden ist kein vernümftiger Grund diesem Schmerzen, Schäden oder Leiden zu zufügen da es eine eindeutige Alternative dazu gibt, nämlich den fachgerecht betäubten und anschließend waidgerecht getötetem Köfi.
= Verstoß gegen §1 Tierschutzgesetz = Verboten, darf man nicht, gar nie nicht.

Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist, dürfen sie nur am Maul oder am Rücken angehängt werden; sie sind sicher zu befestigen.
1. Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist.
Wann ist sie Zulässig und wer bestimmt dies?
Wann ist es denn Zulässig mit 150km/h über die Landstraße zu brettern?
Wenn man Polizist ist und mit Blaulicht und Martinshorn im Dienstwagen zu einem schweren Unfall unterwegs ist.
= die Zulässigkeit ist durch Sonderregelungen gesondert bestimmt und bedarf einer Sondergenehmigung.
Und diese bekommt man als Hobby- oder Sportangler sicherlich nicht.

nun zu § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.


1. ist erfüllt durch den Hobby- oder Sportfischfang ist das Waidgerechte töten gefangener Fische erlaubt.

2. b) Hier ist der Tatbestand beim lebenden Köfi erfüllt insbesondere länger anhaltende erhebliche Schmerzen durch das Hacken im Maul und Rücken und das damit verbundene herumzappeln an der Angelschnur / Vorfach für den Raubfischfang.
= Verboten, darf man nicht, gar nie nicht.

Somit verstößt der Raubfischfang mit lebendem Köderfisch in Deutschland eindeutig gegen §1 und §17 2. b) des deutschen Tierschutzgesetzes.
Dies ist ein Gesetz, dieses Gesetz kann und darf keine Gemeinde, keine Behörde und auch kein Fischreiverband oder Fischereiverein mildern.

So würde ein Rechtsanwalt einem Angeklagtem Lebendköfifischer diese Paragrafen vor Gericht um die Ohren Hauen.

mit freundlichen Grüßen
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Dummerweise sind die §1 und 17 genau die §, welche die "Tierquälerei" Angeln als solche "erlauben", mit den "vernünftigen" Gründen Verwertung und Hege.

Wer also meint, mit diesen § den lebenden Köfi verbieten zu können, verbietet damit letztlich gleichzeitig das Angeln als solches.

Zur Verwertung braucht niemand angeln (zumal die Fische nichtmal lebensmittelrechtlich kontrolliert sind - Belastungen, insbesondere Quecksilber, etc.), man kann jederzeit auf bereits getötete und kontrollierte Fische aus Fischerei oder Aquakultur zurückgreifen.

In dem Moment, wo nicht mehr geangelt wird, fällt auch automatisch das Argument Hege weg..

Zu Deinen Ausführungen:
Verboten ist der lebende Köfi NUR dann, wenn sein Gebrauch den § 1 und 17 TSG widerspricht.

Wollte der Gesetzgeber in B-W grundsätzlich den Gebrauch lebender Köfis verbieten, hätte er sie verboten und nicht geschrieben, NUR verboten wenn §1 und 17 TSG greifen.

Dazu braucht es dann auch keine Ausnahmegenehmigung, man muss nur die "Nerven" haben, das gerichtlich durchzufechten im Falle einer Anzeige.

Was je nach Gericht und Anwalt (gibts leider auch mehr unfähige als fähige) dann eben schnell in komplettem Angelverbot enden könnte, wenn man sich nur auf Argumentation Hege und Verwertung als sinnvoller Grund dabei verlassen würde..

Meine Befürchtung:
Der ethisch/moralisch sich höherstehend dünkende Besserangelfischer wird das erst merken, wenns zu spät ist und solange weiterhin im vorauseilenden Gehorsam den Schützerscheixx immer erst mal abnicken....
 
Zuletzt bearbeitet:

ronram

...
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

In NRW darf mit Genehmigung der unteren Fischereibehörde (Kreis) der lebende Köderfisch verwendet werden.
Wer es nicht glauben mag, kann ja mal einen Blick in die LFischVO werfen.
Dort wird als Grund die Hege genannt...und schon hat man das TierSchG ausgehebelt.

Also kein grundsätzliches Verbot.
Zumindest in NRW besteht die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen den lebenden Köderfisch zu verwenden.
Zwar nur als Hegemaßnahme, falls es keine anderen gibt und auch nur im Einzelfall und auch nur befristet und auch nur mit behördlicher Genehmigung...aber es geht.
 
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