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Gelöschte Mitglieder 12701
Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??
Die Frage ist, ob der Beschluss angefochten werden kann. Laut BGH gilt in diesem Falle nur ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder, das von der Zahlung der Umlage befreit. Genau das könnte es noch einmal spannend machen! Denn wenn eine Höchstgrenze für die Umlage beschlossen wurde, kann man die eventuell nicht einhalten- und der Beschluss wäre hinfällig...
Oder haben die eine Blankosumme abgestimmt? Alternativ könnte der Verband durch eigene Mittel diese Differenz ausgleichen, sollten diese Mittel vorhanden sein und für die Einhaltung der Höchstgrenze sorgen. Was dann aber die Frage aufkommen lassen könnte, warum diese Gelder nicht sofort eingesetzt wurden....
So wie man heute hier im Norden munkelt, hat jemand bereits Kontakt zu einem Amtsgericht aufgenommen (ich aber nicht, bin nämlich kein Mitglied in einem Verein im LSFV SH)...
Ein anderer will die Umlage wegen Satzungsverstoß nicht zahlen und seinen Verein zu einer Klage gegen ihn (oder zur Kündigung seiner Mitgliedschaft) zwingen. Dagegen würde er sich per Gericht wehren. Dieses hat er seinem Verein bereits am Sonntagabend schriftlich mitgeteilt. Somit könnte das Thema u. U. die Gerichte noch länger beschäftigen...
*Kopfkratz* ... was ist denn, wenn die Vereinssatzung die Umlage als Möglichkeit nicht enthält?
Und die HV des Vereins dann trotzdem die Umlage beschließt (so wie der LV)?
Wenn das in der Satzung stehen muss und nicht steht, dann kann jedes Mitglied gegen den Beschluss die Klage führen. Folge: Beschluss vermutlich weg, der Verein muss zahlen und kann keine Umlage nehmen.
Die Frage ist, ob der Beschluss angefochten werden kann. Laut BGH gilt in diesem Falle nur ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder, das von der Zahlung der Umlage befreit. Genau das könnte es noch einmal spannend machen! Denn wenn eine Höchstgrenze für die Umlage beschlossen wurde, kann man die eventuell nicht einhalten- und der Beschluss wäre hinfällig...
Oder haben die eine Blankosumme abgestimmt? Alternativ könnte der Verband durch eigene Mittel diese Differenz ausgleichen, sollten diese Mittel vorhanden sein und für die Einhaltung der Höchstgrenze sorgen. Was dann aber die Frage aufkommen lassen könnte, warum diese Gelder nicht sofort eingesetzt wurden....
Ob sich da ein paar Kläger finden???
So wie man heute hier im Norden munkelt, hat jemand bereits Kontakt zu einem Amtsgericht aufgenommen (ich aber nicht, bin nämlich kein Mitglied in einem Verein im LSFV SH)...
Ein anderer will die Umlage wegen Satzungsverstoß nicht zahlen und seinen Verein zu einer Klage gegen ihn (oder zur Kündigung seiner Mitgliedschaft) zwingen. Dagegen würde er sich per Gericht wehren. Dieses hat er seinem Verein bereits am Sonntagabend schriftlich mitgeteilt. Somit könnte das Thema u. U. die Gerichte noch länger beschäftigen...
Naja, da öffnet dann vermutlich einer Klage Haus und Hof, da der Zusammenhang meiner Meinung nach erkennbar wäre. Das würden die Vereine vermutlich ihren Mitgliedern nicht erklären können. Zudem wäre die Beitragserhöhung vermutlich nicht verhältnismäßig oder über viele Jahre durch Mitgliederschwankungen nicht wirklich planbar.Schlupfloch: Man nimmt keine Umlage, sondern versteckt die als Beitragserhöhung (hätte der LV auch machen können). Juristen lieben "Umgehungstatbestände" und finden die gerne mal nichtig.)
Das auf jeden Fall. Ich persönlich glaube zur Zeit nicht an einen Kauf des Westensee in naher Zukunft- die Risiken sind meiner Meinung nach nicht einzuschätzen. Vor einiger Zeit habe ich bereits geschrieben, dass dieses Projekt die Anglerlandschaft in S-H verändern wird. Schauen wir mal...Ja, ja, es bleibt spannend.