AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns
Nicht nur Weser-Ems, sondern auch AVN spricht vom "Verbot".
Um festzustellen, was es tatsächlich ist, geht nur:
Geld in die Hand nehmen, Angeln, WoBa zurücksetzen, sich anzeigen lassen, potentielle Einstellung des Verfahrens als Angeklagter ablehnen, vorm Richter auf die EU-Verordnung berufen.
Und wenn der dich dann aufgrund TierSchG-Verstosses (Angeln ohne vernünftigen Grund) verknackt, nächste Instanz, so weit wie möglich um dann einen klaren Freispruch mit Verweis auf die EU-VO zu bekommen.
Aber auch dann wäre es eben nur
ein Einzelfall, ein Urteil an dem andere Richter in anderen Einzelfällen sich orientieren können ...
oder eben auch nicht.
Der leichtere Weg ist, zu behaupten man angelt auf Dorsch, Hornhecht, Makrele, wasweißich.
Unternehmen könnten unsere lieben Verbände etwas.
Nicht wie hier gleich von 'Verbot' sprechen, sondern aufklären, wie sich dies im Detail aussieht.
Dann endlich den Hintern hoch kriegen und bundesweit mit massivem Lobbyismus für eine Umkehr des deutschen Irrwegs beim Konflikt Angeln <-> TierSchG kämpfen.
Dafür werden sie gewählt und bezahlt.
Die Frage wird ja auch sein: wen juckt es?
Wird eine Kommune auf den Nordseeinseln einen Aufseher berufen um ihre Gäste an zu sch***en?
In SH schon eher vermutlich...
Als ich 2011/12 meinen ersten Artikel zum WoBa machte (Angeln auf Norderney/Fisch & Fang) & dazu recherchierte, kannten die zuständigen deutschen Behörden nicht mal das damals schon lange geltende EU-Mindestmaß beim Wolfsbarsch!
Ebenso kannte es kaum ein Angler wendete es an.