Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Das ist halt Deutschland...C& R Verboten, also Angeln auf Wolfsbarsch verboten. In anderen europäischen Ländern darf man den Wolfsbarsch weiter befischen, muss ihn halt zurücksetzen.

Jetzt werden viele wieder denken "Wer angelt schon auf Wofsbarsch"...Ja, aber mal schauen wie es dann beim Lachs (dann ja auch einschließlich Meerforelle und auch kein schleppen oder blinkern auf Dorsch) aussieht.

Und das Lachs/ Meerforelle als nächstes dran sind, ist ja mittlerweile ein offenes Geheimnis.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Das ist halt Deutschland...C& R Verboten, also Angeln auf Wolfsbarsch verboten. In anderen europäischen Ländern darf man den Wolfsbarsch weiter befischen, muss ihn halt zurücksetzen.

Jetzt werden viele wieder denken "Wer angelt schon auf Wofsbarsch"...Ja, aber mal schauen wie es dann beim Lachs (dann ja auch einschließlich Meerforelle und auch kein schleppen oder blinkern auf Dorsch) aussieht.

Und das Lachs/ Meerforelle als nächstes dran sind, ist ja mittlerweile ein offenes Geheimnis.

C&R Verboten in Deutschland?
In NRW nicht. ;)

In Niedersachsen? |kopfkrat

Darf man in Niedersachsen nicht aufgeschütze Fische angeln?
 

Rannebert

coin operated boy
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Dabei sagt doch die Verordnung extra folgendes:


(4)
In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, ist in den ICES-Divisionen 4b, 4c und 7a bis 7k die Befischung von Wolfsbarsch ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. Es ist untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.

Und da mir zumindest in Niedersachsen noch kein C&R-Verbot unter gekommen ist, sehe ich da lediglich eine Einschränkung für den Kochtopfangler.
 

Rannebert

coin operated boy
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Das ist nunmal Weser-Ems, da hätte Thomas seinen Spass dran.


Es ist halt wieder das alte Elend, welches hier Probleme macht, dass man lediglich nur Verwertung als einzig möglichen Grund zum Angeln vorraussetzt.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns



Naja, wie die LFV dies sehen ...muss nicht immer richtig sein.
Der vernünftige Grund ist weiterhin nicht definiert.
Ein Verbot wurde auch nicht im Gesetz oder Verordnung festgeschrieben.

Somit ist dies Interpretationssache.

Man hat aber in der Tat ein Argumentationsproblem bezüglich"vernünftiger Grund" bei einer Anzeige.
Hege und Nahrung fallen bei geschützten Fischen weg.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Nicht nur Weser-Ems, sondern auch AVN spricht vom "Verbot".

Um festzustellen, was es tatsächlich ist, geht nur:
Geld in die Hand nehmen, Angeln, WoBa zurücksetzen, sich anzeigen lassen, potentielle Einstellung des Verfahrens als Angeklagter ablehnen, vorm Richter auf die EU-Verordnung berufen.
Und wenn der dich dann aufgrund TierSchG-Verstosses (Angeln ohne vernünftigen Grund) verknackt, nächste Instanz, so weit wie möglich um dann einen klaren Freispruch mit Verweis auf die EU-VO zu bekommen.
Aber auch dann wäre es eben nur ein Einzelfall, ein Urteil an dem andere Richter in anderen Einzelfällen sich orientieren können ...oder eben auch nicht.

Der leichtere Weg ist, zu behaupten man angelt auf Dorsch, Hornhecht, Makrele, wasweißich.


Unternehmen könnten unsere lieben Verbände etwas.
Nicht wie hier gleich von 'Verbot' sprechen, sondern aufklären, wie sich dies im Detail aussieht.
Dann endlich den Hintern hoch kriegen und bundesweit mit massivem Lobbyismus für eine Umkehr des deutschen Irrwegs beim Konflikt Angeln <-> TierSchG kämpfen.
Dafür werden sie gewählt und bezahlt.

Die Frage wird ja auch sein: wen juckt es?
Wird eine Kommune auf den Nordseeinseln einen Aufseher berufen um ihre Gäste an zu sch***en?
In SH schon eher vermutlich...
Als ich 2011/12 meinen ersten Artikel zum WoBa machte (Angeln auf Norderney/Fisch & Fang) & dazu recherchierte, kannten die zuständigen deutschen Behörden nicht mal das damals schon lange geltende EU-Mindestmaß beim Wolfsbarsch!
Ebenso kannte es kaum ein Angler wendete es an.
 
Zuletzt bearbeitet:

hans albers

rollin rollin rollin
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

also wat denn nun...???
fangverbot und/oder mitnahmeverbot in niedersachen oder nicht...??
in SH auch ??
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Und wenn der dich dann aufgrund TierSchG-Verstosses (Angeln ohne vernünftigen Grund) verknackt, nächste Instanz, so weit wie möglich um dann einen klaren Freispruch mit Verweis auf die EU-VO zu bekommen.

Der Verweis auf die EU-Verordnung würde dir nicht viel bringen, da die Nationalstaaten das Recht haben, EU-Verordnungen zu verschärfen, solange die Verschärfungen nicht im Gegensatz zu den EU-Verordnungen stehen.

Ähnliches gilt beispielsweise beim Thema Glyphosat: Die EU hat den Einsatz genehmigt, die Nationalstaaten dürfen aber national Verbote erlassen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

also wat denn nun...???
fangverbot und/oder mitnahmeverbot in niedersachen oder nicht...??
in SH auch ??

Die Sache ist doch im Prinzip ganz einfach: Wenn man einem Angler das gezielte Angeln auf Wolfsbarsch nachweisen kann, hat er eine Klage von PETA & Co. am Hals und er wird mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz vor Gericht ein Problem haben.

Siehe die Argumentation der Staatsanwaltschaft im Fall des Rappers Marteria.

Die Angler sollten also in Deutschland tunlichst keine Fangfotos mit Wolfsbarsch posten.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Die Sache ist doch im Prinzip ganz einfach: Wenn man einem Angler das gezielte Angeln auf Wolfsbarsch nachweisen kann, hat er eine Klage von PETA & Co. am Hals und er wird mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz vor Gericht ein Problem haben.

Siehe die Argumentation der Staatsanwaltschaft im Fall des Rappers Marteria.

Die Angler sollten also in Deutschland tunlichst keine Fangfotos mit Wolfsbarsch posten.

Wer ist Co?
Grundsätzlich: Peta zeigt ja alles an was nicht bei 3 auf den Bäumen ist.

Ich sehe hier aber eher das Problem mit der Fischereiaufsicht.
Durch die Publizierung "Angeln aufs Wolfbarsch verboten" wird suggeriert es gebe ein geschriebenes Gesetz welches das Angeln auf Wolfsbarsch verbietet.
Und genau dies ist falsch (soweit ich weiss hat Niedersachsen kein C&R Verbot noch ein Verbot auf Wolfsbarsch zu angeln)


Das Problem ist hier eher der fehlende vernünftige Grund für das Angeln auf einen geschützten Fisch.
Wobei aber der vernünftige Grund nicht rechtssicher definiert ist.
Hier wird jeder Angler seine eigene Rechtfertigung/ Argumentation finden müssen.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Was einem im konkreten Fall natürlich wenig weiterhilft, wenn der oberste Behördenvertreter sein Rechtsauffassung zur Grundlage der Verfolgung macht. Das die Radikalinskies dies nutzen ist ja eh klar.

Dies ist korrekt.
In dieses Horn pusten aber leider auch Weser- Ems und AVN mit ihrer Aussage "Angelverbot für Wolfsbarsch"

Was macht ein Angler welcher nun ein Wolfsbarsch geangelt hat? Ist doch verboten? ;)
Er hat nun schon vor dem Zurücksetzen eines geschützten Fisches min. eine Ordnungswidrigkeit begannen:
Einen Wolfsbarsch geangelt. ;)
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Dies ist korrekt.
In dieses Horn pusten aber leider auch Weser- Ems und AVN mit ihrer Aussage "Angelverbot für Wolfsbarsch"

Was macht ein Angler welcher nun ein Wolfsbarsch geangelt hat? Ist doch verboten? ;)
Er hat nun schon vor dem Zurücksetzen eines geschützten Fisches min. eine Ordnungswidrigkeit begannen:
Einen Wolfsbarsch geangelt. ;)

Ganz soweit ist ja auch in Deustchland noch nicht....Denn in Schonzeiten ist das Angeln auf Fischart X auch verboten und muss bei einem versehentlichen Fang zurückgesetzt werden.

Aber Du hast schon recht- wer weiß was in der kommenden Woche ist...
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Auf der AVN-FB-Seite läuft eine ganz interessante juristische Diskussion, wo es im Detail seziert wird.
Vielleicht äußert sich Kolja, der einer der Analysten ist, hier ja noch dazu, falls er noch im AB schreibt.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns


Hier in Mittelfranken gab es im vergangenen Jahr mindestens 2 mir bekannte Anzeigen wegen beobachteter "Fotosessions beim Trophäenangeln" gegen Angler am RMD-Kanal durch die Polizei.

Ein Verein wurde wegen Tierquälerei beim Abfischen durch eine Spaziergängerin angezeigt. Wurde aber wohl seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Brauchst du noch mehr Beispiele?
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Ganz soweit ist ja auch in Deustchland noch nicht....Denn in Schonzeiten ist das Angeln auf Fischart X auch verboten und muss bei einem versehentlichen Fang zurückgesetzt werden.

Aber Du hast schon recht- wer weiß was in der kommenden Woche ist...


Dies sehe ich anders, wie schon von mir beschrieben.
Es gibt kein Verbot auf geschützte Fische zu Angeln.
Nur die Entnahme ist verboten.

Beispiel: NRW Fischereigesetz §4
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=13884&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=398094

ich denke in anderen Bundesländern besonderss Niedersachsen ist es ähnlich geregelt.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Hier in Mittelfranken gab es im vergangenen Jahr mindestens 2 mir bekannte Anzeigen wegen beobachteter "Fotosessions beim Trophäenangeln" gegen Angler am RMD-Kanal durch die Polizei.

Ein Verein wurde wegen Tierquälerei beim Abfischen durch eine Spaziergängerin angezeigt. Wurde aber wohl seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Brauchst du noch mehr Beispiele?

Ich bezog die Frage auf etwas anderes.
In erster Linie kontrollieren uns Angler die Fischereiaufseher.
Hier fangen durch solche falsch Interpretationen wie von Weser- Ems ud AVN die ersten Diskussionen am Gewässer an.
 
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