Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Dies sehe ich anders, wie schon von mir beschrieben.
Es gibt kein Verbot auf geschützte Fische zu Angeln.
Nur die Entnahme ist verboten.

Es gibt auch kein Verbot, einer Katze den Schwanz abzuschneiden, trotzdem wirst du dafür vor Gericht im Falle einer Anzeige verknackt werden.

Die Sichtweise deutscher Staatsanwälte und Richter auf das Thema "Spaßangeln" ist doch hinlänglich bekannt. Zitat zum Fall Marteria:
"Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nach der Zahlung eingestellt worden sei. Der Musiker habe dem Fisch "erhebliche, anhaltende Schmerzen und Leiden" zugefügt."
 
G

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Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Dies sehe ich anders, wie schon von mir beschrieben.
Es gibt kein Verbot auf geschützte Fische zu Angeln.
Nur die Entnahme ist verboten.

Beispiel: NRW Fischereigesetz §4
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=13884&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=398094

ich denke in anderen Bundesländern besonderss Niedersachsen ist es ähnlich geregelt.

Hamburger Fischereigesetz:
§ 8

Artenschonzeiten

(1) 1 Die nachstehend aufgeführten Arten haben folgende Schonzeiten, in denen sie nicht gefangen werden dürfen:

Eine OWi ist es erst dann, wenn Du die nicht zurücksetzt. Darauf wollte ich hinaus...
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Es gibt auch kein Verbot, einer Katze den Schwanz abzuschneiden, trotzdem wirst du dafür vor Gericht im Falle einer Anzeige verknackt werden.

Die Sichtweise deutscher Staatsanwälte und Richter auf das Thema "Spaßangeln" ist doch hinlänglich bekannt. Zitat zum Fall Marteria:
"Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nach der Zahlung eingestellt worden sei. Der Musiker habe dem Fisch "erhebliche, anhaltende Schmerzen und Leiden" zugefügt."

Warum so unsachlich?

Einer Katze den Schwanz abschneiden fällt unter ganz anderen Punkten. TSG: Leid Schmerz Schaden.
Schaden zu fügen.

Ichhabe bereits geschrieben...Angeln auf geschützte Fische kann der vernünftige Grund fehlen.
Der vernünftige Grund ist nicht rechtssicher definiert.
Aber Verboten ist es nicht!
 

honeybee

No Road? No Problem!
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Dies sehe ich anders, wie schon von mir beschrieben.
Es gibt kein Verbot auf geschützte Fische zu Angeln.
Nur die Entnahme ist verboten.

Genau solche Denkweisen sind es, die Kontraproduktiv sind.

Wenn eine Fischart geschützt ist, warum sollte ich diese dann beangeln? Welchen vernünftigen Grund gibt es?

Kannst Du, als Angler, der auf den geschützten/geschonten Fisch xyz angelst, garantieren, das dieser durch den Fang keine Verletzungen davon trägt, die evtl. in später Folge sein Todesurteil sind?
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Hamburger Fischereigesetz:
§ 8

Artenschonzeiten

(1) 1 Die nachstehend aufgeführten Arten haben folgende Schonzeiten, in denen sie nicht gefangen werden dürfen:


|supergri
und wenn man nun einen gefangen hat? |kopfkrat
Straftat?

Liegen wir in meiner Ausführung welche Du belächelt hast nicht mehr weit entfernt. |supergri
Wenn es ein Richter wörtlich nimmt...
 
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S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Genau solche Denkweisen sind es, die Kontraproduktiv sind.

Wenn eine Fischart geschützt ist, warum sollte ich diese dann beangeln? Welchen vernünftigen Grund gibt es?

Kannst Du, als Angler, der auf den geschützten/geschonten Fisch xyz angelst, garantieren, das dieser durch den Fang keine Verletzungen davon trägt, die evtl. in später Folge sein Todesurteil sind?

Muss ich jetzt den vernünftigen Grund definieren?
Evtl. Hege?
Fische markieren um die Wanderschaft zu verfolgen?
Evtl. Spass, Erholung...
Ich habe nicht genug Kohle um mich damit durch die Instanzen zu klagen. |supergri

Was passiert aber wenn ein richter dieses verbot wörtlich nimmt. Angeln auf geschützte Fische verboten oder Angeln von geschützten Fischen verboten.

oder Fangen von geschützten fischen verboten ..siehe hamburg

;)
 

Rheinangler

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Genau solche Denkweisen sind es, die Kontraproduktiv sind.

Wenn eine Fischart geschützt ist, warum sollte ich diese dann beangeln? Welchen vernünftigen Grund gibt es?

Kannst Du, als Angler, der auf den geschützten/geschonten Fisch xyz angelst, garantieren, das dieser durch den Fang keine Verletzungen davon trägt, die evtl. in später Folge sein Todesurteil sind?

Du magst mit Deiner Argumentation durchaus Recht haben - aber wenn Du so argumentierst, dürftest auch Du ausschließlich nur zum Nahrungserwerb angeln.

Fische aus Spaß an der Freude / Erholung zu fangen - egal ob geschont / geschützt oder auch nicht - ist von Gesetz wegen nicht erlaubt, weil eigentlich ja Tierquälerei.

Insofern würde ich es beim Woba wie auch bei anderen Fischen halten.

Ich bin ein mündiger Bürger und kann für mich sehr gut entscheiden was richtig und was falsch ist.

Mir von irgendwelchen Grün angehauchten Ministern und verblendeten Ökospinnern mein Hobby verbieten zu lassen geht überhaupt nicht.

Traurig ist nur, dass die Angelverbände hier den Schlaf der Gerechten schlafen und der seit Jahren erkennbaren Tendenz keinen Einhalt gebieten. Nur deshalb haben wir nun mit dem C + R Schwachsinn zu kämpfen. In den Niederlanden gibt es für einige Gewässer sogar die Verpflichtung Fische grundsätzlich wieder zu releasen.

Solange die Berufsfischer unter dem Deckmäntelchen der EU - Schwachmaten Wolfsbarsche weiterhin in Massen abschlachten dürfen, braucht mir keiner erzählen, dass ich nicht im Meer einen Wobbler auswerfen darf.

Und wenn dann ein Woba drauf beisst, geht er halt wieder zurück - schließlich wollte ich den ja nicht fangen. Wusste ja nichtmals, dass die hier rumschwimmen....|rolleyes

Ist eigentlich tragisch, dass man zu sowas gezwungen wird. Aber die Verbände bekommen ja nichts gebacken - der Zug ist auch meiner Meinung nach schon lange abgefahren.

Gruss

Stefan
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
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Es gibt auch kein Verbot, einer Katze den Schwanz abzuschneiden, trotzdem wirst du dafür vor Gericht im Falle einer Anzeige verknackt werden.

Die Sichtweise deutscher Staatsanwälte und Richter auf das Thema "Spaßangeln" ist doch hinlänglich bekannt. Zitat zum Fall Marteria:
"Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nach der Zahlung eingestellt worden sei. Der Musiker habe dem Fisch "erhebliche, anhaltende Schmerzen und Leiden" zugefügt."

sorry, nur zur Abgrenzung
Das fette ist die Meinung des Sprechers der Staatsanwaltschaft, mehr nicht. Was soll der sonst sagen?
Da es kein Urteil gibt, ist die Meinung des Richters dazu abschließend nicht bekannt.
Und hier liegt die Kruxus, dass die STA m.E. ganz schnell auf Strafbefehle geht,
Gruß A.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Evtl. Spass, Erholung...

Das erzähle mal jemanden.....Du angelst auf eine Fischart, die geschont ist wegen XYZ...... nur zum Spaß |rolleyes

Ich bin weder Schützer, Petaner noch gehöre ich sonst einer Radikalen Gruppierung an.
Auch bin ich kein Anglerfeind oder "Kochtopfangler"

Aber Aussagen wie diese, empfinde ich persönlich Widerlich.
Bei C&R hast Du die Wahl.....entnehme ich den Fisch, weil ich Appetit auf diese Fischart habe oder release ich ihn, weil er für mich zu Groß ist und ich ihn nicht verwerten kann.

Aber so, ist dir diese Entscheidungsmöglichkeit ja schon von Haus aus genommen und für mich würde es keine Grund geben auf eine geschonte Fischart zu angeln.

Das ist meine persönliche Meinung.....und so handhabe ich das auch.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Du magst mit Deiner Argumentation durchaus Recht haben - aber wenn Du so argumentierst, dürftest auch Du ausschließlich nur zum Nahrungserwerb angeln.

Fische aus Spaß an der Freude / Erholung zu fangen - egal ob geschont / geschützt oder auch nicht - ist von Gesetz wegen nicht erlaubt, weil eigentlich ja Tierquälerei.

Insofern würde ich es beim Woba wie auch bei anderen Fischen halten.

Ich bin ein mündiger Bürger und kann für mich sehr gut entscheiden was richtig und was falsch ist.

Mir von irgendwelchen Grün angehauchten Ministern und verblendeten Ökospinnern mein Hobby verbieten zu lassen geht überhaupt nicht.

Traurig ist nur, dass die Angelverbände hier den Schlaf der Gerechten schlafen und der seit Jahren erkennbaren Tendenz keinen Einhalt gebieten. Nur deshalb haben wir nun mit dem C + R Schwachsinn zu kämpfen. In den Niederlanden gibt es für einige Gewässer sogar die Verpflichtung Fische grundsätzlich wieder zu releasen.

Solange die Berufsfischer unter dem Deckmäntelchen der EU - Schwachmaten Wolfsbarsche weiterhin in Massen abschlachten dürfen, braucht mir keiner erzählen, dass ich nicht im Meer einen Wobbler auswerfen darf.

Und wenn dann ein Woba drauf beisst, geht er halt wieder zurück - schließlich wollte ich den ja nicht fangen. Wusste ja nichtmals, dass die hier rumschwimmen....|rolleyes

Ist eigentlich tragisch, dass man zu sowas gezwungen wird. Aber die Verbände bekommen ja nichts gebacken - der Zug ist auch meiner Meinung nach schon lange abgefahren.

Gruss

Stefan

Rot markiert

Genau genommen liegst Du damit falsch.
das TSG hält sich da sehr Allgemein.
Es bedarf nur einen vernünftigen Grund um Tieren leid, Schmerz u. Schaden zu fügen zu dürfen.
Dieser vernünftige Grund wird nirgends genau definiert.

Uns ist über Jahrzehnte Nahrung und Hege eingetrichtert worden.

(Wenn :qich am Freitag den Euro- Jackpott (alleine) gewinne könnte ich ja mal versuchen eine Klage diesbezüglich einzureichen )
 

Ørret

Member
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Geht's hier nicht eigentlich darum das der Angler wieder mal zu Gunsten der Berufsfischer reglementiert wird?
Oder dürfen die auch nicht mehr fangen?
 
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S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Nur zur Info.
Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

§ 2
Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße
(1) Es ist verboten, den in der Anlage genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212446


Für mich nicht. Ich gehe jetzt nicht jedes Fischereigesetz durch. Meine Einschränkung habe mich mit einem Text am Ende zum Ausdruck gebracht.

In NRW ist nur die Entnahme verboten.
Niedersachsen? Keine Ahnung.
Hier geht es ja um Niedersachsen AVN und Weser Ems
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Das erzähle mal jemanden.....Du angelst auf eine Fischart, die geschont ist wegen XYZ...... nur zum Spaß |rolleyes

Das steht in den Niederlanden, Schweden, Kanada, den USA etc. teils sogar so im Gesetz: Angeln aus Spaß erlaubt, zurücksetzen Pflicht.

Beispiel:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=335067

Angeln auf Hecht in der Schonzeit ausdrücklich erlaubt.

Die EU schreibt das bzgl. Wolfsbarsch ja sogar in die Verordnung: Wolfsbarsch geschützt, C&R-Angeln erlaubt.

Die ganze Debatte ist primär eine deutsche, aber in Deutschland ist ziemlich klar, wer vor Gericht den Kürzeren zieht.
 

honeybee

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AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Das steht in den Niederlanden, Schweden, Kanada, den USA etc. teils sogar so im Gesetz: Angeln aus Spaß erlaubt, zurücksetzen Pflicht.

Beispiel:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=335067

Angeln auf Hecht in der Schonzeit ausdrücklich erlaubt.

Die EU schreibt das bzgl. Wolfsbarsch ja sogar in die Verordnung: Wolfsbarsch geschützt, C&R-Angeln erlaubt.

Die ganze Debatte ist primär eine deutsche, aber in Deutschland ist ziemlich klar, wer vor Gericht den Kürzeren zieht.

Genau wie Du es schreibst.....
In anderen Ländern.

In anderen Ländern ist auch Schächten erlaubt....oder steht sogar im Gesetzt (keine Ahnung)
In anderen Ländern ist so vieles erlaubt, wo sich der Deutsche brüskiert und mit den Finger drauf zeigt.

Wo will man denn anfangen und wo aufhören?
Man sollte evtl. durch sein eigenes, selbstkritisches Verhalten dazu beitragen, das nicht noch mehr sinnlose Gesetze geschaffen werden.

Das ist aber nicht möglich, da jeder nur auf seinen eigenen Vorteil/Spaß/Selbstdarstellung etc bedacht ist und alles bis zum bitteren Ende ausnutzt wo es nicht per se verboten ist. Und dieses Verbot muss natürlich bis zum kleines Fetzen beschrieben sein, weil man sonst ja wieder kommt "das stand aber so nicht drin"
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

So ist es halt.
Die Rechtslage wirst auch Du in Deutschland nicht ändern.

Alles was nicht explizit als Verbot geschrieben steht ist erstmal grundsätzlich erlaubt.

Und dies ist auch gut so.

Das kann Dir gefallen oder halt auch nicht.
Der gesunde Menschenverstand ist relativ.
Das was Du als gut und richtig betrachtest sehen andere wiederum als falsch an.

Die Schreiberlinge des TSg werden sich dabei schon etwas gedacht haben es genau so zu formulieren wie es formuliert wurde.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Alles was nicht explizit als Verbot geschrieben steht ist erstmal grundsätzlich erlaubt.

Dann sollte man sich nicht wundern, wenn Erlaubnisscheine ewig viele Seite an Vorschriften und Verboten haben.

Wie Albert Einstein schon feststellte:
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.......
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Dann sollte man sich nicht wundern, wenn Erlaubnisscheine ewig viele Seite an Vorschriften und Verboten haben.

Wie Albert Einstein schon feststellte:
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.......


nicht jedes problem ist ein problem.
Man kann ja auch etwas lockerer sein.
So wie in vielen anderen Ländern.

Schont Papier und reduziert Arbeit für die Richter.

"Leben und Leben lassen"
tiere sind Tiere und keine Menschen.
Vor allem sind Fische ...Fische...
Über einen tot gefahrenen Regenwurm regt sich auch keiner auf.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

"Leben und Leben lassen"
tiere sind Tiere und keine Menschen.
Vor allem sind Fische ...Fische...
Über einen tot gefahrenen Regenwurm regt sich auch keiner auf.

Ganz schlechter Vergleich....ganz schlecht.....

Zeugt aber davon, welchen Stand Tiere bei manchen Menschen haben. Sportgeräte, nicht mehr und nicht weniger.
Man benutzt sie, um das eigene Ego etwas aufzuwerten. Sie sind nur Mittel zum Zweck.

Und solange solche Äusserungen öffentlich kund getan werden.....aber hatten wir ja alles schon.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Ganz schlechter Vergleich....ganz schlecht.....

Zeugt aber davon, welchen Stand Tiere bei manchen Menschen haben. Sportgeräte, nicht mehr und nicht weniger.
Man benutzt sie, um das eigene Ego etwas aufzuwerten. Sie sind nur Mittel zum Zweck.

Und solange solche Äusserungen öffentlich kund getan werden.....aber hatten wir ja alles schon.

Angeln muss man nicht um Fisch auf den Teller zu bekommen.
Du kannst Deine Portion Fisch in der Summe garantiert günstiger im Lebensmittelladen bekommen.

heuchlerin.
Warum quälst Du dann Fische?
Oder sogar so manchen Naturköder?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Wolfsbarsch- nur noch C+R für uns

Was nichts daran ändert, dass man, ehe man dem AV Nds irgendwelche Vorwürfe macht, genau hinschauen muss. Die veröffentlichte Mitteilung des Ministeriums redet vom Wolfsbarsch als Zielfisch. Heisst: Ein Konflikt mit dem Gesetz kann erst dann entstehen, wenn das Angeln darauf abzielt, genau diesen und nur diesen Fisch an den Haken zu bekommen etc.
Ähnliches gilt auch für das in § 39 LFischG S-H geregelte C&R Verbot, das nur dann greift, wenn der Angler von vorne herein ohne jede Verwertungsabsicht seinem Hobby nachgeht (Stichwort totales C&R). Das Zurücksetzen eines Fisches im Einzelfall sagt hierüber rein gar nichts aus. Im Gegenteil: In keinem LFischG gibt es im Hinblick auf entnahmefähige Fische ein ausdrückliches Rücksetzverbot bzw. Entnahmegebot. Ein solches über § 17 TSG ins Landesfischereirecht hineinzuinterpretieren, ist rechtlich komplett neben der Kappe, weil der jeweilige Landesgesetzgeber das eigentliche Fischereirecht abschließend geregelt hat mit der Konsequenz, dass ein Angler niemals einen Konflikt mit dem TSG bekommen kann, wenn er sein Hobby nach Maßgabe des LFischG XY ausübt. Catch & Decide. That's it.
Um es mal praktisch zu machen: Ich liebe es, Fische zu verspeisen, und habe fast immer einen knurrenden Magen. Im Übrigen habe ich keine Zielfische, finde mich also damit ab, wenn ein Wolfsbarsch den Köder nimmt und setze diesen völlig entspannt zurück, auch wenn ein Fischereiaufseher direkt neben mir steht.
Nur am Rande: Kollege Rapper hat ganz bestimmt nicht wegen eines C&R Vorwurfes einen auf die Nuss gekriegt, sondern deshalb, weil er einen Schuppenträger aus Gründen der Selbstdarstellung über das notwendige Maß hinaus außerhalb des Wassers gelassen hat. Wie der bekannte Fußballer namens Augenthaler übrigens auch.
Schlechte Zeiten für Poser also. Damit kann ich gut leben. Als Angler...
 
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