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Guest
AW: Razzia bei Veranstaltern eines Benefiz-Angelns
Wettangeln mit Verwertung ist doch erlaubt- sowie Segeln und Erholung auch erlaubt sind. Angeln Bootsangler ohne Boot auch?
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sehe ich als gefährlich an! Sie sagt nämlich nicht, dass Wettangeln grundsätzlich verboten ist (gemäß LFischG ja erlaubt), aber dass das gemeinschaftliche Angeln nicht im Vordergrund stand- das sei die Straftat. Daraus leite ich meine Interpretation ab, dass Angeln immer im Vordergrund stehen muss und nicht Segeln, Erholung oder Urlaub zum Beispiel.
Ab sofort sind demnach auch alle Gemeinschaftsfischen strafbar, zum Beispiel http://www.dafv.de/files/Meeresangeln/einladung_dafv-meeresfischertage_2017.pdf
Bei den genannten Beispielen fehlt der Wettbewerbscharacter.
Die Staatsanwaltschaft bezieht sich auf den verbotenen Wettkampf mit Preisverleihung.
Man könnte sich nun die Frage stelllen ob die Teilnehmer auch ohne Rangliste, Preise etc. zu diesem Angln kommen würden.
Kommen Angler zu einem Gemeinschaftsangeln ohne Rangliste, ohne Preise bzw. Ehrengaben?
Desweiteren "wissen" wir alle, Spass Erholung etc. ist "kein" vernünftiger Grund. *hust*
Wettangeln mit Verwertung ist doch erlaubt- sowie Segeln und Erholung auch erlaubt sind. Angeln Bootsangler ohne Boot auch?
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sehe ich als gefährlich an! Sie sagt nämlich nicht, dass Wettangeln grundsätzlich verboten ist (gemäß LFischG ja erlaubt), aber dass das gemeinschaftliche Angeln nicht im Vordergrund stand- das sei die Straftat. Daraus leite ich meine Interpretation ab, dass Angeln immer im Vordergrund stehen muss und nicht Segeln, Erholung oder Urlaub zum Beispiel.
Ab sofort sind demnach auch alle Gemeinschaftsfischen strafbar, zum Beispiel http://www.dafv.de/files/Meeresangeln/einladung_dafv-meeresfischertage_2017.pdf